Rat und Ausschüsse: Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich!

Stadtpolitik geht jeden etwas an! Die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Zu Beginn besteht die Möglichkeit in der sogenannten Fragestunde für Einwohner Nachfragen, Ideen und Anregungen loszuwerden.  Neben dem Rat und den verschiedenen Ausschüssen gibt es in Lippstadt auch vier Beiräte, die sich mit den Themen Gestaltung, Senioren, Gleichstellung und Integration beschäftigen. Auch hier sind Sie herzlich eingeladen, an den Sitzungen teilzunehmen.

Auch Abseits der Sitzungen können Sie sich an den Bürgermeister oder die gewählten Mitglieder des Rates wenden, wenn Sie ein bestimmtes Anliegen haben. Ihren Ansprechpartner finden Sie im Bürgerinformationssystem.

Der Rat

Der Rat ist das oberste Beschlussorgan der Stadt Lippstadt. Er wird alle fünf Jahre durch die wahlberechtigten Bürger der Stadt Lippstadt gewählt. In der aktuellen Legislaturperiode sind im Rat insgesamt sieben Fraktionen vertreten:

  • CDU
  • SPD
  • Grüne
  • FDP
  • Linke
  • Bürgergemeinschaft Lippstadt (BG)
  • AFD

Der Rat hat insgesamt 62 Mitglieder.

 

Die Ausschüsse

Neben dem Rat der Stadt Lippstadt, der für alle Angelegenheiten der Verwaltung zuständig ist, werden in jeder Legislaturperiode aus Gründen der Arbeitsteilung  Ausschüsse und Beiräte gebildet, denen im Wesentlichen zwei Funktionen obliegen:

  • Vorberatung von Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Rat obliegt.
  • Eigenständige Entscheidung bei übertragenen Aufgaben.

 

Aktuell existieren folgende Ausschüsse:

  • Haupt- u. Finanzausschuss
  • Jugendhilfeausschuss
  • Schulausschuss
  • Kulturausschuss
  • Sportausschuss
  • Stadtentwicklungsausschuss
  • Umwelt-, Bau-  und Mobilitätsausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Wahlausschuss

Die Beiräte

Zur Unterstützung der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse sind in Lippstadt vier Beiräte tätig:

 

Die jeweiligen Fachleute geben zu den einzelnen Themen Empfehlungen, um so die politische Entscheidung zu erleichtern. Durch die Gremien sollen auch die Interessen von verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterstützt werden.

Ehrenordnung: Offenlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Rats- und Ausschussmitglieder

Die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse sind gem. § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Bürger­meister verpflichtet, Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftli­chen Verhältnisse zu geben, soweit das für die Ausübung ihres Man­dats von Bedeutung sein kann. Mit den Regelungen des Korruptions­bekämpfungsgesetzes wird die jährliche Auskunftspflicht konkreti­siert. 

Der Rat hat auf dieser Basis seine Ehrenordnung verabschiedet. Sie gilt auch für die sachkundigen Bürger und die Ortsvorsteher. 

Mit einem Vordruck werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfasst. Die gewonnenen Informationen werden im Büro des Bürgermeisters der Stadt Lippstadt gesammelt. Die Angaben, die veröffent­licht werden können, werden zur Einsicht für die Öffentlichkeit bereitgestellt.

Zwecks Einsichtnahme und Abstimmung eines Termins kön­nen Sie sich an die Stadtverwaltung Lippstadt, Büro des Bürgermeisters (02941 - 980 352), wenden.

Downloads und Links

Sandra Milke

Büro des Bürgermeisters
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Birgit Rubart

Büro des Bürgermeisters
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Tanja Steffens-Rahe

Büro des Bürgermeisters
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