Die Organisation einer zuverlässigen und hochwertigen Kinderbetreuung ist für die meisten Familien und alleinerziehenden Eltern eine wichtige Voraussetzung, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. In Lippstadt gibt es verschiedene Formen der Kinderbetreuung für Kinder im Vorschulalter:
Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege erfolgt seit dem 1. Oktober 2024 über das Kita-Portal der Stadt Lippstadt. Dort finden Sie auch einen Überblick über alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen in Lippstadt.
Die Information und Beteiligung der Eltern in Angelegenheiten der Kinderbetreuung erfolgt in Lippstadt über den Stadtelternrat. Dieser Stadtelternrat wird von einer Versammlung der Elternvertreter jeweils im Herbst gewählt. Die Stadt Lippstadt arbeitet eng mit dem Stadtelternrat zusammen. Der Stadtelternrat ist zudem im Jugendhilfeausschuss vertreten und bildet gemeinsam mit Eltern aus den Schulen sowie verschiedenen Institutionen der Familienarbeit das Lokale Bündnis für Familie in Lippstadt. Hier erreichen Sie direkt die Homepage des Stadtelternrates:
Informationen zur Anmeldung zu einem Angebot der Kindertagesbetreuung in Lippstadt finden Sie hier.
Die Stadt Lippstadt ist verpflichtet, die Elternbeiträge für ihre Kindergärten selbst festzulegen. Mit den Elternbeiträgen werden im Durchschnitt in Lippstadt zurzeit ca. 16 Prozent der Kosten abgedeckt, die in einem Kindergarten tatsächlich entstehen. Die monatlichen Elternbeiträge werden abhängig vom Einkommen der Eltern und abhängig von der gewählten Betreuungszeit für die Betreuung des Kindes erhoben. Die Einkommensstufen sind in einer „Beitrags-Tabelle“ festgelegt. Hier geht’s zur Übersicht . Es wird außerdem unterschieden, ob ein Kind jünger oder älter als drei Jahre ist. Die Beiträge werden nach Abschluss eines Betreuungsvertrages an die Stadt Lippstadt gezahlt. Von Eltern ohne oder mit nur geringem Einkommen erhebt die Stadt Lippstadt keine Beiträge.
Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht (letztes Kindergartenjahr) in der Regel beitragsfrei.
Eltern können flexible Betreuungszeiten wählen, je nachdem, welchen Bedarf sie haben und welche Förderung sie wünschen. Der Umfang der Betreuungszeit besteht aus drei Zeitmodellen. Entsprechend ihres Bedarfes können Eltern entscheiden, ob ihr Kind bis zu 25 Stunden, bis zu 35 Stunden oder bis zu 45 Stunden wöchentlich betreut werden soll. Danach richtet sich auch die Höhe des Elternbeitrages - zusätzlich gestaffelt nach dem Einkommen.
Die Entscheidung für ein Stundenkontingent heißt allerdings nicht, dass beliebig einzelne Stunden in der Woche in Anspruch genommen werden können, bis der gewählte Stundenanteil erfüllt ist. Die Einrichtungen bieten bestimmte zusammenhängende Zeiten an, damit eine Kontinuität in der Förderung für das Kind gewährleistet ist.
Beispiel 1: Ein Kind besucht den Kindergarten jeden Tag von 7:30 – 12:30 Uhr am Vormittag. Dies entspricht einem Stundenumfang von 25 Stunden. Die Stunden verteilen sich immer auf die Vormittage.
Beispiel 2: Wenn zusätzlich auch am Nachmittag eine Betreuung gewünscht wird oder Bildungs- bzw. Förderangebote am Nachmittag (z. B. Kreativgruppen, Musikschule u. ä.) genutzt werden sollen, kann ein Umfang von bis zu 35 Stunden gebucht werden, z. B. 5 Stunden am Vormittag und 2 Stunden am Nachmittag.
Beispiel 3: Wollen Eltern besonders flexibel sein oder durchgängig die Betreuung – auch in der Mittagszeit – in Anspruch nehmen, eignet sich für sie ein Modell mit bis zu 45 Stunden.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Betreuungswunsch von 45 Stunden in einer Kindertageseinrichtung eine Bedarfsprüfung durch die Stadt Lippstadt erfolgt.
In manchen Einrichtungen werden weitere Buchungsmöglichkeiten angeboten. Bitte informieren Sie sich bei den Einrichtungsleitungen.
Die Wahl der Betreuungszeit hat für ein Jahr Gültigkeit.