Freiflächen-Photovoltaik

Für die nächsten Jahre ist ein massiver Ausbau der Solarenergie vorgesehen (siehe EEG 2023 und Energie- und Wärmestrategie NRW 2024). Bis zur Hälfte des Ausbaus soll auf der Freifläche erfolgen. 

Doch wer entscheidet, ob und wie an welcher Stelle eine Freiflächen-Photovoltaikanlage gebaut werden darf? Trotz vorhandener rechtlicher Regelungen obliegt es in vielen Fällen der Entscheidungshoheit der jeweiligen Gemeinde, ob und wie im konkreten Fall ein Bebauungsplan zur Realisierung einer PV-Freiflächenanlage (FF-PVA) aufgestellt werden soll. Daher hat die Stadt Lippstadt einen Kriterienkatalog erarbeitet, nach dem über die Einleitung eines Bauleitverfahrens für neue Freiflächen-PV-Vorhaben entschieden wird. Der Kriterienkatalog ist am 18. Mai 2026 vom Rat der Stadt Lippstadt beschlossen worden. Er soll Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Entscheidungen schaffen und dazu beitragen, den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik räumlich sinnvoll zu steuern. Interessenskonflikte mit anderen wichtigen Anliegen, wie z.B. dem Naturschutz und der Landwirtschaft, sollen durch die Anwendung der Kriterien entschärft werden. 

Der Kriterienkatalog hat keine rechtliche bindende Außenwirkung, ist aber bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.

 

 

 

 

Übersichtskarte Negativ- und Potentialflächen

  • Karte Flächen, die nach aktuellem Stand - aus rechtlichen Gründen oder aufgrund eigener Festsetzungen - voraussichtlich nicht als Standorte für (klassische) Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Darstellung ist unverbindlich. Stand: März 2026 6 MB

Kriterienkatalog