Breitbandausbau - schnelles Internet für unterversorgte Gebiete (geförderter Breitbandausbau)

Alle 14 kreisangehörigen Kommunen möchten gemeinsam mit dem Kreis Soest alle Gewerbe- und Ortslagen mit zukunftssicherer Glasfaser an das Internet anbinden. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, arbeiten die Kommunen und der Kreis partnerschaftlich im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eng zusammen.

Das Kreisgebiet wird aktuell mit zwei Bundesförderanträgen (3. Call und 6. Call - Aufrufe) gefördert. Der Bund unterstützt den Breitbandausbau mit einer Förderquote von 50 Prozent und über eine Kofinanzierung des Landes NRW fließt eine weitere 40-prozentige finanzielle Unterstützung. Den verbleibenden Anteil von 10 Prozent muss die Stadt Lippstadt als Eigenanteil aufbringen.

Ob Ihre Adresse förderfähig ist, können Sie durch eine einfache Adresseingabe im Kartendienst des Kreises Soest nachsehen.

Adressabfrage geförderter Breitbandausbau

3. Call - Bundesförderprogramm

Um einen gemeinsamen Förderantrag unter Federführung des Kreises Soest beim Bund stellen zu können, haben die 14 kreisangehörigen Kommunen und die Kreisverwaltung eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. In einer anschließenden europaweiten Ausschreibung wurde ein Betreiber gesucht, der die unterversorgten Gebiete im Kreis Soest mit schnellem Internet versorgt.

Den Zuschlag hat die Firma innogy TelNet GmbH (heute Westenergie Breitband GmbH ein Unternehmen der e.on Gruppe) im Juli 2018 erhalten. Das Unternehmen aus Essen hat als Bauherr die zukunftssichere Glasfaser-Internetversorgung "Fiber to the Building" (FTTB), bis in jedes Haus, in den Fördergebieten umgesetzt. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen.

Jede der folgenden Bedingungen musste erfüllt sein:

  • Gebiete mit einer aktuellen Versorgung von unter 30 Mbit/s im Download
  • Gebiete, in denen kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau angekündigt war
  • Gebiete, die nicht im Nahbereich der Hauptverteiler der Telekom lagen
  • Gebiete, die nicht in einer Einzellage lagen

Zur Klärung dieser Bedingungen gab es ein vorgeschriebenes Verfahren, die sogenannte Markterkundung. Hier mussten die verschiedenen Telekommunikationsunternehmen Angaben zur bestehenden und zur geplanten Versorgung machen. Die notwendige kreisweite Markterkundung wurde 2016 durchgeführt und gebäudescharf ausgewertet. Leider konnten aufgrund der ländlichen Siedlungsstruktur und der damit verbundenen immensen Investitionskosten und der Förderobergrenze nicht alle förderfähigen Adressen in den Antrag mit aufgenommen werden.

Für die Stadt Lippstadt wurden folgende förderfähige "weiße Flecken" identifiziert:

Ortsteil / Bereich

Anzahl der Adressen

Öchtringhausen

 14

Hörster Straße

 34

Mettinghausen/
Rebbeke

 118

Gewerbegebiet
Roßfeld

 8

Insgesamt

174

 

6. Call - Bundesförderprogramm

Das Bundesförderprogramm wurde im November 2018 neu aufgelegt und das Verfahren wesentlich vereinfacht. Damit besteht eine weitere Möglichkeit, alle noch verbliebenen unterversorgten förderfähigen Gebiete im Kreis Soest, die aus Budgetgründen nicht mit in den 3. Call aufgenommen werden konnten, an das Glasfasernetz anzuschließen. Alle 14 kreisangehörigen Kommunen und der Kreis Soest haben zusammen einen weiteren kreisweiten Förderantrag beschlossen und zentral durch den Kreis Soest gestellt.

