Betreuung und Förderung: Die Angebote an Lippstädter Schulen

Eltern können Beruf und Familie in Lippstadt gut vereinbaren, da an den meisten Grundschulen ein Betreuungsangebot bereitgestellt wird. Auch diejenigen der weiterführenden Schulen, die nicht als Ganztagsschulen angelegt sind, bieten Möglichkeiten der Betreuung an. Auf dieser Seite beantworten wir Ihre häufigsten Fragen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Betreuung und Förderung an Lippstädter Schulen.

Betreuung und Förderung - Häufig gefragt:

An einigen Lippstädter Grundschulen wird eine Frühbetreuung von 7 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn angeboten. Dieses Angebot ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an berufstätige Eltern, die aufgrund ihrer arbeitszeitlichen Verpflichtungen eine Betreuung ihres Kindes bereits vor Beginn des Unterrichtes benötigen. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Lippstädter Schulen.

Folgende Schulen bieten die Frühbetreuung an:

Friedrichschule

Grundschule Am Weinberg

Nikolaischule

Josefschule

Grundschule an der Pappelallee

Hans-Christian-Andersen-Schule

Martinschule

Grundschule Lipperode-Lipperbruch (Standort Lipperode)

Grundschule Lipperode-Lipperbruch (Standort Lipperbruch)

An vielen Lippstädter Grundschulen wird eine verlässliche Vormittagsbetreuung von 8.00 bis mindestens 13.30 Uhr angeboten. Dieses Angebot ist für Eltern kostenpflichtig, wird von externen Trägern übernommen und richtet sich in erster Linie an berufstätige und/oder alleinerziehende Eltern, die aufgrund ihrer arbeitszeitlichen Verpflichtungen eine Betreuung ihres Kindes in diesem Zeitraum benötigen.

Folgende Schulen bieten die verlässliche Vormittagsbetreuung an:

Friedrichschule  (Träger: PariSozial gGmbH)

Nikolaischule (Träger: PariSozial gGmbH)

Josefschule (Träger: PariSozial gGmbH)

Grundschule An der Pappelallee (Träger: Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.)

Hans-Christian-Andersen-Schule (Träger: Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.)

Martinschule Cappel (Träger: Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.)

Grundschule Lipperode (Träger: PariSozial gGmbH)

Otto-Lilienthal-Schule  (Träger: PariSozial gGmbH)

Grundschule Benninghausen  (Träger: PariSozial gGmbH)

Grundschule Im Kleefeld  (Träger: PariSozial gGmbH)

Grundschule Hörste  (Träger: PariSozial gGmbH

Niels-Stensen-Schule  (Träger: PariSozial gGmbH)

Die Aufnahmekapazität der Vormittagsbetreuung ist auf 20 Kinder pro Gruppe begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat der jeweiligen Schule. Für den Fall, dass die Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt, entscheidet die Schulleitung nach sozialen Gesichtspunkten über jeden Aufnahmeantrag. Bei Anmeldung zur Vormittagsbetreuung wird eine regelmäßige Teilnahme des Kindes am Angebot vorausgesetzt. Die Betreuung selbst findet nicht durch die Stadt Lippstadt, sondern durch die oben genannten Träger der Maßnahme statt.

Durch die Vormittagsbetreuung wird eine kontinuierliche Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder nach Unterrichtsschluss in der Regel in der Zeit von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr gewährleistet. Die konkreten Zeiten können Sie bei der besuchten Schule erfragen. Die Vormittagsbetreuung findet nur an Unterrichtstagen statt.

Die Kinder können unter Anleitung einer Betreuerin/eines Betreuers spielen, malen, basteln, musizieren, Sport treiben, etc. In jeder Schule stehen Spiel- und Bastelmaterial sowie geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung.

Die Betreuungsverträge werden zwischen den Eltern des zu betreuenden Kindes und dem jeweiligen Maßnahmenträger geschlossen. Der Vertrag gilt grundsätzlich für ein Schuljahr und endet mit Ablauf des jeweiligen Schuljahres. Für die Betreuung wird ein nach Einkommen gestaffelter, monatlicher Elternbeitrag erhoben.

Die Kündigung durch die Erziehungsberechtigten ist zum Ende des Schulhalbjahres (31.01.) möglich, und zwar schriftlich vier Wochen vor Ablauf des Schulhalbjahres.

 

Betreuungsangebot in den Ferienzeiten

In den Ferien erfolgt eine gebündelte Betreuung an folgenden Standorten:

Grundschule An der Pappelallee (Träger: Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.)
Nikolaischule (Träger: PariSozial gGmbH)
Josefschule (Träger: PariSozial gGmbH)
Grundschule Lipperode-Lipperbruch, Standort Lipperode (Träger: PariSozialgGmbH)

Die Eltern können sich für einen Standort ihrer Wahl entscheiden. Die Auswahl erfolgt allerdings unter Berücksichtigung des vorhandenen Platzangebotes.
Eine Mittagsverpflegung wird nicht angeboten.

Die Betreuung wird in den Ferienzeiten von 08.00 bis 13.30 Uhr, an sieben Tagen in den Osterferien (ohne Gründonnerstag), an 15 Tagen in den Sommerferien und an zehn Tagen in den Herbstferien angeboten.

Das zusätzliche Betreuungsangebot in den Ferienzeiten muss separat gebucht werden. Seitens des Trägers wird ein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben.

