Schritt für Schritt zur Wärmewende - Die Stadt startet in die kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Lippstadt

Die Stadt Lippstadt hat im Juli 2025 mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans begonnen und setzt damit einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Federführend ist der Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz, der das Projekt in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Lippstadt sowie dem Planungsbüro energielenker projects umsetzt. Ziel ist es, ein zukunftsfähiges Wärmekonzept zu entwickeln, das die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt und konkrete Perspektiven für eine nachhaltige Wärmeversorgung aufzeigt. Die Fertigstellung des Wärmeplans ist für September 2026 vorgesehen.

Zu Beginn des Projekts wird die bestehende Wärmeversorgung im Stadtgebiet umfassend analysiert. Diese Bestandsaufnahme dient insbesondere dazu, Potenziale für erneuerbare Energien und die Nutzung von Abwärme zu identifizieren. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird ein Zielszenario erarbeitet, das Lippstadt in unterschiedliche Wärmeversorgungsgebiete einteilt und konkrete Maßnahmen für eine langfristig klimafreundliche Wärmeversorgung beschreibt.

Der kommunale Wärmeplan ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Stadt. Während auf Bundesebene eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 angestrebt wird, verfolgt Lippstadt das Ziel, bereits bis 2040 klimaneutral zu heizen. Gleichzeitig bietet der Wärmeplan Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden sowie Unternehmen eine wichtige Orientierungshilfe bei zukünftigen Investitionsentscheidungen rund um moderne und nachhaltige Heiztechnologien.

Rechtliche Grundlage der kommunalen Wärmeplanung sind das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind verpflichtet, spätestens bis Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Lippstadt geht diesen Prozess bewusst frühzeitig an, um den Bürgerinnen und Bürgern möglichst früh Klarheit über die langfristige Wärmeversorgung in den einzelnen Quartieren und Ortsteilen zu geben. Der kommunale Wärmeplan ist dabei ein strategisches Planungsinstrument: Er begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten und legt keine konkrete Wärmeinfrastruktur für einzelne Gebäude oder Haushalte fest.

Das Planungsbüro energielenker projects bringt seine langjährige Erfahrung in den Bereichen Energie- und Klimastrategien ein und begleitet die Stadt fachlich während des gesamten Prozesses. Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist die Einbindung relevanter Akteure, darunter lokale Unternehmen, Energieversorger, politische Gremien sowie gesellschaftliche Institutionen.

Während der Projektlaufzeit informiert die Stadt Lippstadt regelmäßig über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung auf ihrer Website und über die Social-Media-Kanäle. Nach Abschluss der Planung ist eine öffentliche Informationsveranstaltung vorgesehen, bei der die Ergebnisse vorgestellt und Fragen aus der Bürgerschaft beantwortet werden. Durch transparente Kommunikation und einen offenen Dialog soll die Akzeptanz für die Wärmewende vor Ort gestärkt und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen unterstützt werden.

Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

Die Städte und Gemeinden spielen eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Klimaneutralität im Gebäudesektor. Dabei kann die kommunale Wärmeplanung (KWP) als strategische Planung, den Städten und Gemeinden den Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung weisen. 

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes verpflichtet seit dem 01.01.2024 die Länder, kommunale Wärmeplanungen durchzuführen. Die Länder ordnen diese Aufgabe den Städten und Gemeinden zu - in Nordrhein-Westfalen erfolgte diese Zuordnung über ein Ländergesetz (Wärmeplanungsgesetz NRW) im Dezember 2024. Kommunen bis 100.000 Einwohner müssen den Kommunalen Wärmeplan bis spätestens am 30.06.2028 fertig gestellt und vom Rat beschlossen haben. Für Großstädte über 100.000 Einwohner gilt diese Pflicht zwei Jahre eher.

Überblick: Zunächst wird die aktuelle Bestandssituation erfasst. Wo wird heute wie geheizt, und wo können zukünftig welche erneuerbaren Wärmequellen zum Einsatz kommen (z. B. Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme, Abwärme, Geothermie, Solarthermie)?

Planungssicherheit: Der Wärmeplan zeigt auf, wo zukünftig Wärmenetze sinnvoll eingesetzt werden können bzw. wo sich wahrscheinlich dezentrale Wärmeversorgungslösungen eignen.

