Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Lippstadt geht einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität: Im Juli 2025 begann die Erstellung des kommunalen Wärmeplans. Federführend ist der Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz, der eng mit den Stadtwerken Lippstadt und dem Planungsbüro „energielenker projects“ zusammenarbeitet. Ziel ist ein Konzept, das die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt und konkrete Handlungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Wärmeversorgung aufzeigt. Die Fertigstellung ist für September 2026 vorgesehen.

Zunächst wird die bestehende Wärmeversorgung in Lippstadt genau untersucht. Eine Bestandsaufnahme ermittelt vor allem Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärmenutzung. Auf dieser Basis wird ein Zielszenario entwickelt, das die Stadt in prognostizierte Wärmeversorgungsgebiete gliedert und konkrete Maßnahmen für eine zukunftsfähige Wärmewende ermöglicht.

„Deutschland strebt bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung an. Lippstadt hat sich das Ziel gesetzt, bereits bis 2040 klimaneutral zu heizen. Der kommunale Wärmeplan unterstützt die Stadt dabei, diese langfristigen Klimaziele umzusetzen“, erklärt Birgit Specovius vom Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz.  Gleichzeitig liefert er Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden sowie Unternehmen Orientierung für Entscheidungen über moderne und nachhaltige Heiztechnologien. Rechtlich stützt sich die Wärmeplanung auf das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Städte bis 100.000 Einwohner müssen ihren kommunalen Wärmeplan spätestens bis Juni 2028 abschließen. Lippstadt geht diesen Schritt frühzeitig, um den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig Klarheit über die künftige Wärmeversorgung in den Quartieren und Ortsteilen zu geben. „Der Wärmeplan begründet jedoch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten und schreibt auch keine konkrete Infrastruktur für einzelne Haushalte vor“, betont Birgit Specovius.

Die energielenker projects bringt ihre Erfahrung in Energie- und Klimastrategien ein und begleitet die Stadt bei der Umsetzung des Projekts. Ein zentraler Erfolgsfaktor ist die Einbindung aller relevanten Akteure – lokale Unternehmen, Energieversorger, politische Gremien und gesellschaftliche Institutionen. Während der Projektlaufzeit informiert die Stadt Lippstadt regelmäßig über Fortschritte auf ihrer Homepage und über Social Media. In der Sitzung des Stadtentwicklungsaussschusses am 22.01.2026 hat der Projektleiter Henrik Rabe von den energielenkern projects GmbH den Stand der Wärmeplanung präsentiert. Hier kann die Präsentation eingesehen werden.  „Durch eine enge Zusammenarbeit und offenen Dialog sollen Maßnahmen zügig umgesetzt und die Akzeptanz vor Ort gestärkt werden“, so Specovius.

Inzwischen sind die Bestands- und Potenzialanalyse abgeschlossen worden. Erste Ergebnisse und Hintergründe können in dem interaktiven PDF eingesehen werden. Die Ergebnisse der voraussichtlichen Wärmeversorungsgebiete, Szenarien und Entwicklungspfade sowie die Wärmewendestrategie werden kurzfristig in das interaktive PDF eingearbeitet. 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit am kommunalen Wärmeplan der Stadt Lippstadt

Gemäß § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) sind im Rahmen der Wärmeplanung die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen, deren Aufgabenbereiche durch die Wärmeplanung berührt werden. Die Stadt Lippstadt führt die Beteiligung auf dieser Grundlage durch.

Eine Informationsveranstaltung für alle Interessierten findet am 23.09.2026 um 18.00 Uhr im Rathaussaal statt, bei der die Ergebnisse vorgestellt und Fragen der Bevölkerung beantwortet werden. Im Anschluss an die öffentliche Versammlung wird der Entwurf des Kommunalen Wärmeplans vom 24. September bis zum 26. Oktober 2026 öffentlich ausgelegt. 

Über das städtische Beteiliungsportal können hier Stellungennahmen abgegeben werden. Unter dem Reiter “Städtebauliche Konzepte” ist die Kommunale Wärmeplanung zu finden. Bürgerinnen und Bürger haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, sich über die Inhalte des Entwurfs zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. 