Dieser Förderantrag wurde im Mai 2019 durch den Bundesfördergeber vorläufig bewilligt. Im Anschluss war ein erneutes europaweites Ausschreibungsverfahren notwendig, um ein Unternehmen zu ermitteln, das den Ausbau umsetzt.

Zwei Firmen haben den Zuschlag erhalten und werden nach der endgültigen Prüfung durch den Bund und das Land mit dem Ausbau voraussichtlich Mitte 2021 beginnen. Die in Lippstadt förderfähigen 243 privaten Haushalte in Einzellagen, 23 Schulen und 1 Krankenhaus werden durch die Westenergie Breitband GmbH und die 178 Gewerbebetriebe in 7 Gewerbegebieten durch die Vodafone GmbH ausgebaut.

Nach Eingang des endgültigen Bewilligungsbescheides wurden alle Hausbesitzer in den Fördergebieten angeschrieben und über die weiteren Schritte ausführlich informiert.

Erweiterung des 6. Calls

Eine Veränderung in der Förderlandschaft 2022 hat es möglich gemacht, dass im gesamten Kreisgebiet nun weitere Adressen in Einzellagen förderfähig sind. Der Kreis Soest hat für diese zusätzlichen Adressen den notwendigen Änderungsantrag gestellt, der im Juli 2023 bewilligt wurde. Die weiteren Adressen werden jetzt in den laufenden Glasfaserausbau mit eingeplant und aufgenommen. Die entsprechenden Hausbesitzer wurden angeschrieben und über die weiteren Schritte informiert.

Folgende Bedingungen müssen "adressenscharf" erfüllt sein: 

Infrastruktur (Einzellagen):

  • Gebiete mit einer aktuellen Versorgung von unter 30 Mbit/s im Download
  • Gebiete in denen kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau angekündigt ist
  • Gebiete ohne vorherige Förderung 

Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser:

  • Schulen: Anzahl Klassen (23 Schüler) + Verwaltung x 30Mbit/s > aktuelle Versorgung
  • Allgemeinmedizinische Krankenhäuser: Anzahl Stationen (11 Betten) + Verwaltung x 30Mbit/s > aktuelle Versorgung

Sonderaufruf Gewerbe

  • genehmigter Bebauungsplan, (§8 u. §9 BauNVO)
  • pro B-Plan, 3 Firmen, Anzahl Arbeitsplätze/Betriebsmittel + Verwaltung x 30Mbit/s > aktuelle Versorgung 

Zur Klärung dieser Bedingungen gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, die sogenannte Markterkundung. Hier müssen die verschiedenen Telekommunikationsunternehmen Angaben zur bestehenden und zur geplanten Versorgung machen. Die notwendige kreisweite Markterkundung wurde 2018 durchgeführt und adressenscharf pro Förderaufruf ausgewertet.

Für die Stadt Lippstadt wurden folgende förderfähige "weiße Flecken" identifiziert:

Förderung

Menge

Beschreibung

Infrastrukturprojekt

243

Adressen in Einzellage

Sonderaufruf

23

Schulen

Sonderaufruf

1

Krankenhäuser

Sonderaufruf

178

Gewerbliche Adressen

 

Erweiterung des 6. Calls

Durch eine Neuauflage der Breitbandförderung sind jetzt auch sogenannte „graue Flecken“ förderfähig:

 

  • Einzellagen mit einer aktuellen Versorgung unter 100 Mbit/s im Download
  • kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau angekündigt
  • bisher darf dort keine Förderung stattgefunden haben.

 

Auf diese Weise können 178 weitere Adressen in Einzellagen mit Glasfaser versorgt werden.

Perspektive für Gebiete ohne Förderung

Einige Gebiete in Lippstadt können beim Breitbandausbau laut den Förderbedingungen weder im 3. Call noch im 6. Call (Aufrufe) der Bundesförderung berücksichtigt werden. Laut Markterkundung gibt es hier bereits eine Versorgung mit mehr als 200 Mbit/s im Download oder planen Telekommunikationsunternehmen einen Ausbau innerhalb der nächsten drei Jahre.