Die Wärmeplanung gibt eine Orientierung, welche Schritte sinnvoll sind, damit die lokalen Akteurinnen und Akteure ihre Entscheidungen auf einer belastbaren Informationsbasis treffen können.

Rund die Hälfte der Endenergie in Deutschland wird fürs Heizen von Wohnungen und Betrieben sowie für Warmwasser gebraucht, in Lippstadt sogar fast 60%. In diesem Bereich geht die Umstellung auf klimafreundliche Lösungen langsamer voran als beim Strom – vor allem, weil Gebäude, Heizungen und Leitungen sehr lange genutzt werden und Investitionen oft erst nach Jahrzehnten wieder erfolgen. Entscheidungen von heute wirken deshalb über einen langen Zeitraum.

 

Damit wir trotzdem gezielt vorankommen, erstellen aktuell überall in Deutschland Städte und Gemeinden Kommunale Wärmepläne. Sie dienen als Fahrplan für eine zukunftssichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung.

Die Kommunale Wärmeplanung bietet zahlreiche Vorteile – nicht nur für die Stadt Lippstadt, sondern auch für Sie als Bürgerin und Bürger. Sie schafft Planungssicherheit, indem sie aufzeigt, wie sich die Wärmeversorgung in Ihrem Gebiet künftig entwickeln kann. Gleichzeitig sorgt sie für mehr Transparenz und Orientierung, welche Energiequellen vor Ort heute und in Zukunft nutzbar sind. So erhalten Sie eine klare Perspektive, welche Möglichkeiten sich in den kommenden Jahren für eine nachhaltige und zukunftssichere Wärmeversorgung in Ihrem Wohnumfeld eröffnen können.

In der Vorbereitungsphase zur kommunalen Wärmeplanung wurde der politische Beschluss vom Rat der Stadt Lippstadt am 20.11.2023 zur Durchführung gefasst. In der Folgezeit wurde die Prozessorganisation festgelegt. Die planungsverantwortliche Stelle zur Durchführung der KWP ist der Fachdienst 61 Stadtplanung und Umweltschutz. Andere Fachdienste und weitere kommunale Akteure wie die Stadtwerke und Wohnungsbaugesellschaften werden frühzeitig in den Prozess eingebunden. 

Zur Durchführung der KWP greift die Stadt Lippstadt auf einen Dienstleister zurück. Die Planungsaufgabe wurde ausgeschrieben und die Vergabe erfolgte an die energielenker projects GmbH. 

In der kommunale Wärmeplanung wird zuerst in der Bestandsanalyse die aktuelle Wärmeversorgungsinfrastruktur und die städtebauliche Struktur erfasst. Wie wird heute geheizt, wie hoch ist der Verbrauch, welche Gebäudetypen gibt es? 

In der Potenzialanalyse werden die lokalen Möglichkeiten für die Nutzung regenerativer Wärme geprüft: Welche erneuerbaren Wärmequellen und Abwärme stehen realistisch zur Verfügung, und wo lässt sich Energie sparen? 

Aus der Bestands- und Potentialanalyse wird ein Zielszenario abgeleitet: Welche Gebiete eignen sich für Wärmenetze, wo sind Einzelheizungen sinnvoll, und mit welchen groben Kosten ist zu rechnen? 

Abschließend legt die Wärmewendestrategie fest, welche Schritte in welcher Reihenfolge nötig sind – inklusive konkreter Empfehlungen, Zeitrahmen und Lösungen für lokale Hürden.

Informationen finden Sie unter anderem hier auf der Webseite in den FAQs sowie bei Informationsveranstaltungen, die im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung stattfinden.

Zwischenergebnisse werden nach Abschluss der einzelnen Arbeitsschritte der Wärmeplanung veröffentlicht – in der Regel also:

  • nach der Bestandsanalyse,
  • nach der Potenzialanalyse und
  • nach der Entwicklung der Wärmeszenarien und der Wärmewendestrategie

Die Veröffentlichung erfolgt zeitnah nach der jeweiligen Abstimmung im Lenkungskreis oder dem Stadtentwicklungsausschuss, sobald die Inhalte fachlich abgestimmt und freigegeben sind.

