Stadtpolitik geht jeden etwas an! Daher finden Sie in unserem Bürger- und Gremieninfoportal alle Sitzungsprotokolle des Rates der Stadt Lippstadt und aller Ausschüsse sowie Sitzungstermine und einen Überblick über die Mitglieder der einzelnen Gremien. Die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Zu Beginn besteht die Möglichkeit in der sogenannten Fragestunde für Einwohner Nachfragen, Ideen und Anregungen loszuwerden. Neben dem Rat und den verschiedenen Ausschüssen gibt es in Lippstadt auch vier Beiräte, die sich mit den Themen Gestaltung, Senioren, Gleichstellung und Integration beschäftigen. Auch hier sind Sie herzlich eingeladen, an den Sitzungen teilzunehmen.
Auch Abseits der Sitzungen können Sie sich an den Bürgermeister oder die gewählten Mitglieder des Rates wenden, wenn Sie ein bestimmtes Anliegen haben. Ihren Ansprechpartner finden Sie im Bürgerinfoportal.
Der Rat ist das oberste Beschlussorgan der Stadt Lippstadt. Er wird alle fünf Jahre durch die wahlberechtigten Bürger der Stadt Lippstadt gewählt. In der aktuellen Legislaturperiode sind im Rat insgesamt sieben Fraktionen vertreten:
Der Rat hat insgesamt 62 Mitglieder.
Neben dem Rat der Stadt Lippstadt, der für alle Angelegenheiten der Verwaltung zuständig ist, werden in jeder Legislaturperiode aus Gründen der Arbeitsteilung Ausschüsse und Beiräte gebildet, denen im Wesentlichen zwei Funktionen obliegen:
Aktuell existieren folgende Ausschüsse:
Zur Unterstützung der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse sind in Lippstadt vier Beiräte tätig:
Die jeweiligen Fachleute geben zu den einzelnen Themen Empfehlungen, um so die politische Entscheidung zu erleichtern. Durch die Gremien sollen auch die Interessen von verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterstützt werden.
Die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse sind gem. § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Bürgermeister verpflichtet, Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein kann. Mit den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes wird die jährliche Auskunftspflicht konkretisiert.
Der Rat hat auf dieser Basis seine Ehrenordnung verabschiedet. Sie gilt auch für die sachkundigen Bürger und die Ortsvorsteher.
Mit einem Vordruck werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfasst. Die gewonnenen Informationen werden im Büro des Bürgermeisters der Stadt Lippstadt gesammelt. Die Angaben, die veröffentlicht werden können, werden zur Einsicht für die Öffentlichkeit bereitgestellt.
Zwecks Einsichtnahme und Abstimmung eines Termins können Sie sich an die Stadtverwaltung Lippstadt, Büro des Bürgermeisters (02941 - 980 352), wenden.