Hier wird die Bandbreite dann über ein bestehendes TV-Kabel in die Häuser gebracht.

Die Stadt Lippstadt verfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kreis Soest dort zwei Ansätze, um auch hier perspektivisch eine zukunftssichere Glasfaser-Internetversorgung zur Verfügung zu stellen. 

  1. Aktuelle Förderlandschaft beobachten: Der Kreis Soest und die Stadt Lippstadt werden weiterhin die Förderlandschaft beobachten und mögliche Verfahren prüfen und durchführen.
     
  2. Privatwirtschaftlichen Ausbau forcieren: Die Stadt Lippstadt führt - mit Unterstützung des Kreises Soest - Gespräche mit Investoren und Telekommunikationsunternehmen (TKU), wie weitere Gebiete an eine zukunftssichere Glasfaser-Internetversorgung angebunden werden könnten. Dies wird in den meisten Fällen mit Hilfe einer Nachfragebündelung pro Ausbaugebiet (eine vom TKU festgelegte Vorvermarktungsquote muss erreicht werden) oder durch privatwirtschaftliches Bürgerengagement angestoßen. Die endgültige Entscheidung zum Bau liegt aber bei den privatwirtschaftlichen TKU. Diese Verfahren werden in Zukunft forciert und begleitet.

Privatwirtschaftliche Ausbauprojekte in Lippstadt (über die der Stadt Lippstadt Informationen vorliegen):

Ausbauprojekt Gewerbegebiet Am Wasserturm - Deutsche Glasfaser GmbH

Die Nachfragebündelung war erfolgreich. Der Ausbau ist erfolgt.

Ausbauprojekt Gewerbegebiet Am Mondschein - Deutsche Glasfaser GmbH

Die Nachfragebündelung war erfolgreich. Der Ausbau ist erfolgt.

Ausbauprojekt Gewerbegebiet Roßfeld (teilweise) – Deutsche Glasfaser GmbH

Die Nachfragebündelung war nicht erfolgreich. Es findet kein privatwirtschaftlicher Ausbau statt.

Ausbauprojekt Gewerbegebiet Erwitter Straße – Deutsche Glasfaser GmbH

Die Nachfragebündelung war nicht erfolgreich. Es findet kein privatwirtschaftlicher Ausbau statt.

 

Glasfaserausbauprojekt der Deutschen Glasfaser - Privathaushalte

Das Unternehmen Deutsche Glasfaser GmbH (DG) und die Stadt Lippstadt haben einen Kooperationsvertrag geschlossen.

Die DG möchte in Lippstadt ein Glasfaserausbauprojekt starten und hat dafür ca. 16.900 private Haushalte identifiziert – das sind ca. 40 Prozent aller Lippstädter Haushalte. Hierbei konzentriert sie sich zunächst auf Bereiche mit überwiegender Einfamilienhausbebauung. Das sind insbesondere die Ortsteile und die Randbereiche der Kernstadt.

Der Ausbau soll – bei erfolgreicher Nachfragebündelung - in drei Phasen stattfinden.

Erfolgreiche Nachfragebündelung (Vorvermarktung) bedeutet, dass 40 Prozent der ermittelten Haushalte verbindlich einen Produktvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten bei der DG abschließen müssen. Erst dann baut die DG die neue Glasfaser-Infrastruktur. Der Hausanschluss ist für die Haushalte kostenfrei, die im Rahmen der Nachfragebündelung einen Vertrag geschlossen haben.

In der Zeit der Nachfragebündelung wird die DG Informationsmaterial an die betroffenen Haushalte verteilen, es werden Informationsabende (online) stattfinden, in Lippstadt wird ein Servicebüro eröffnet und in jeweils einem Ortsteil der Phasen I und II wird ebenfalls ein Servicepunkt eingerichtet.

