In diesem Jahr stehen Bundestags- und in NRW Kommunalwahlen an.
Menschen mit rechtlicher Betreuung sind grundsätzlich wahlberechtigt. Voraussetzung ist ein persönliches Interesse an der Wahlteilnahme und das Vorliegen eines tatsächlichen Wahlwunsches. Ein Entzug des Wahlrechts erfolgt nur durch Richterspruch bei schweren Straftaten (§ 13 Bundeswahlgesetz).
Wahlrecht einschließlich der tatsächlichen Wahlhandlung ist ein höchstpersönliches Recht, das in keinem Fall von einem rechtlichen Betreuer oder einer anderen Vertrauensperson wahrgenommen werden darf.
Menschen mit Beeinträchtigung können allerdings beim Wählen Hilfe bekommen, wenn sie z. B. nicht lesen oder ihre Stimme wegen einer anderen Beeinträchtigung nicht abgeben können. So können z. B. die rechtliche Betreuerin, die Bevollmächtigte oder andere Personen Menschen mit Beeinträchtigung unterstützen. Mögliche Assistenzen könnten die Beantragung von Briefwahlunterlagen, Hilfe beim Ausfüllen von Briefwahlunterlagen, Begleitung ins Wahllokal oder Anwesenheit in der Wahlkabine sein.
Hilfspersonen dürfen auf keinen Fall für die Betroffenen wählen oder sie in irgendeiner Form beeinflussen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Verstöße können mit Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen geahndet werden.
Praxistipp für blinde oder stark sehbehinderte Menschen:
Wussten Sie schon, dass eine Wahlschablone blinden beziehungsweise stark sehbehinderten Menschen bei geheimen Wahlen ermöglicht, die Stimme ohne Hilfe einer anderen Person abzugeben?
Wahlschablonen gewährleisten ein barrierefreies Wählen und werden jeweils von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden zur Verfügung gestellt. Damit auch das Gewünschte gewählt werden kann, ist
a) die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten und
b) die rechte obere Ecke der Schablone abgeschnitten, so dass der blinde oder sehbehinderte Wähler die korrekte Lage des Stimmzettels überprüfen kann.
Mit dieser Überprüfung wird gewährleistet, dass die Lochungen zur Ankreuzung auf der Stimmzettelschablone mit den Feldern für die Stimmabgabe auf dem Stimmzettel übereinstimmen.
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