Wenn Kinder eingeschult werden oder die Schule wechseln, dann gibt es viele Fragen. An dieser Stelle beantworten wir die häufigsten Fragen zur Einschulung Ihres Kindes in die Grundschule, zum Übergang von der 4. Klasse in die Klasse 5 einer weiterführenden Schule und zum Übergang in die Sekundarstufe II.
Der Stichtag für die Einschulung ist der 30. September.
Das bedeutet: Wenn Ihr Kind spätestens am 30. September sechs Jahre alt wird, wird es in dem jeweiligen Jahr schulpflichtig.
Die Anmeldungen erfolgen jeweils im Herbst des Vorjahres an den Grundschulen.
Alle Eltern, deren Kinder im kommenden Jahr schulpflichtig werden, werden vor den Sommerferien des Vorjahres schriftlich von der Stadt Lippstadt über den Ablauf der Einschulung ihrer Kinder informiert.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:
Sie können Ihr Kind entweder schriftlich anmelden, indem Sie den Anmeldebogen per Fax oder Post an die gewünschte Schule schicken – oder Sie laden den Anmeldebogen herunter und versenden ihn per Mail an die Schule.
Dazu muss das Formular komplett ausgefüllt und gespeichert werden.
Das archivierte Formular kann als Anhang einer Mail an die gewünschte Schule versandt werden.
Selbstverständlich können Sie auch den Anmeldebogen persönlich im Sekretariat der Schule abgeben.
Die Anmeldung an den Grundschulen für das Schuljahr 2025 / 2026 werden vom 02.09.2024 bis 13.09.2024 in den Grundschulen entgegengenommen.
Über die Aufnahme bzw. ggf. die Ablehnung der Aufnahme aus Kapazitätsgründen erhalten Sie offiziell in der Regel im Februar/März vor der Einschulung eine Mitteilung der Schule.
Soweit Sie zugezogen sind, können Sie die Anmeldung an einer Lippstädter Schule jederzeit nachholen.
Dazu wenden Sie sich bitte direkt an die Schule.
Ja, Sie haben das Recht auf freie Schulwahl. Allerdings: Jedes Lippstädter Kind hat auch einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule. Eine Aufnahmeentscheidung kann deshalb ggf. erst nach der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens, welches notwendig wird, wenn an einer Schule so viele Anmeldungen vorliegen, dass die Kapazität nicht ausreicht, getroffen werden.
Vorrang haben die Kinder, für die die nächstgelegene Schule gewählt wurde.
Hier können Sie nachlesen, welche Schule in Ihrem Fall die nächstgelegene ist.
Bei Bekenntnisschulen haben Kinder, die der entsprechenden Konfession angehören, Vorrang vor anderen.
Für die Aufnahme können auch die folgenden Kriterien ausschlaggebend sein:
Wichtiger Hinweis: Bei der Wahl einer Schule, die nicht die nächstgelegene ist, ist unbedingt zu berücksichtigen, dass Fahrkosten nur bis zu der Höhe übernommen werden können, die auch beim Besuch der nächstgelegenen Schule anfallen würden!
Von September bis Mai kommen die Amtsärztinnen und Amtsärzte des Kreises Soest in die Kindertageseinrichtungen, um die schulpflichtigen Kinder zu untersuchen. Die Eltern werden vorher über den Termin informiert und sollten nach Möglichkeit dabei sein.
Sollten bei dieser Untersuchung Befunde mit weiterem Klärungsbedarf ermittelt werden, wird mit Ihnen ein weiterer Termin abgesprochen.
Die bei der Untersuchung gemachten Feststellungen werden anschließend an die Schule weitergeleitet und dienen ausschließlich schulischen Zwecken.
Falls eine Untersuchung des Kindes in der Kindertagesstätte nicht möglich ist, wird der Kreis Soest es zu einer Untersuchung gesondert einladen.
Die Eltern sind verpflichtet, dieser Einladung Folge zu leisten. Sollte bis zum Mai im Jahr der Einschulung keine schulärztliche Untersuchung eines Kindes stattgefunden haben, melden sich die Eltern bitte im Sekretariat der Schule, an der ihr Kind angemeldet wurde.