Darüber hinaus liegt der Wärmeplanentwurf beim Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz, Ostwall 1, 59555 Lippstadt, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während der Offenlage können Stellungnahmen zum Wärmeplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen sind außerdem per E-Mail an waermeplanung@lippstadt.de möglich.

Folgende Unterlagen stehen zu Ihrer Information zur Verfügung:

Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

Die Städte und Gemeinden spielen eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Klimaneutralität im Gebäudesektor. Dabei kann die kommunale Wärmeplanung (KWP) als strategische Planung, den Städten und Gemeinden den Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung weisen. 

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes verpflichtet seit dem 01.01.2024 die Länder, kommunale Wärmeplanungen durchzuführen. Die Länder ordnen diese Aufgabe den Städten und Gemeinden zu - in Nordrhein-Westfalen erfolgte diese Zuordnung über ein Ländergesetz (Wärmeplanungsgesetz NRW) im Dezember 2024. Kommunen bis 100.000 Einwohner müssen den Kommunalen Wärmeplan bis spätestens am 30.06.2028 fertig gestellt und vom Rat beschlossen haben. Für Großstädte über 100.000 Einwohner gilt diese Pflicht zwei Jahre eher. 

Überblick: Zunächst wird die aktuelle Bestandssituation erfasst. Wo wird heute wie geheizt, und wo können zukünftig welche erneuerbaren Wärmequellen zum Einsatz kommen (z. B. Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme, Abwärme, Geothermie, Solarthermie)?

Planungssicherheit: Der Wärmeplan zeigt auf, wo zukünftig Wärmenetze sinnvoll eingesetzt werden können bzw. wo sich wahrscheinlich dezentrale Wärmeversorgungslösungen eignen.

Die Wärmeplanung gibt eine Orientierung, welche Schritte sinnvoll sind, damit die lokalen Akteurinnen und Akteure ihre Entscheidungen auf einer belastbaren Informationsbasis treffen können.

Rund die Hälfte der Endenergie in Deutschland wird fürs Heizen von Wohnungen und Betrieben sowie für Warmwasser gebraucht, in Lippstadt sogar fast 60%. In diesem Bereich geht die Umstellung auf klimafreundliche Lösungen langsamer voran als beim Strom – vor allem, weil Gebäude, Heizungen und Leitungen sehr lange genutzt werden und Investitionen oft erst nach Jahrzehnten wieder erfolgen. Entscheidungen von heute wirken deshalb über einen langen Zeitraum.

 

Damit wir trotzdem gezielt vorankommen, erstellen aktuell überall in Deutschland Städte und Gemeinden Kommunale Wärmepläne. Sie dienen als Fahrplan für eine zukunftssichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung.

 

Die Kommunale Wärmeplanung bietet zahlreiche Vorteile – nicht nur für die Stadt Lippstadt, sondern auch für Sie als Bürgerin und Bürger. Sie schafft Planungssicherheit, indem sie aufzeigt, wie sich die Wärmeversorgung in Ihrem Gebiet künftig entwickeln kann. Gleichzeitig sorgt sie für mehr Transparenz und Orientierung, welche Energiequellen vor Ort heute und in Zukunft nutzbar sind. So erhalten Sie eine klare Perspektive, welche Möglichkeiten sich in den kommenden Jahren für eine nachhaltige und zukunftssichere Wärmeversorgung in Ihrem Wohnumfeld eröffnen können.

In der Vorbereitungsphase zur kommunalen Wärmeplanung wurde der politische Beschluss vom Rat der Stadt Lippstadt am 20.11.2023 zur Durchführung gefasst. In der Folgezeit wurde die Prozessorganisation festgelegt. Die planungsvorantwortliche Stelle zur Durchführung der KWP ist der Fachdienst 61 Stadtplanung und Umweltschutz. Andere Fachdienste und weitere kommunale Akteure wie die Stadtwerke und Wohnungsbaugesellschaften werden frühzeitig in den Prozess eingebunden. 

Zur Durchführung der KWP greift die Stadt Lippstadt auf einen Dienstleister zurück. Die Planungsaufgabe wurde ausgeschrieben und die Vergabe erfolgte an die energielenker projects GmbH. 

In der kommunale Wärmeplanung wird zuerst in der Bestandsanalyse die aktuelle Wärmeversorgungsinfrastruktur und die städtebauliche Struktur erfasst. Wie wird heute geheizt, wie hoch ist der Verbrauch, welche Gebäudetypen gibt es? 

