Beglaubigungen: Wenn die Echtheit der Kopie bezeugt werden muss

Beglaubigungen oder Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - zum Beispiel bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten) benötigen Sie immer dann, wenn Sie nicht das Original weitergeben möchten oder nachweisen wollen, dass sie höchstpersönlich unterschrieben haben. Es werden nur Schwarz-Weiß-Kopien beglaubigt und keine Farbkopien.

Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.

Vorsorgevollmachten werden von der hiesigen Betreuungsstelle beglaubigt. Gerichtliche Betreuungsurkunden (Bestellungen/Bestallungen) dürfen ebenfalls nicht durch die Meldebehörde beglaubigt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht.

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Beglaubigung einer Kopie: 3,75 Euro je zu beglaubigende Kopie

Unterschriftsbeglaubigung: je nach Verwendungszweck gebührenfrei oder 2,00 Euro

Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
  • es können nur Schwarz-Weiß-Kopien beglaubigt werden und keine Farbkopien


Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • persönliches Erscheinen zwingend notwendig
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll

Kontakt

Herr Elmar Plesser

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Frau Sophie Hausmann

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