Die Stadt Lippstadt hat im Jahre 2013 einen Prozess zur Kulturentwicklungsplanung mit dem Auftrag eingeleitet, Ziele Lippstädter Kulturpolitik zu entwickeln. Dazu haben Lippstädter Bürger in 5 Konferenzen zur Kulturentwicklungsplanung und 3 Kulturforen Ideen und Anregungen vorgetragen. Dabei stand nach dem 3. Kulturforum die Formulierung eines kulturpolitischen Leitbildes auf der Agenda. Das Kulturpolitische Leitbild ist fertiggestellt und von den Teilnehmern des 4. Kulturforums einstimmig verabschiedet worden. Am 27.6.2016 hat der Rat der Stadt Lippstadt das Kulturpolitische Leitbild mit großer Mehrheit verabschiedet.
Hier finden Sie das Leitbild zum Download.
Präambel
Das kulturpolitische Leitbild der Stadt Lippstadt basiert auf demokratischen Werten des Grundgesetzes und weiteren Gesetzen. Es ist eine der Grundlagen einer Stadtidentität, zu der rationales Handeln, kritisches Urteilsvermögen und ein humanistischer Wertekonsens gehören.
Das kulturpolitische Leitbild basiert auf der Überzeugung, dass „Kultur“ alle Lebensbereiche umfasst. Dabei meint „Kunst“ jede Tätigkeit, durch die Kultur den Sinnen zugänglich und erlebbar gemacht wird. Sie ermöglicht Reflexion und Auseinandersetzung mit unserer Lebenswelt. Sie eröffnet jedem Einzelnen kreative Selbstständigkeit und die Entfaltung ästhetischer Wahrnehmung.
Die Globalisierung, die Digitalisierung und der demographische Wandel führen zu Veränderungen in der Arbeits- und Finanzwelt, zu einem Wertewandel, zu neuen Lebensformen und geändertem Freizeitverhalten. Die Gestaltung des Wandels bedarf eines kontinuierlichen und vernetzten Diskurses der gesamten Stadtgemeinschaft.
Lippstadt versteht die eigene Kultur als Teil der Weltkultur. Aus diesem Selbstverständnis heraus werden sowohl das eigene materielle und immaterielle kulturelle Erbe als auch das heutige Kulturschaffen in seiner ganzen Vielfalt und Breite erhalten und entwickelt.
Die Bereitschaft zu Begegnungen mit anderen Kulturen und Wertesystemen sind Teil der Identität.
Kunst und Kultur sind Ausdruck der gesamten Stadtgesellschaft und nicht das Privileg einer Elite.
Kulturelle Identität und kulturelle Vielfalt sind untrennbar miteinander verbunden.
Die kulturelle Identität der Stadt mündet in einem Kulturprofil, das überregional ausstrahlt.
Ziel der Kulturpolitik
Kulturpolitik wird als sinnstiftende gesamtgesellschaftliche Pflichtaufgabe verstanden.
Ihr Ziel ist es, aktiv durch Gestaltung der politisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die kulturelle Infrastruktur sicherzustellen, Kunst und Kultur zu schützen und zu fördern und Möglichkeiten zu deren offenen Weiterentwicklung zu eröffnen. Dabei setzt sie auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit.
Kulturpolitik als übergreifende Aufgabe
Die Kulturpolitik berührt als übergreifende Aufgabe Fragen der Stadtentwicklung. Sie bezieht in die Beratungen Wirtschaft und Handel, Bildungseinrichtungen von der Kita bis zur Hochschule, Forschung, die Kultur- und Kreativwirtschaft, bürgerschaftliches Engagement, alle Fachbereiche der Stadtverwaltung, Sportvereine, Jugendarbeit, Baukultur und Denkmalschutz, Glaubensgemeinschaften und externe Fachleute ein.
Sie betrachtet Kulturakteure, Handel und Wirtschaft, gesellschaftliche Gruppen, städtische Gesellschaften, Bildungseinrichtungen, Vereine, Glaubensgemeinschaften, freie Interessengruppen und Kulturinstitutionen.
Sie betrachtet vorausschauend und gesamtheitlich öffentliche Kultureinrichtungen, bürgerschaftliches Engagement und die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Besonderer Schutz der sogenannten schönen Künste
Die Literatur, die Musik, die darstellende Kunst, die Medienkunst, die bildende Kunst und der Film werden gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes besonders geschützt, weil sie ohne höchstmögliche Regelfreiheit und Selbstbestimmtheit nicht existieren und sich entfalten können. Diese Bereiche werden als kreative Forschungs- und Entwicklungsprozesse der Stadtgesellschaft betrachtet und gewürdigt.
Der individuelle schöpferische Prozess wird geschützt.
Das Kulturangebot wird nicht ausschließlich von äußeren Rahmenbedingungen wie Wirtschaftlichkeit oder der Höhe der Besucherzahlen abhängig gemacht.
Kulturelle Bildung
Kulturelle Bildung gehört zur Grundversorgung und ist ein besonderer Schwerpunkt der Kulturpolitik in Lippstadt. Das Grundrecht auf kulturelle Bildung wird durch die besondere Förderung aktiver Kunstausübung im Sinne einer „Kultur von allen“ umgesetzt. Sie wird durch die Bereitstellung qualitativ hochwertiger kultureller Bildungsmöglichkeiten verwirklicht.