In der Potenzialanalyse werden die lokalen Möglichkeiten für die Nutzung regenerativer Wärme geprüft: Welche erneuerbaren Wärmequellen und Abwärme stehen realistisch zur Verfügung, und wo lässt sich Energie sparen? 

Aus der Bestands- und Potentialanalyse wird ein Zielszenario abgeleitet: Welche Gebiete eignen sich für Wärmenetze, wo sind Einzelheizungen sinnvoll, und mit welchen groben Kosten ist zu rechnen? 

Abschließend legt die Wärmewendestrategie fest, welche Schritte in welcher Reihenfolge nötig sind – inklusive konkreter Empfehlungen, Zeitrahmen und Lösungen für lokale Hürden.

Zwischenergebnisse werden nach Abschluss der einzelnen Arbeitsschritte der Wärmeplanung veröffentlicht – in der Regel also:

  • nach der Bestandsanalyse,
  • nach der Potenzialanalyse und
  • nach der Entwicklung der Wärmeszenarien und der Wärmewendestrategie

Die Veröffentlichung erfolgt zeitnah nach der jeweiligen Abstimmung im Lenkungskreis oder dem Stadtentwicklungsausschuss, sobald die Inhalte fachlich abgestimmt und freigegeben sind.

Die Stadt Lippstadt hat das Dienstleistungsunternehmen energielenker projects GmbH damit beauftragt, den kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Energielenker ist ein ganzheitlicher Energiedienstleister im Kontext der Energiewende, der für eine zukunftssichere und klimagerechte Energieversorgung für heutige und nachfolgende Generationen steht (www.energielenker.de). Bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung stehen die Stadt Lippstadt und Energielenker in engem Austausch miteinander und stimmen alle Schritte und Meilensteine miteinander ab. 

Eine Vielzahl von verschiedenen Akteurinnen und Akteure werden beteiligt: Die Stadt Lippstadt als planungsverantwortliche Stelle selbst, darüber hinaus z.B. die Stadtwerke, die Stadtentwässerung, lokale Unternehmen und Industriebetriebe, Vertreter der Wohnungswirtschaft, Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, die Schornsteinfeger.

Die kommunale Wärmeplanung betrachtet die Wärmeversorgung auf Ebene der gesamten Stadt mit den Ortsteilen, aber nicht auf Ebene einzelner Gebäude. Das bedeutet individuelle Fragestellungen: Etwa,

  • ob oder wann eine Heizungsanlage getauscht werden muss,
  • welche gesetzlichen Fristen im Einzelfall gelten oder
  • wie mit schwer sanierbaren Gebäuden umzugehen ist,

werden im Rahmen der Wärmeplanung nicht beantwortet.

Trotzdem bietet die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Informationsgrundlage: Sie zeigt auf,

  • welche Versorgungsoptionen (z. B. Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse, Hybridlösungen) langfristig in bestimmten Gebieten sinnvoll oder vorgesehen sind,
  • wie sich Infrastrukturplanungen (z. B. Wärmenetz, Leitungen, erneuerbare Quellen) entwickeln könnten,
  • und welche Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Versorgungssicherheit künftig zu erwarten sind.

Diese Informationen können lokale Energieberater*innen nutzen, um für Ihr Gebäude eine individuelle Beratung zu ermöglichen – etwa zur Auswahl geeigneter Heiztechnologien oder zu Fördermöglichkeiten.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Lippstadt auf das Angebot einer kostenfreien „Initialberatung energetische Sanierung“ hin. Jeden 1. Dienstag im Monat von 15 bis 17 Uhr bietet die Stadt in Kooperation mit dem Netzwerk „Sanieren mit Zukunft im Kreis Soest“ die Beratung mit einen qualifizierten Energieberater des Netzwerkes im Stadthaus an. Dabei können grundsätzliche Fragen zu Energiesparmaßnahmen, energetischen Sanierungen wie Austausch der Heizungsanlage und dem Einsatz erneuerbarer Energien geklärt, mögliche Vorgehensweisen aufgezeigt und weitere Ansprechpartner genannt werden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Ob in einer bestimmten Straße oder einem Quartier künftig ein Wärmenetz geplant oder sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Die kommunale Wärmeplanung zeigt zunächst potenzielle Eignungsgebiete auf, in denen ein Wärmenetz technisch, wirtschaftlich oder ökologisch vorteilhaft wäre.