Jeder sollte bei seiner Entscheidung bedenken, dass eine Glasfaserversorgung eine Investition für die Zukunft ist und keine Entscheidung auf Grundlage des aktuellen Bedarfs sein sollte. Jeder kann frei entscheiden - aber wenn die Nachfragebündelung mangels Nachfrage scheitert – also die erforderlichen

40 % nicht erreicht werden- ist die Chance auf einen zukunftsfähigen Glasfaseranschluss zunächst für lange Zeit vertan.

 

Phase I - Lippstadt-West

Ausbaugebiete: Benninghausen mit Ünninghausen, Eickelborn, Hellinghausen, Herringhausen und Overhagen.

Die Nachfragebündelung hat in der Zeit vom 13.03.2021 bis 19.06.2021 stattgefunden und war erfolgreich.

Zunächst wurden die Baumaßnahmen vorbereitet und die einzelnen Hausanschlüsse geplant.

Inzwischen ist die Bauphase in vollem Gange. Nacheinander wird jede Straße ausgebaut und die einzelnen Glasfaserhausanschlüsse werden verlegt. Sukzessive werden anschließend die Glasfaseranschlüsse aktiviert.

Auch während der Bauphase besteht noch die Möglichkeit einen Vertrag abzuschließen.

Aktuelle Infos finden Sie auch hier: https://www.deutsche-glasfaser.de/netzausbau/gebiete/lippstadt-west/

 

 

Phase II - Lippstadt-Ost und Bökenförde

Ausbaugebiete: Bökenförde, Dedinghausen, Esbeck mit Wohngebiet „Am Mondschein“, Garfeln, Hörste und Rixbeck.

Die Nachfragebündelung hat in der Zeit vom 10.04.2021 bis 19.06.2021 stattgefunden und war erfolgreich – bis auf den Ortsteil Bökenförde. Für Bökenförde wurde die Nachfragebündelung verlängert. Danach wird Bökenförde ebenfalls an das Glasfasernetz angeschlossen.

Zunächst wurden die Baumaßnahmen vorbereitet und die einzelnen Hausanschlüsse geplant – in Bökenförde ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen.

Inzwischen hat die Bauphase in den anderen Ortsteilen bereits begonnen – Bökenförde wird in Kürze folgen. Nacheinander wird jede Straße ausgebaut und die einzelnen Glasfaserhausanschlüsse werden verlegt. Sukzessive werden anschließend die Glasfaseranschlüsse aktiviert.

Auch während der Bauphase besteht noch die Möglichkeit einen Vertrag abzuschließen.

Aktuelle Infos finden Sie auch hier: https://www.deutsche-glasfaser.de/netzausbau/gebiete/lippstadt-ost/  bzw. 
https://www.deutsche-glasfaser.de/netzausbau/gebiete/boekenfoerde/

 

 

 

Phase III - Lippstadt-Nord und Mitte

Geplantes Ausbaugebiet: Cappel, Lipperbruch, Lipperode, neun Bereiche (Polygone) rund um die Kernstadt.

Die erste Nachfragebündelung fand in der Zeit vom 31.07.2021 bis 23.10.2021 statt. Es wurden insgesamt rund 9.000 Haushalte ermittelt (Ortsteile: 3.400, Lippstadt Nord 3.000, Lippstadt Süd 2.600). Damit ein Ausbau tatsächlich stattfindet, mussten sich 3.600 Haushalte für einen Vertrag entscheiden.

Die erste Phase der Nachfragebündelung war nicht erfolgreich. Die Deutsche Glasfaser verlängerte die Nachfragebündelung für die Ortsteile Cappel, Lipperbruch und Lipperode sowie die Polygone im Norden von Lippstadt bis zum 12.02.2022.

Eine Kundengewinnung im Süden von Lippstadt sollte zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Die Deutsche Glasfaser hat Anfang März 2022 mitgeteilt, dass ein Glasfaserausbau nicht stattfindet, da die Nachfragebündelung - auch nach der Verlängerung - nicht erfolgreich war. Es wurde lediglich eine Quote von 19 % erreicht – Ziel war eine Quote von 40 %.

