Kinderbetreuung: In Lippstadt gibt es viele Möglichkeiten

Die Organisation einer zuverlässigen und hochwertigen Kinderbetreuung ist für die meisten Familien und alleinerziehenden Eltern eine wichtige Voraussetzung, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. In Lippstadt gibt es verschiedene Formen der Kinderbetreuung für Kinder im Vorschulalter:

  • Die 39 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet mit ihrem sehr breit gefächerten Angebot an Betreuungsformen und –zeiten.

  • Kindertagespflege: Insbesondere für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren bietet die Kindertagespflege ein alternatives Betreuungsangebot. Hierbei erfolgt die Betreuung in kleinen Gruppen von maximal 5 bzw. 9 Kindern, die oftmals in einem familiären Umfeld erfolgt und flexibel sowie individuell ausgestaltet werden kann. Auch für Eltern mit Arbeitszeiten, die außerhalb der Öffnungszeiten der Kitas liegen, ist eine Tagespflegeperson eine gute Ergänzung oder Alternative zur Kindertageseinrichtung. Die Vermittlung von Tagespflegepersonen übernimmt der Sozialdienst Katholischer Frauen im Auftrag der Stadt Lippstadt. Auch wer selbst Tagespflege ausüben möchte, kann sich hier beraten und vermitteln lassen.

    • Ansprechpartner: Sozialdienst katholischer Frauen, Frau Großekathöfer, 02941/28881-16 oder Frau Großer, 02941/28881-50, Cappelstr. 27, Lippstadt

    • Betreuungsbörse Eltern-Selbsthilfegruppen und Spielgruppen

    • Babysitterbörse

Die Information und Beteiligung der Eltern in Kindergartenangelegenheiten erfolgt in Lippstadt über den Stadtelternrat. Dieser Stadtelternrat wird von einer Versammlung der Elternvertreter jeweils im Herbst gewählt. Die Stadt Lippstadt arbeitet eng mit dem Stadtelternrat zusammen. Der Stadtelternrat ist zudem im Jugend- und Sozialausschuss vertreten und bildet gemeinsam mit Eltern aus den Schulen sowie verschiedenen Institutionen der Familienarbeit das Lokale Bündnis für Familie in Lippstadt. Hier erreichen Sie direkt die Homepage des Stadtelternrates:

https://stadtelternrat-lippstadt.jaeb.nrw/

Kinderbetreuung in Lippstadt - Häufig gefragt:

Wie funktioniert die Anmeldung zur KiTa?

Eltern, deren Kinder bis zum 31.10. eines Jahres drei Jahre alt werden und zu Beginn des  Kindergartenjahres (jeweils ab 1. August) in eine Kindertageseinrichtung gehen können, erhalten von der Stadt Lippstadt Ende Oktober zuvor automatisch per Post eine Anmeldekarte, die dann innerhalb einer gesetzten Frist in einer Einrichtung der Wahl abgegeben werden muss. Mit dieser Anmeldekarte entscheiden sich die Eltern auch für den Betreuungsumfang (25 /35 /45 Stunden).

Sollte in der Wunscheinrichtung einmal kein Platz vorhanden sein, gibt es eine Beratung zu weiteren Wahlmöglichkeiten. Eltern, deren Kinder schon vor dem dritten Geburtstag in eine Einrichtung gehen sollen, können bei der Stadt Lippstadt eine Anmeldekarte anfordern und sich anschließend direkt an die KiTa ihrer Wahl wenden.

Achtung: Die Abgabe der Anmeldekarte ist keine Garantie, den Platz in der Wunscheinrichtung zu erhalten. Auch wenn Sie neu nach Lippstadt ziehen oder Ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt im Kindergarten anmelden wollen, müssen Sie eine Kita-Karte beantragen.

Wie hoch sind die KiTa-Beiträge?

Die Stadt Lippstadt ist verpflichtet, die Elternbeiträge für ihre Kindergärten selbst festzulegen. Mit den Elternbeiträgen werden im Durchschnitt in Lippstadt zurzeit ca. 16 Prozent der Kosten abgedeckt, die in einem Kindergarten tatsächlich entstehen. Die monatlichen Elternbeiträge werden abhängig vom Einkommen der Eltern und abhängig von der gewählten Betreuungszeit für die Betreuung des Kindes erhoben. Die Einkommensstufen sind in einer „Beitrags-Tabelle“ festgelegt. Hier geht’s zur Übersicht . Es wird außerdem unterschieden, ob ein Kind jünger oder älter als drei Jahre ist. Die Beiträge werden nach Abschluss eines Betreuungsvertrages an die Stadt Lippstadt gezahlt. Von Eltern ohne oder mit nur geringem Einkommen erhebt die Stadt Lippstadt keine Beiträge.

Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht (letztes Kindergartenjahr) in der Regel beitragsfrei.

Welche Betreuungszeit ist möglich?

Eltern können flexible Betreuungszeiten wählen, je nachdem, welchen Bedarf sie haben und welche Förderung sie wünschen. Der Umfang der Betreuungszeit besteht  aus drei Zeitmodellen. Entsprechend ihres Bedarfes können Eltern entscheiden, ob ihr Kind bis zu 25 Stunden, bis zu 35 Stunden oder bis zu 45 Stunden wöchentlich betreut werden soll. Danach richtet sich auch die Höhe des Elternbeitrages  - zusätzlich gestaffelt nach dem Einkommen.

Die Entscheidung für ein Stundenkontingent heißt allerdings nicht, dass beliebig einzelne Stunden in der Woche in Anspruch genommen werden können, bis der gewählte Stundenanteil erfüllt ist. Die Einrichtungen bieten bestimmte zusammenhängende Zeiten an, damit eine Kontinuität in der Förderung für das Kind gewährleistet ist.

Beispiel 1:       Ein Kind besucht den Kindergarten jeden Tag von 7:30 – 12:30 Uhr am Vormittag. Dies entspricht einem Stundenumfang von 25 Stunden. Die Stunden verteilen sich immer auf die Vormittage.

Beispiel 2:       Wenn zusätzlich auch am Nachmittag eine Betreuung gewünscht wird oder  Bildungs- bzw. Förderangebote am Nachmittag (z. B. Kreativgruppen, Musikschule u. ä.) genutzt werden sollen, kann ein Umfang von bis zu 35 Stunden gebucht werden, z. B. 5 Stunden am Vormittag und 2 Stunden am Nachmittag.

Beispiel 3:       Wollen Eltern besonders flexibel sein oder durchgängig die Betreuung – auch in der Mittagszeit – in Anspruch nehmen, eignet sich für sie ein Modell mit bis zu 45 Stunden.

In manchen Einrichtungen werden weitere Buchungsmöglichkeiten angeboten. Bitte informieren Sie sich bei den Einrichtungsleitungen.

 

Wie lang muss ich mich für eine Betreuungszeit festlegen?

Die Wahl der Betreuungszeit hat für ein Jahr Gültigkeit.

Downloads und Links

Egbert Altstädt

Fachdienst Kindertagesbetreuung
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