Die Entscheidung, wo und wann tatsächlich ein Netz gebaut oder erweitert wird, erfolgt nicht im Rahmen der Wärmeplanung selbst, sondern anschließend durch die Stadt, durch Energieversorger oder durch die Stadtwerke.

Im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung wird anhand von umfassenden Daten und Informationen geprüft, in welchen Bereichen sich Wärmenetze wahrscheinlich eignen würden. 

 Im Rahmen von Informationsveranstaltungen sowie durch die Veröffentlichung von Karten werden Ihnen die Ergebnisse und möglichen Versorgungsoptionen für verschiedene Gebiete vorgestellt. 

Im Anschluss an die kommunale Wärmeplanung können dann für Gebiete mit einer hohen Eignung für Wärmenetze Machbarkeitsstudien und detaillierte technische Planungen durchgeführt werden. 

Eine Machbarkeitsstudie prüft, ob eine Idee in der Praxis wirklich umgesetzt werden kann, also ob sie technisch, wirtschaftlich und organisatorisch machbar ist. Das Ziel ist, herauszufinden, ob das Projekt realistisch und sinnvoll ist, bevor viel Geld in die Planung oder den Bau fließt. Man kann sich das vorstellen wie eine „Probeplanung“, die zeigt, ob und wie etwas funktionieren könnte.

Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung erfolgt keine individuelle Finanzierungs- oder Fördermittelberatung.

Anhand von geschätzten Kosten werden verschiedene Wärmeversorgungslösungen miteinander verglichen, um zu bewerten, welche erneuerbaren Wärmequellen eine langfristig sichere und kostengünstige Wärmeversorgung sicherstellen können. 

Für eine individuelle Finanzierungs- und Fördermittelberatung stehen ihnen qualifizierte Energieberater*innen zur Verfügung. Sie prüfen Ihre persönliche Situation, berücksichtigen technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte und unterstützen Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre Wärmeversorgung zu finden.

Hier finden Sie qualifizierte Energieberater*innen in der Region. 

Wenn Sie einen Altbau sanieren möchten oder einen Neubau planen, den Energiebedarf senken und gleichzeitig den Wohnkomfort erhöhen möchten, können Ihnen die Fachleute der Verbraucherzentrale NRW aufzeigen, wie der Energieverbrauch möglichst gering gehalten werden kann. Die Experten informieren über effiziente Sanierungsmaßnahmen, passende Förderprogramme und die Nutzung erneuerbarer Energien am Telefon, online, als Videoberatung, in Seminaren, in der Beratungsstelle in Lippstadt oder bei Ihnen zu Hause. Eine umfassende Sanierung inklusive Dämmung, Fenster- und Türentausch und neuem Heizungssystem kann den Energieverbrauch deutlich reduzieren. Neben der Energieeffizienz können beim Bau/Umbau auch Aspekte wie Barrierefreiheit, Sicherheit und Einbruchschutz realisiert werden. Die Beratung zu Hause kostet 40 Euro, alle anderen Beratungsangebote sind kostenfrei.

Die Kommunale Wärmeplanung gibt einen Überblick, welche Wärmequellen lokal zur Verfügung stehen. Über verschiedene Informationsangebote, wie z. B. über diese Website, der Presse oder social media können sie sich über die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung informieren. 

Als strategisches Planungsinstrument bietet die kommunale Wärmeplanung allerdings keine Informationen über die Eignung einzelner Gebäude für die Nutzung bestimmter Technikoptionen oder Wärmequellen.

Qualifizierte Energieberater*innen prüfen Ihre persönliche Situation, berücksichtigen technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte und unterstützen Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre Wärmeversorgung zu finden.

Die Idee, das heutige Gasnetz später mit Wasserstoff zu betreiben, klingt auf den ersten Blick gut. Aktuell ist das aber nicht realistisch.
Wasserstoff ist teuer in der Herstellung und braucht viel Energie, um überhaupt erzeugt zu werden. Außerdem wird der vorhandene grüne Wasserstoff derzeit vor allem in der Industrie gebraucht – zum Beispiel in der Stahl- oder Chemieproduktion, wo es kaum andere klimafreundliche Alternativen gibt.

