Integrationsratswahl

Der Integrationsrat der Stadt Lippstadt besteht derzeit aus 12 Mitgliedern, davon sieben direkt gewählte Mitglieder und fünf  vom Rat bestellte Ratsmitglieder.

Rechtsgrundlage für die Integrationsratswahl ist der § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), der auf verschiedene Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes verweist.

Wesentliche Einzelheiten zur Durchführung von Wahlen für die direkt zu wählenden Mitglieder zum Integrationsrat hat der Rat der Stadt Lippstadt in einer sogenannten Wahlordnung geregelt.

 

Die nächste Wahl zum Integrationsrat wird im Jahr 2025 parallel am Tag der Kommunalwahlen am 14. September 2025 stattfinden.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt ist, wer

1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,

2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,

3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder

4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung erworben hat.

Alle Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.

Sofern eine Person keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Meinung ist, dass in Lippstadt wahlberechtigt ist, sollte Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Wenn ein Nachweis für die Wahlberechtigung vorgelegt werden kann, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 12. Tag vor der Wahl ( somit bis zum 02. September 2025) möglich. 

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein und sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten sowie mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Wer kann kandidieren?

Kandidieren können alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lippstadt ab 18 Jahren, die seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in Lippstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Aufgestellt werden können sowohl Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber; auch Listenwahlvorschläge mit mehreren Kandidaten können eingereicht werden.

Fristen für die Kandidatur

Die Frist ist am 07.07.2025 abgelaufen.

Die vom Wahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge können Sie hier einsehen. 

Was ist eine Integrationsratswahl? Kurze Erklärvideos in Deutsch und Englisch

Quelle:  Integrationsrat Köln. Die Zahlen sind auf Lippstadt nicht übertragbar. 

Downloads und Links

Weitere Informationen:

Gudrun Strathoff

Fachdienst Organisation / Digitales
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Birgit Schäpermeier

Fachdienst Organisation / Digitales
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