Die Stadt Lippstadt unterstützt und fördert freie Träger, städtische Gesellschaften, Schulen, Sozialträger, Sportvereine und Unternehmen der Kunst- und Kreativwirtschaft, die Aufgaben kultureller Bildung übernehmen. Die Stadt Lippstadt betreibt eine Bücherei, eine Musikschule, eine Kunstschule, eine Volkshochschule gemäß Weiterbildungsgesetz NRW und ein Theater.
Geschichtskultur
Die Stadt unterstützt Museen im Stadtgebiet und betreibt ein Stadtmuseum und ein Stadtarchiv. Gemeinsam mit weiteren Initiativen fördert sie die Geschichtskultur, damit jeder Einzelne Vergangenheit und Gegenwart begreifen und zukunftsorientiert reflektieren kann. Sie wirkt identitätsstiftend, indem man hier die eigene Alltagskultur verstehen und in der Stadtgemeinschaft verorten kann.
Kulturorte
Die Stadt Lippstadt hält geeignete Orte für die kulturelle Bildung, die aktive Kunstausübung, die Stadtgeschichte, für Kulturveranstaltungen sowie den kulturpolitischen Diskurs vor. Der öffentliche Raum, Gebäude, Flächen und Ressourcen, werden ideenreich und kreativ für das Kulturleben erschlossen und bieten auch Freiräume für künstlerische Betätigung. Kernstadt und Ortsteile werden gleichberechtigt behandelt.
Die Stadt unterstützt Initiativen und Unternehmer der Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Suche nach geeigneten Räumen und sucht gemeinsam mit ihnen nach Synergieeffekten bei der Nutzung von Kulturorten.
Teilhabe und Teilnahme
Die Teilhabe und Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben ist anzustreben. Dazu gehört die Beteiligung an kulturpolitischen Entscheidungs- und Planungsprozessen.
Es gilt, Ungleichheiten zu beseitigen, die sich aus dem sozialen Hintergrund und der sozialen Stellung, aus Erziehung, Alter, Sprache, Geschlecht, Glauben, Gesundheit oder Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit oder einer Randgruppe ergeben können.
Kulturförderung
Kulturförderung wird gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes und gemäß Artikel 18 der Verfassung von Nordrhein-Westfalen als Pflichtaufgabe verstanden. Sie will auch eine hohe Qualität künstlerischer Arbeit erreichen, Kräfte aktivieren und nachhaltig sichern.
Die Förderung öffentlicher Einrichtungen, freier Träger und der Kultur- und Kreativwirtschaft ist fester Bestandteil der Kulturförderung. Einzelpersonen und Interessengruppen werden unterstützt.
Sie bezieht kulturelle Traditionen und innovative Experimente ein. Der Rat der Stadt Lippstadt beschließt Förderrichtlinien und schafft Strukturpläne.
Die Stadt Lippstadt nutzt zur Weiterentwicklung des Kulturangebotes alle Möglichkeiten regionaler und überregionaler Förderung.
Die Kulturförderung wird evaluiert.
Vernetzung
Die Vernetzung und der aktive gegenseitige Austausch von Kulturakteuren mit allen gesellschaftlichen Kräften, Verwaltung und Politik ist die Basis für eine lebendige Kulturszene.
Alle Lippstädter Kulturakteure werden von einer zentralen Servicestelle mit der Bereitstellung eines strukturierten Netzwerkes unterstützt. Die Vernetzung kommunal geförderter Einrichtungen wird erwartet.
Lippstadt ist vernetzt mit den Nachbargemeinden, dem Kreis, den Regionen, dem Land und dem Bund.
Das Kunst- und Kulturangebot wird mit dem Angebot anderer Städte im Einzugsbereich abgestimmt. Aus der Funktion als Mittelzentrum heraus und als weltweit wahrgenommener Wirtschafts- und Hochschulstandort pflegt die Stadt aktiv vielfältige nationale und internationale Kontakte. Besonders intensiv geschieht dies auf allen Ebenen im Rahmen der Städtepartnerschaft mit der Stadt Uden/NL und zu den Hansestädten der Internationalen Hanse der Neuzeit.
Damit werden aus der eigenen Identität heraus überregional ausstrahlende Kulturprofile geschaffen, die ein Kulturangebot für Gäste der Stadt beinhaltet und im Wettbewerb mit anderen Städten die Attraktivität Lippstadts erhöht.
Kulturentwicklungsplanung
Die Kulturentwicklungsplanung wird als Prozess verstanden. Die Verantwortungsgemeinschaft dafür besteht aus Kulturakteuren, Handel und Wirtschaft, gesellschaftlichen Gruppen, dem Rat und den Ausschüssen der Stadt, der Verwaltung, den städtischen Gesellschaften, Bildungseinrichtungen, Vereinen, Glaubensgemeinschaften, freien Interessengruppen und Kulturinstitutionen. Diese formulieren die Ziele für ein attraktives Kulturleben, um es danach zu organisieren und weiterzuentwickeln.
Das bedarf einer dem Qualitätsanspruch angemessenen Organisationsstruktur. Kulturentwicklungsplanung wird regelmäßig evaluiert.