Betreuungsbehörde: Beratung und Informationen zu rechtlicher Betreuung und Vollmachten

Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Behinderung, eine Erkrankung oder hohes Alter in eine Situation kommen, in der keine eigenverantwortlichen Entscheidungen mehr getroffen werden können.

Wenn Sie in einer solchen Situation wünschen, dass ein Mensch für Sie entscheidet, den Sie kennen und dem Sie uneingeschränkt vertrauen, dann müssen Sie das rechtzeitig „in Zeiten geistiger Frische“ mit einer vorsorgenden Verfügung bestimmen. Eine vorsorgende Verfügung ist in der Regel auch für Ihren Ehepartner, Lebenspartner oder Ihre Kinder erforderlich, wenn diese für Sie handeln sollen.

Wenn Sie keine Regelung getroffen haben, kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für Sie notwendig werden.

 

Die Betreuungsbehörde der Stadt Lippstadt ist Ansprechpartner für Ihre Anliegen rund um das Thema rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten. Sie erhalten hier umfassendes Informationsmaterial.

Im Wesentlichen übernimmt die Betreuungsbehörde folgende Aufgaben:

  • Organisation und Koordination des Betreuungswesens auf örtlicher Ebene
  • Unterstützung des Betreuungsgerichtes
  • Stammbehörde für die Registrierung und Zulassung von Berufsbetreuern
  • Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen
  • Gewinnung, Beratung und Unterstützung der Betreuer und Bevollmächtigten
  • Förderung der Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen Gebühr

In Kooperation mit der Volkshochschule wird zweimal jährlich ein Vortrag mit dem Titel "Wer klug ist, sorgt vor" - Vollmachten und Verfügungen angeboten.

 

Zum 01.01.2023 wurde das Betreuungsrecht grundlegend reformiert. Selbstbestimmung und Qualitätsverbesserung sind Leitgedanken der größten Reform seit Einführung des Betreuungsrechts 1992. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).

Wer als Berufsbetreuer arbeiten möchte, muss sich ab dem 01.01.2023 bei der zuständigen Behörde (Stammbehörde) registrieren lassen. Auf Antrag wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein Bescheid über die Registrierung als Berufsbetreuer erstellt. Dieser ist bundesweit gültig.  Alle Infos finden Sie hier.

Links und Downloads

Susanne Adomat

Fachdienst Soziales und Integration
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Bettina Kalthoff

Fachdienst Soziales und Integration
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Yvonne Kirchhoff

Fachdienst Soziales und Integration
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Jutta Voß-Ladzik

Fachdienst Soziales und Integration
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