Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (bis 31.10.2025 Integrationsrat) besteht aus 13 Mitgliedern, davon acht direkt gewählte Mitglieder und fünf vom Rat bestellte Ratsmitglieder.
Rechtsgrundlage für die Wahl dieses Gremiums ist der § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), der auf verschiedene Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes verweist.
Wesentliche Einzelheiten zur Durchführung von Wahlen für die direkt zu wählenden Mitglieder hat der Rat der Stadt Lippstadt in einer sogenannten Wahlordnung geregelt.
Wahlberechtigt ist, wer
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung erworben hat.
Alle Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
Sofern eine Person keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Meinung ist, dass in Lippstadt wahlberechtigt ist, sollte Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Wenn ein Nachweis für die Wahlberechtigung vorgelegt werden kann, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 12. Tag vor der Wahl möglich.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein und sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten sowie mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Kandidieren können alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lippstadt ab 18 Jahren, die seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in Lippstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Aufgestellt werden können sowohl Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber; auch Listenwahlvorschläge mit mehreren Kandidaten können eingereicht werden.
Quelle: Integrationsrat Köln. Die Zahlen sind auf Lippstadt nicht übertragbar.