Zu den Aufgaben der Stadt Lippstadt gehört die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen.
Die nächste Kommunalwahl findet am 14.09.2025 statt. Ebenso wird an dem Tag die Integrationsratswahl durchgeführt.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl sowie für die Integrationsratswahl werden voraussichtlich ab dem 15. August 2025 zugestellt. Wer bis zum 25. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, meldet sich bitte beim Wahlamt der Stadt Lippstadt (02941/980-362, -384 oder -360).
Das Wahlbüro im Stadthaus öffnet am 18. August 2025. Ab diesem Tag können die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl vor Ort beantragt und mitgenommen oder direkt ausgefüllt werden.
Öffnungszeiten Wahlbüro:
Mo – Mi: 08:00 – 16:00 Uhr
Do: 08:00 – 17:30 Uhr
Fr: 08:00 – 12:30 Uhr
Das Wahlbüro im Stadthaus, Ostwall 1, 59555 Lippstadt, Raum E.08 öffnet am 18. August 2025.
Öffnungszeiten Wahlbüro:
Mo – Mi: 08:00 – 16:00 Uhr
Do: 08:00 – 17:30 Uhr
Fr: 08:00 – 12:30 Uhr
Am Freitag, den 12. September 2025 ist das Wahlamt bis 15:00 Uhr geöffnet. Hier kann jede Person noch einen Wahlschein beantragen.
Am Samstag, den 13. September 2025 ist das Wahlamt bis 12:00 Uhr geöffnet. An diesem Tag können jedoch nur Personen einen Wahlschein beantragen, denen dieser nicht zugegangen ist oder falls dieser verloren worden ist.
Am Sonntag, den 14. September 2025 ist das Wahlamt bis 15:00 Uhr geöffnet. An diesem Tag können jedoch nur Personen einen Wahlschein beantragen, die plötzlich erkrankt sind.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen sowohl online als auch schriftlich über den Postweg beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Für die schriftliche Beantragung können Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden.
Für die Beantragung online finden Sie den Link auf der Internetseite der Stadt Lippstadt (https://www.lippstadt.de/stadthaus/politik-verwaltung/wahlen).
Eine Beantragung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Hierzu senden Sie eine Nachricht unter Angabe Ihres Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums und ggf. der abweichenden Versandanschrift für die Unterlagen an die E-Mailadresse wahl(at)lippstadt.de. Pro Antragssteller ist hier eine separate E-Mail zu versenden.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, per Briefwahl zu wählen, können Sie Ihre Stimme unabhängig von Wahlraum und Wahlurne abgeben. Geben Sie dazu Ihre jeweilige Stimme geheim auf den Stimmzetteln ab und verpacken Sie diesen zunächst in dem beiliegenden blauen Stimmzettelumschlag und anschließend zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Ein den Unterlagen beigefügtes Merkblatt gibt Aufschluss darüber, wie Sie Ihre Unterlagen korrekt verpacken und verschließen müssen, bevor Sie diese an das Wahlamt der Stadt Lippstadt zurücksenden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 16:00 Uhr am Wahltag wieder beim Wahlamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie evtl. Postlaufzeiten und schicken Sie Ihren Brief rechtzeitig ab.
Eine Abgabe der Wahlbriefe in den Wahllokalen am Wahltag ist nicht möglich. Hier besteht nur die Möglichkeit der persönlichen Abgabe beim Wahlamt im Stadthaus, Ostwall 1, 59555 Lippstadt.
Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. Wer seine Briefwahlunterlagen sowieso persönlich abholt, kann im Anschluss auch direkt an Ort und Stelle per Briefwahl im Wahlamt des Stadthauses, Ostwall 1, 59555 Lippstadt seine Stimme abgeben. Die Briefwahlunterlagen mit den Stimmzetteln werden in der Urne bis zum Wahltag verwahrt und dann ausgezählt.
Die Wahlbriefe werden am Wahltag von eigens eingesetzten Briefwahlvorständen auf die Zulässigkeit der Stimmenabgabe überprüft. In einem zweiten Arbeitsgang werden die brieflich abgegebenen Stimmen sodann nach Schließung der Wahllokale ab 18:00 Uhr von den Briefwahlvorständen im Briefwahlzentrum (Schule im Grünen Winkel, Johannes-Westermann-Platz 8, 59555 Lippstadt) öffentlich ausgezählt.
Aktuell sind in allen Wahllokalen ausreichen Wahlhelfer für den 14.09.2025 und im Falle der Stichwahl für den 28.09.2025 eingeplant. Interessierte Personen können sich dennoch weiterhin bei der Stadt Lippstadt (wahl(at)lippstadt.de) unter Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer melden, um in die Reserveliste eingetragen zu werden. Sollte in den kommenden Wochen ein Wahlhelfer absagen, so wird auf diese Reserveliste zurückgegriffen.
Auch am Wahltag kommt es erfahrungsgemäß zu kurzfristigen krankheitsbedingten Absagen von Wahlhelfern. Um diese schnell ersetzen zu können, werden Personen gesucht, die bereit sind, am Wahltag kurzfristig einzuspringen.