Wahlen in Lippstadt: Hier finden Sie Informationen zur Stimmabgabe

Zu den Aufgaben der Stadt Lippstadt gehört die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen. 

Die nächste Kommunalwahl findet am 14.09.2025 statt. Die nächste vorgezogene Bundestagswahl 2025 wird am 23. Februar 2025 stattfinden.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Stimmabgabe, Briefwahl und zum Ablauf der Wahl insgesamt.

 

Informationen für Wahlhelfer

  • Für die Bundestagswahl haben sich bereits ausreichend freiwillige Wahlhelfer gemeldet.
  • Interessierte Personen können sich bereits für die Kommunalwahl im September 2025 als Wahlhelfer vormerken lassen, indem Sie eine Mail mit Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum an wahl(at)lippstadt.de schreiben. Dabei kann gerne Wunscheinsatzort oder -zeit genannt werden

Informationen für Auslandsdeutsche

Informationen zu den Wahlbenachrichtigungen

  • Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 22.01.2025 versandt
  • Wer am 30.01.2025 keine Wahlbenachrichtigung hat, meldet sich bitte im Wahlamt (980-362 / -360)

Informationen zur Briefwahl

  • Briefwahl kann bereits jetzt per Post oder per Mail (wahl@lippstadt.de) unter Angabe von Vorname, Name, Adresse und Geburtsdatum beantragt werden. Der Antrag muss dabei von der antragstellenden Person unterzeichnet sein.
  • Insbesondere Personen die einen längeren Auslandsaufenthalt planen, sollten bereits jetzt Briefwahlunterlagen beantragen
  • Der Versand der Briefwahlunterlagen durch die Stadt Lippstadt kann voraussichtlich ab dem 07.02.2025 erfolgen, da der Druck der Stimmzettel aufgrund verschiedener Fristen nicht vor Anfang Februar erfolgen kann

 

Wer seine Briefwahl direkt im Stadthaus vornehmen möchte, kann dies voraussichtlich ab dem 10.02.2025. Aufgrund des kurzen Wahlzeitraums kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte nutzen Sie, wenn möglich, am Wahltag die Möglichkeit im Wahllokal zu wählen oder die Briefwahl online oder per Post zu beantragen und zu Hause durchzuführen.

Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger

Wer nach dem 12.01.2025 nach Lippstadt zieht, kann sich auf Antrag bis zum 02.02.2025 in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wer innerhalb Lippstadt umzieht, bleibt im Wählerverzeichnis der Fortzugsadresse eingetragen.

Wer aus Lippstadt fortzieht, kann in Lippstadt wählen, wenn im Zuzugsort kein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt worden ist.

Alle Informationen hierzu finden Sie auch in diesem Dokument.

 

Links zur Bundestagswahl 2025

Downloads zur Kommunalwahl 2025

Links zu vergangenen Wahlen

Anja Erlenkötter

Fachdienst Organisation / Digitales
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N. N.

Fachdienst Organisation / Digitales
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Justin Benkel

Fachdienst Organisation / Digitales Vergabestelle
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