Wo die Informationen bereitgestellt werden:
Aktuelle Informationen und Zwischenergebnisse werden auf folgenden Kanälen veröffentlicht:

  • auf der Homepage der Stadt Lippstadt
  • Pressemitteilungen
  • Social-Media-Kanäle der Stadt Lippstadt

Zudem wird das Endergebnisse im Rahmen öffentlicher Informationsveranstaltung vorgestellt, zu denen über die oben genannten Kanäle eingeladen wird.

Die Stadt Lippstadt hat das Dienstleistungsunternehmen energielenker projects GmbH damit beauftragt, den kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Energielenker ist ein ganzheitlicher Energiedienstleister im Kontext der Energiewende, der für eine zukunftssichere und klimagerechte Energieversorgung für heutige und nachfolgende Generationen steht (www.energielenker.de). Bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung stehen die Stadt Lippstadt und Energielenker in engem Austausch miteinander und stimmen alle Schritte und Meilensteine miteinander ab.

Eine Vielzahl von verschiedenen Akteurinnen und Akteure werden beteiligt: Die Stadt Lippstadt als planungsverantwortliche Stelle selbst, darüber hinaus z.B. die Stadtwerke, die Stadtentwässerung, lokale Unternehmen und Industriebetriebe, Vertreter der Wohnungswirtschaft, Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, die Schornsteinfeger.

Die kommunale Wärmeplanung betrachtet die Wärmeversorgung auf Ebene der gesamten Stadt mit den Ortsteilen, aber nicht auf Ebene einzelner Gebäude. Das bedeutet individuelle Fragestellungen: Etwa,

  • ob oder wann eine Heizungsanlage getauscht werden muss,
  • welche gesetzlichen Fristen im Einzelfall gelten oder
  • wie mit schwer sanierbaren Gebäuden umzugehen ist,

werden im Rahmen der Wärmeplanung nicht beantwortet.

Trotzdem bietet die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Informationsgrundlage: Sie zeigt auf,

  • welche Versorgungsoptionen (z. B. Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse, Hybridlösungen) langfristig in bestimmten Gebieten sinnvoll oder vorgesehen sind,
  • wie sich Infrastrukturplanungen (z. B. Wärmenetz, Leitungen, erneuerbare Quellen) entwickeln könnten,
  • und welche Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Versorgungssicherheit künftig zu erwarten sind.

Diese Informationen können lokale Energieberater*innen nutzen, um für Ihr Gebäude eine individuelle Beratung zu ermöglichen – etwa zur Auswahl geeigneter Heiztechnologien oder zu Fördermöglichkeiten.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Lippstadt auf das Angebot einer kostenfreien „Initialberatung energetische Sanierung“ hin. Jeden 1. Dienstag im Monat von 15 bis 17 Uhr bietet die Stadt in Kooperation mit dem Netzwerk „Sanieren mit Zukunft im Kreis Soest“ die Beratung mit einen qualifizierten Energieberater des Netzwerkes im Stadthaus an. Dabei können grundsätzliche Fragen zu Energiesparmaßnahmen, energetischen Sanierungen wie Austausch der Heizungsanlage und dem Einsatz erneuerbarer Energien geklärt, mögliche Vorgehensweisen aufgezeigt und weitere Ansprechpartner genannt werden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Ob in einer bestimmten Straße oder einem Quartier künftig ein Wärmenetz geplant oder sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Die kommunale Wärmeplanung zeigt zunächst potenzielle Eignungsgebiete auf, in denen ein Wärmenetz technisch, wirtschaftlich oder ökologisch vorteilhaft wäre.

Die Entscheidung, wo und wann tatsächlich ein Netz gebaut oder erweitert wird, erfolgt nicht im Rahmen der Wärmeplanung selbst, sondern anschließend durch die Stadt, durch Energieversorger oder durch die Stadtwerke.

Im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung wird anhand von umfassenden Daten und Informationen geprüft, in welchen Bereichen sich Wärmenetze wahrscheinlich eignen würden. 

Im Rahmen von Informationsveranstaltungen sowie durch die Veröffentlichung von Karten werden Ihnen die Ergebnisse und möglichen Versorgungsoptionen für verschiedene Gebiete vorgestellt. 

