Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Sie möchten sich den Traum vom eigenen Heim erfüllen, sei es durch den Erwerb einer Immobilie / einer Eigentumswohnung oder durch die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes? Sie suchen noch ein freies Grundstück, oder möchten erfahren, welche Bebauung auf Ihrem Grundstück möglich ist? Sie möchten wissen, ob das Gartenhaus oder die Garage des Nachbarn direkt an Ihrer Grundstücksgrenze zulässig ist?.....
Ihr Nachbar bittet Sie um die Zustimmung zur Übernahme einer Baulast? Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer Baulast oder was ist überhaupt eine Baulast?..... Ihre Baustelle wurde versiegelt, weil die bautechnischen Nachweise fehlen? Was ist zu tun und was sind überhaupt bautechnische Nachweise?....
Damit Ihr Wunsch vom eigenen Heim nicht wie eine Seifenblase zerplatzt, möchten wir Sie einladen unsere Seiten rund um das Thema "Planen, Bauen, Wohnen" zu besuchen.
Die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen des Fachdienstes Bauordnung/ Denkmalschutz stehen Ihnen gerne während der Öffnungszeiten und darüber hinaus nach Terminabsprache zur Verfügung.
Zustimmung von Angrenzern bei Bauvorhaben auf angrenzenden Grundstücken
Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans sind nach den Vorgaben des
§ 31 Baugesetzbuches möglich.
Wenn im Zuge einer Baumaßnahme Sperrungen im öffentlichen Verkehrsraum oder Umleitungen erforderlich werden ist ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen.
Werbeanlagen die bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung NRW sind, bedürfen der Genehmigung.
Regulärer Bauantrag gem. § 65 BauO NRW
Der Ausführungsbeginn genehmigungsbedürftiger Vorhaben nach § 60 Absatz 1 und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten ist vom Bauherren schriftlich anzuzeigen.
Baubeschreibung zum Bauantrag, Anlage I/7 zur VV BauPrüfVO
Anlage zum Bauantrag/zur Bauanzeige
Anlage zum Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid Anlage I/8 zur VV BauPrüfVO
Anlage zum Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid Anlage I/9 zu VV BauPrüfVO
Bei der Errichtung und Änderung von Anlagen, die keine großen Sonderbauten sind, kann ein einfaches Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Im Fall der Genehmigungsfreistellung muss der Bauherr/die Bauherrin keine Baugenehmigung beantragen, sondern lediglich die Gemeinde von seinem Bauvorhaben unterrichten (§ 63 BauO NRW). Anlage I/3 zu VV BauPrüfVO.