Ein Zurückstellen von schulpflichtigen Kindern kann nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen erfolgen.
Darüber entscheidet die Schulleitung auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens und nach Anhörung der Eltern.
Kinder, die nach dem festgelegten Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, können vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind, d. h. die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden wird. Eltern sollten einen formlosen schriftlichen Antrag bei der gewünschten Grundschule einreichen – und zwar nach Möglichkeit frühzeitig, also bis Ende September in dem Jahr vor der gewünschten Einschulung.
Nach erfolgreichem Abschluss der vierten Klasse entscheiden die Eltern über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder – nach Beratung durch den/die Klassenlehrer/in.
In Lippstadt gibt es die folgenden Schulformen:
Die Grundschule gibt den Eltern eine schriftliche Empfehlung, die Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 ist und worin sie begründet, welche Schulform am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung für die weiterführende Schule ist für die Eltern nicht verbindlich.
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind an einer von ihnen gewählten Schulform an. Familien haben die Möglichkeit, sich bei Informationsveranstaltungen und an Tagen der offenen Tür der Lippstädter weiterführenden Schulen einen persönlichen Eindruck von der Schule und deren Angeboten zu verschaffen.
Die Termine der Veranstaltungen sind in der Broschüre 'Weiterführende Schulen in Lippstadt' veröffentlicht.
Für das Schuljahr 2024/25 finden die Anmeldungen zu den 5. Klassen in folgenden Zeiträumen statt:
Städtische Gesamtschule Lippstadt:
Freitag, 26.01.2024, bis Donnerstag, 01.02.2024
Alle weiteren städtischen Schulen in Lippstadt
(Kopernikusschule,
Drost-Rose-Realschule, Edith-Stein-Realschule, Graf-Bernhard-Realschule,
Europaschule Ostendorf-Gymnasium):
Freitag, 09.02.2024, bis Donnerstag, 07.03.2024
Gymnasium Schloss Overhagen:
ab Montag, 29.01.2024
Evangelisches Gymnasium:
Montag, 29.01.2024, bis Donnerstag 01.02.2024
Marienschule Gymnasium:
Freitag, 26.01.2024 (für Geschwisterkinder)
Montag, 29.01.2024, bis Donnerstag 01.02.2024
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:
Anmeldeschein im Original. Wird ein Kind nicht an der gewählten Schule aufgenommen, erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück
Halbjahreszeugnis der Klasse 4 mit der schriftlichen Empfehlung für eine Schulform
Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Personalausweis
Impfausweis als Nachweis der Masernschutzimpfung
Ja, an Lippstadts weiterführenden Schulen gilt das Prinzip der nächstgelegenen Schule, d.h. Schüler haben innerhalb des Anmeldezeitraums an den weiterführenden Schulen grundsätzlich einen Aufnahmeanspruch an der nächstgelegenen Schule der durch die Eltern gewählten Schulform.
Die Schulen informieren die Eltern schriftlich und zeitnah über die Aufnahme bzw. ggf. die Ablehnung der Aufnahme des Kindes.
Eine Ablehnung der Aufnahme eines angemeldeten Kindes kommt in Betracht, wenn nach dem Ende des Anmeldezeitraums die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. Neben Härtefällen, die auf wenige besondere Ausnahmefälle begrenzt sind und bevorzugt aufzunehmen sind, wird zur Auswahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler mindestens eines der nachfolgenden Kriterien angewandt:
Schülerinnen und Schüler, die nach Abschluss der Sekundarstufe I, die Sekundarstufe II besuchen möchten (bei Gymnasien Jahrgangsstufe 10, bei Gesamt- bzw. Berufsschulen Jahrgangsstufe 11), um z. B. die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife zu erwerben, soll die Broschüre 'Die Sekundarstufe II in Lippstadt' über die Bildungsmöglichkeiten informieren.
Die aktuelle Broschüre finden Sie unter Downloads auf dieser Seite.
Wird ein Kind schulpflichtig muss eine Anmeldung bei der ausgewählten Grundschule erfolgen.