Im Anschluss an die kommunale Wärmeplanung können dann für Gebiete mit einer hohen Eignung für Wärmenetze Machbarkeitsstudien und detaillierte technische Planungen durchgeführt werden. 

Eine Machbarkeitsstudie prüft, ob eine Idee in der Praxis wirklich umgesetzt werden kann, also ob sie technisch, wirtschaftlich und organisatorisch machbar ist. Das Ziel ist, herauszufinden, ob das Projekt realistisch und sinnvoll ist, bevor viel Geld in die Planung oder den Bau fließt. Man kann sich das vorstellen wie eine „Probeplanung“, die zeigt, ob und wie etwas funktionieren könnte.

Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung erfolgt keine individuelle Finanzierungs- oder Fördermittelberatung.

Anhand von geschätzten Kosten werden verschiedene Wärmeversorgungslösungen miteinander verglichen, um zu bewerten, welche erneuerbaren Wärmequellen eine langfristig sichere und kostengünstige Wärmeversorgung sicherstellen können. 

Für eine individuelle Finanzierungs- und Fördermittelberatung stehen ihnen qualifizierte Energieberater*innen zur Verfügung. Sie prüfen Ihre persönliche Situation, berücksichtigen technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte und unterstützen Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre Wärmeversorgung zu finden.

Hier finden Sie qualifizierte Energieberater*innen in der Region. 

Wenn Sie einen Altbau sanieren möchten oder einen Neubau planen, den Energiebedarf senken und gleichzeitig den Wohnkomfort erhöhen möchten, können Ihnen die Fachleute der Verbraucherzentrale NRW aufzeigen, wie der Energieverbrauch möglichst gering gehalten werden kann. Die Experten informieren über effiziente Sanierungsmaßnahmen, passende Förderprogramme und die Nutzung erneuerbarer Energien am Telefon, online, als Videoberatung, in Seminaren, in der Beratungsstelle in Lippstadt oder bei Ihnen zu Hause. Eine umfassende Sanierung inklusive Dämmung, Fenster- und Türentausch und neuem Heizungssystem kann den Energieverbrauch deutlich reduzieren. Neben der Energieeffizienz können beim Bau/Umbau auch Aspekte wie Barrierefreiheit, Sicherheit und Einbruchschutz realisiert werden. Die Beratung zu Hause kostet 40 Euro, alle anderen Beratungsangebote sind kostenfrei.

Die Kommunale Wärmeplanung gibt einen Überblick, welche Wärmequellen lokal zur Verfügung stehen. Über verschiedene Informationsangebote, wie z. B. über diese Website, der Presse oder social media können sie sich über die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung informieren. 

Als strategisches Planungsinstrument bietet die kommunale Wärmeplanung allerdings keine Informationen über die Eignung einzelner Gebäude für die Nutzung bestimmter Technikoptionen oder Wärmequellen.

Qualifizierte Energieberater*innen prüfen Ihre persönliche Situation, berücksichtigen technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte und unterstützen Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre Wärmeversorgung zu finden.

Die Idee, das heutige Gasnetz später mit Wasserstoff zu betreiben, klingt auf den ersten Blick gut. Aktuell ist das aber nicht realistisch.
Wasserstoff ist teuer in der Herstellung und braucht viel Energie, um überhaupt erzeugt zu werden. Außerdem wird der vorhandene grüne Wasserstoff derzeit vor allem in der Industrie gebraucht – zum Beispiel in der Stahl- oder Chemieproduktion, wo es kaum andere klimafreundliche Alternativen gibt.

Für die Beheizung von Häusern ist Wasserstoff momentan keine sinnvolle Lösung. Andere Möglichkeiten wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse sind heute deutlich effizienter und günstiger.

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird das Thema aber mitbetrachtet. Zu Beginn kann man nur allgemein einschätzen, ob Wasserstoff in Frage kommt.
Nach der Potenzialanalyse lässt sich konkreter sagen, ob Wasserstoff in Lippstadt – zum Beispiel in Industriegebieten – künftig eine Rolle spielen könnte.

Die Kommunale Wärmeplanung hat zunächst keine direkten Rechtsfolgen, d.h. durch sie entstehen keine einklagbaren Rechte und Pflichten.