Für die Beheizung von Häusern ist Wasserstoff momentan keine sinnvolle Lösung. Andere Möglichkeiten wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse sind heute deutlich effizienter und günstiger.

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird das Thema aber mitbetrachtet. Zu Beginn kann man nur allgemein einschätzen, ob Wasserstoff in Frage kommt.
Nach der Potenzialanalyse lässt sich konkreter sagen, ob Wasserstoff in Lippstadt – zum Beispiel in Industriegebieten – künftig eine Rolle spielen könnte.

Die Kommunale Wärmeplanung hat zunächst keine direkten Rechtsfolgen, d.h. durch sie entstehen keine einklagbaren Rechte und Pflichten.

Sie schafft jedoch Klarheit und Planungssicherheit und bietet daher Privatpersonen und Unternehmen einen Vorteil. Sie sehen früh, welche Wärmeversorgungsoptionen vor Ort zur Verfügung stehen. Das hilft, Fehlinvestitionen zu vermeiden und bietet Sicherheit.

Verbindlichkeit entsteht erst, wenn die Stadt Lippstadt durch einen Ratsbeschluss konkrete Gebiete für die Wärmeversorgung mit Wärme- oder Wasserstoffnetzen festlegt. 

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) dient dazu, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu überlassen. Das Gesetz ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 13. Mai auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat haben die Novelle Mitte Juli verabschiedet. Sie wurde am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wesentlichen Neuregelungen gelten ab dem 29. Juli 2026.

Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. 

Brennstoffe für Heizungen müssen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die Einführung einer Grüngasquote und einer Biotreppe für klimaneutrale Brennstoffe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen. 
 

Alle Daten werden anonymisiert verarbeitet. Persönliche Informationen wie Name oder Adresse werden nicht weitergegeben. Die Unternehmen, die die Wärmeplanung durchführen, arbeiten nur mit zusammengefassten oder anonymisierten Werten, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Gebäude möglich sind. Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO.

  • Da in der kommunalen Wärmeplanung auch personenbezogene Daten, wie Wärmeverbrauchsdaten verarbeitet werden, ist der Datenschutz ein wichtiges Thema. Daher gelten für den Umgang mit Daten folgende Grundsätze:
  • Nur für die Wärmeplanung: Ihre Daten werden ausschließlich für die Analyse der Wärmeversorgung genutzt, nicht für andere Zwecke.
  • So wenig wie möglich: Es werden nur die Daten verarbeitet, die wirklich nötig sind.
  • Streng zusammengefasst: Die Ergebnisse werden nur anonymisiert und zusammengefasst veröffentlicht, zum Beispiel auf Baublock- oder Quartiersebene. Es ist nicht möglich, einzelne Gebäude oder Haushalte zu erkennen.
  • Datenschutzvorgaben: Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und der DSGVO.

So bleibt Ihre Privatsphäre vollständig geschützt, während gleichzeitig die Wärmeplanung die notwendigen Informationen erhält, um die Energieversorgung vor Ort sinnvoll zu analysieren.

Mit welcher Förderung kann man bei Sanierungen und Heizungstausch rechnen?

Die Bundesregierung setzt die Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) fort. Sie unterstützt Gebäudesanierungen weiter umfassend. Gebäudesanierungen und Heizungstausch senken den Energieverbrauch. Sie sind gut für die Konjunktur und den Klimaschutz. Die Förderung wird mit notwendigen Anpassungen ab dem 21. Juli 2026 fortgeführt. 

Die wichtigsten Punkte der neuen Förderung

  • Der Einkommensbonus wird gestaffelt: Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 Prozent. Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 Euro bleibt der Bonus bei 30 Prozent. Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können noch zehn Prozent Bonus erhalten.
  • Familien profitieren vom Kinderzuschlag: Zusätzlich profitieren Familien von einem neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro.
  • Förderdeckel sinkt: Es werden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 Euro weiter.
  • Klimageschwindigkeitsbonus angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.

Ausführliche Informationen finden Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Fragen und Antworten zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie auf energiewechsel.de