Lt. Deutsche Glasfaser sieht sich ein Großteil der Haushalte ausreichend versorgt und erkennt daher keinen Bedarf für eine Glasfaseranbindung.

Eine Fortsetzung der Kundengewinnung im Süden von Lippstadt wird es ebenfalls nicht geben.

 

Glasfaserausbauprojekt der Telekom Deutschland GmbH - Privathaushalte

Das Unternehmen Telekom Deutschland GmbH (Telekom) und die Stadt Lippstadt haben eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet.

Die Telekom hat in der Altstadt von Lippstadt ein Glasfaserausbauprojekt durchgeführt und hat dafür ca. 4.000 private Haushalte identifiziert. Die Ausbauadressen können im Verfügbarkeitscheck abgefragt werden: https://glasfaser.telekom.de/ausbau/checkout/availability-check

Der Ausbau wurde ab Dezember 2021 realisiert.

Jede Adresse im Ausbaugebiet hatte die Möglichkeit, bis zum 31.12.2022 einen kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss zu erhalten. Die Buchung eines Endkundenvertrags war hierfür nicht notwendig, es wurde lediglich eine Eigentümer-Genehmigung benötigt. Diese Genehmigung erforderte eine aktive Meldung und konnte über folgende Webseite erreicht werden:

www.telekom.de/glasfaser-lippstadt

Bei Buchung eines Endkundenvertrages durch die Anwohnerinnen und Anwohner bis zum 31.12.2022 erfolgte auch die weitere Verkabelung im Gebäude bis in die Wohnung kostenfrei. In diesem Fall wurden die Hauseigentümerin bzw. der Hauseigentümer direkt von der Telekom benachrichtigt.

Ab dem 01.01.2023 haben sich die Konditionen verändert. Informieren Sie sich dazu auf der o. g. Webseite oder im Telekom Shop bzw. bei den Telekom-Partnern in Lippstadt.

Glasfaserausbauprojekt der „Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co.KG“ (UGG)

Die „Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co.KG“ (UGG) und die Stadt Lippstadt haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um den Glasfaserausbau in Lippstadt weiter voranzutreiben. Der flächendeckende Glasfaserausbau wird in den geplanten Ausbaugebieten kurzfristig beginnen (Karte s. u.). Jede Adresse im Ausbaugebiet hat die Möglichkeit, einen Glasfaser-Hausanschluss zu erhalten. Bei Buchung eines Endkundenvertrages wird eine Eigentümer-Gestattungserklärung benötigt.

Um in den Genuss eines kostenlosen bzw. vergünstigten Hausanschlusses zu kommen, müssen lt. Aussage von UGG Endkundenvertrag und Gestattungserklärung bis zum 30.09.2024 bei der UGG/O2 vorliegen.

Zum Start fanden im 2. Quartal 2023 Informationsveranstaltungen statt, diese sind auf der Internetseite der UGG nachverfolgbar (siehe Link unten).

 Das Beraterteam von UGG war im Zeitraum nach den Informationsveranstaltungen in den Ausbaugebieten der Stadt Lippstadt unterwegs und hat über die Möglichkeiten sowie alles Wissenswerte rund um den Glasfaseranschluss beraten.

Weitere telefonische Informationen erhalten Sie direkt bei der UGG-Kundenhotline: 0800-410 1 410

oder Anfrage per Mail:

für Privatkunden (bis 3 Wohneinheiten je Gebäude) unter:  info(at)unseregrueneglasfaser.de

für Mehrfamilienhäuser (ab 4 Wohneinheiten je Gebäude) unter: wohnungswirtschaft(at)ugg.tech

Links

Frau Birgit Schäpermeier

Fachdienst Organisation
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Herr Andreas Flaßkamp

Fachdienst Organisation
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