Sie schafft jedoch Klarheit und Planungssicherheit und bietet daher Privatpersonen und Unternehmen einen Vorteil. Sie sehen früh, welche Wärmeversorgungsoptionen vor Ort zur Verfügung stehen. Das hilft, Fehlinvestitionen zu vermeiden und bietet Sicherheit.

Verbindlichkeit entsteht erst, wenn die Stadt Lippstadt durch einen Ratsbeschluss konkrete Gebiete für die Wärmeversorgung mit Wärme- oder Wasserstoffnetzen festlegt. Ab diesem Zeitpunkt greifen die Pflichten und Fristen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, § 10 ff. GEG).

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Dazu trifft das Gesetz unter anderem Regelungen für einen kontinuierlich ansteigenden Einsatz von erneuerbarer Wärme. 

Damit Gebäudebesitzer eine Orientierung bekommen, welche erneuerbaren Wärmequellen sie zukünftig nutzen können, um die Forderungen des GEG zu erfüllen, gibt die kommunale Wärmeplanung einen Überblick darüber, welche erneuerbaren Wärmepotenziale an ihrem Wohnort verfügbar sind bzw. zukünftig wahrscheinlich verfügbar sein werden.

Das GEG enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • In Neubauten in Neubaugebieten dürfen seit dem 01.01. 2024 nur noch Heizungen installiert werden, die mit mindestens 65% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
    • Fossil betriebene Heizungen in Bestandsgebäuden dürfen bis spätestens 31.12.2044 weiterbetrieben und repariert werden. Sie unterliegen dem Bestandsschutz. Das auch schon bisher geltende Betriebsverbot für 30 Jahre alte Heizkessel ist dabei zu beachten. Davon sind unter anderem Niedertemperatur- und Brennwertkessel allerdings ausgenommen. Im Übrigen können Eigentümerinnen oder Bauherren von der Pflicht aus dem GEG, 65% Erneuerbare Energien zu nutzen, auf Antrag befreit werden, wenn diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führt.
    • Kommt es in Bestandsgebäuden zu einem Heizungstausch, dürfen grundsätzlich weiterhin fossil betriebene Heizungen eingebaut werden, wenn der Gebäudeeigentümer sicherstellen kann, dass die mit der Heizungsanlage bereitgestellte Wärme ab dem 1. Januar 2029 mit mindestens 15 %, ab dem 1. Januar 2035 mit mindestens 30 % und ab dem 1. Januar 2040 mit mindestens 60 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden
    • liegt ein gültiger Wärmeplan vor, dürfen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren nur noch Heizungsanlagen eingebaut werden, die mit mindestens 65% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
    • liegt kein Wärmeplan vor, gilt die Übergangsfrist für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner*innen ab dem 01.07.2026, bei Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner*innen ab dem 01.07.2028.

Alle Daten werden anonymisiert verarbeitet. Persönliche Informationen wie Name oder Adresse werden nicht weitergegeben. Die Unternehmen, die die Wärmeplanung durchführen, arbeiten nur mit zusammengefassten oder anonymisierten Werten, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Gebäude möglich sind. Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO.

Da in der kommunalen Wärmeplanung auch personenbezogene Daten, wie Wärmeverbrauchsdaten verarbeitet werden, ist der Datenschutz ein wichtiges Thema. Daher gelten für den Umgang mit Daten folgende Grundsätze:

  • Nur für die Wärmeplanung: Ihre Daten werden ausschließlich für die Analyse der Wärmeversorgung genutzt, nicht für andere Zwecke.
  • So wenig wie möglich: Es werden nur die Daten verarbeitet, die wirklich nötig sind.
  • Streng zusammengefasst: Die Ergebnisse werden nur anonymisiert und zusammengefasst veröffentlicht, zum Beispiel auf Baublock- oder Quartiersebene. Es ist nicht möglich, einzelne Gebäude oder Haushalte zu erkennen.
  • Datenschutzvorgaben: Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und der DSGVO.

So bleibt Ihre Privatsphäre vollständig geschützt, während gleichzeitig die Wärmeplanung die notwendigen Informationen erhält, um die Energieversorgung vor Ort sinnvoll zu analysieren.

Birgit Specovius

Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz
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