Friedhöfe sind nicht nur Bestattungsorte, sondern auch gärtnerische Geminschaftsanlagen, grüne Lungen und Orte der Trauer und des Gesprächs.
Wir sind Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen rund um die städtischen Friedhöfe. Ob Bestattungsmöglichkeiten, Vorerwerbe, Pflege der Grabstätten oder Gebühren – hier finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt und transparent. Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Ihr Ansprechpartner beim Standesamt Lippstadt ist Timo Knepper.
Ist eine Person im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung verstorben, wird dort eine Sterbefallanzeige erstellt, die angibt, wer der Verstorbene ist sowie wann und wo der Tod eingetreten ist. Die Anzeige wird meistens dem beauftragten Bestatter ausgehändigt. Ist eine Person außerhalb einer Einrichtung verstorben, zeigt derjenige den Sterbefall an, der aus eigenem Wissen vom Tod der Person Kenntnis erlangt hat. Handelt es sich um einen Unglücksfall oder einen ungeklärten Tod (auch im häuslichen Bereich) ist die Polizei anzeigepflichtig - sie ist in solchen Fällen einzuschalten. In jedem Fall muss der Sterbefall unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung angezeigt werden. Wir benötigen von Ihnen aber noch weitere Unterlagen, um den Sterbefall zu beurkunden. Welche hängt davon ab, ob der/die Verstorbene
Welche Unterlagen Sie benötigen, können Sie gerne bei Timo Knepper erfragen. In der Regel nimmt das beauftragte Bestattungsinstitut Ihnen diesen Behördengang ab.
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei. Allerdings werden die Sterbeurkunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht gebührenfrei ausgestellt werden können. Die einmalige Ausstellung der Sterbeurkunde kostet 10 Euro, jede weitere 5 Euro.
Wahlgräber: Bei Wahlgräbern können mehrere Beisetzungen in der Grabstätte erfolgen (Familiengräber). Die Grabstätte kann aus den zur Verfügung stehenden Gräbern gewählt und nach Ablauf der Nutzungsdauer von 30 Jahren, für mindestens 1 Jahr, maximal für 30 Jahre verlängert werden. Eine vorzeitige Auflösung der Grabstätte ist nur möglich, wenn die Ruhezeit von 25 Jahren erreicht wurde.
Zudem ist ein Vorerwerb zu Lebzeiten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Angeboten werden Wahlgräber für Sarg- und Urnenbeisetzungen.
Reihengräber: Hier erfolgt die Vergabe der Grabstätten der Reihe nach. Es ist nur eine Beisetzung in der Grabstätte möglich. Das Grab kann nicht verlängert werden und besteht für die Dauer der Ruhezeit. Angeboten werden Reihengrabstätten für Sarg- und Urnenbeisetzungen.
Muslimische Gräber: Auf dem Hauptfriedhof haben muslimische Lippstädter die Möglichkeit, sich in Reihengräbern bestatten zu lassen.
Nach Ablauf der Nutzungszeit muss das Grab durch den Nutzungsberechtigten oder einen vom Nutzungsberechtigten beauftragten Dritten abgeräumt werden.
Pflegefreie Gräber: Die Grabpflege fällt für die Hinterbliebenen nicht an. Die Grabpflege wird von der Stadt Lippstadt übernommen.
Memoriam-Garten, NaturRuh: Grabstätten im Memoriam-Garten oder NaturRuh werden vom Blumenhaus Klingler betreut. (Tel. 02941 60260 )
Aschestreufeld: Die Verstreuung der Asche muss zu Lebzeiten handschriftlich vom Verstorbenen selbst verfügt worden sein. Die Verfügung ist bei Todesfall der Friedhofsverwaltung vorzulegen. Es lässt sich kein Hinweis auf den Verstorbenen finden, die genaue Lage der Grabstätte ist den Angehörigen unbekannt.
Anonyme Gräber: Auf dem Hauptfriedhof besteht die Möglichkeit, sich in einer anonymen Reihengrabstätte (Sarg oder Urne) bestatten zu lassen. Es lässt sich kein Hinweis auf den Verstorbenen finden, die genaue Lage der Grabstätte ist den Angehörigen unbekannt.
Jede Grabstätte muss so gestaltet werden, dass die Würde des Friedhofs gewahrt wird und das Grab zum Gesamtcharakter der Anlage passt. Die Angehörigen können die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen – Grabstätte und Grabschmuck müssen aber dauerhaft in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Dazu gehört auch die Wahl kleinwüchsiger Pflanzen. Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmittel sind nicht gestattet. Bei den Grabmalen sind Anforderungen an Standfestigkeit, Material, Größe und Schrift zu erfüllen. Für einige Friedhöfe gibt es besondere Vorschriften an die Gestaltung, hier finden Sie weitere Einzelheiten dazu.
Die Steinmetze sind für die Standsicherheit der von Ihnen aufgestellten Grabmäler verantwortlich. Die Standsicherheit wird seitens der Steinmetzbetriebe mit einer Abnahmebescheinigung, die an die Friedhofsverwaltung geschickt werden muss, bestätigt.
Die Gebühren setzen sich aus folgenden Gebührentatbestände zusammen:
der Erwerb der jeweiligen Grabstätte
die Grabbereitung für Urnenbeisetzungen oder Sargbestattungen
die Grundgebühr
und ggf. die Kappellennutzung und der Wochenendzuschlag
Beispielberechnungen für die Grabarten finden Sie hier.