Die Offene Ganztagsschule bietet Kindern auch nachmittags eine verlässliche Betreuung und Förderung an. Ihr Kind kann verschiedene Angebote wahrnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, jedoch für ein Schuljahr verbindlich. Die Offene Ganztagsschule ist nicht zu verwechseln mit der Gebundenen Ganztagsschule, in der auch nachmittags Unterricht stattfindet. Die Offene Ganztagsschule wird derzeit in Lippstadt an folgenden Grund- und Förderschulen durchgeführt:

Grundschule Am Weinberg  (Träger PariSozial gGmbH)

Friedrichschule (Träger PariSozial gGmbH)

Grundschule Lipperode-Lipperbruch (Standort Lipperbruch) (Träger PariSozial gGmbH)

Nikolaischule (Träger PariSozial gGmbH)

Josefschule  (Träger PariSozial gGmbH)

Grundschule An der Pappelallee  (Träger Diakonie Ruhr-Hellweg e. V.)

Hans-Christian-Andersen-Schule (Träger Diakonie Ruhr-Hellweg e. V.)

Martinschule Cappel  (Träger Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.)

Grundschule Benninghausen (Träger PariSozial gGmbH)

Grundschule Lipperode-Lipperbruch (Standort Lipperode) (Träger PariSozial gGmbH)

Niels-Stensen-Schule (Träger PariSozial gGmbH)

Grundschule Hörste (Träger PariSozial gGmbH)

Grundschule Im Kleefeld  (Träger PariSozial gGmbH)

Schule Im Grünen Winkel Klasse 1 bis 6  (Träger INI - Initiative für Jugendhilfe, Bildung und Arbeit e.V.)

Hedwig-Schule Klasse 1 bis 6  (Träger Jugendwerk Rietberg)

Über die Aufnahme in die Offene Ganztagsschule (OGS) entscheidet die Schulleitung.
Bitte beachten Sie hierzu auch den Kriterienkatalog, zu finden unter "Downloads und Links".

Hausaufgabenhilfen werden auch teilweise in Jugendfreizeiteinrichtungen (z. B. "Treff am Park" im Südwesten, städt. Begegnungszentrum "Mikado") sowie in Bewohnerzentren (z. B. Bewohnerzentrum 'Rüsing', Bewohnerzentrum 'Juchaczstraße') angeboten.

Zusätzlich zum Unterricht werden an einigen Grundschulen Silentien als schulische Veranstaltungen angeboten. In den Silentien sollen Schüler, bei denen die Gefahr besteht, dass sie die Lernziele eines Schuljahres nicht erreichen, individuell in Kleingruppen gefördert werden. Dazu gehören auch ausländische Schüler, die hinsichtlich ihrer Eingliederung zusätzlicher Förderung bedürfen.

Ob an der besuchten Schule ggf. ein solches Angebot besteht, kann im Sekretariat der Schule erfragt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der Schulen in Lippstadt.

Gebundene Ganztagsschulen:

An den gebundenen Ganztagsschulen wird verpflichtender Nachmittagsunterricht in der Regel montags, mittwochs und donnerstags überwiegend bis 15:00 Uhr, maximal bis 15:45 Uhr, erteilt. An den anderen Tagen endet der Unterricht in der Mittagszeit. Darüber hinaus werden vor allem dienstags bedarfsorientierte Angebote (Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften) gemacht. Es besteht die Möglichkeit zur Einnahme einer Mittagsmahlzeit bzw. eines Imbisses, welche kostenpflichtig sind.

Fünf der weiterführenden Schulen in Lippstadt sind Ganztagsschulen und zwar:

  • Kopernikusschule (Erweiterte Ganztagshauptschule)
  • Drost-Rose-Realschule
  • Edith-Stein-Realschule
  • Städtische Gesamtschule Lippstadt
  • Evangelisches Gymnasium
  • Don-Bosco-Schule (montags bis freitags)

 

Betreuung an Halbtagsschulen:

Die anderen weiterführenden Schulen in Lippstadt

  • Graf-Bernhard-Realschule
  • Europaschule Ostendorf-Gymnasium
  • Marienschule Gymnasium
  • Gymnasium Schloss Overhagen
  • Schule Im Grünen Winkel
  • Hedwig-Schule

werden halbtags geführt.

An den weiterführenden Schulen in Halbtagsform wird an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine pädagogische Übermittagbetreuung einschließlich der Gelegenheit zur Einnahme einer Mittagsmahlzeit bzw. eines Imbisses geboten, welche kostenpflichtig sind. Die Teilnahme an der pädagogischen Übermittagbetreuung ist kostenlos.

Unabhängig davon wird an den Tagen ohne Nachmittagsunterricht ergänzend eine bedarfsgerechte Betreuung mit freiwilliger Teilnahme angeboten. Die Betreuung wird in der Regel durch eine Erzieherin bzw. einen Erzieher oder Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation und einer Ergänzungskraft sichergestellt. Die Kinder erhalten Gelegenheit zu Spiel und Freizeitgestaltung, aber auch zur Erledigung der Hausaufgaben. Diese freiwillige Betreuung von Schülerinnen und Schülern unabhängig von der pädagogischen Übermittagbetreuung wird an folgenden Schulen durchgeführt:

  • Graf-Bernhard-Realschule (Telefon 02941/62931) bis 16:00 Uhr
    (Träger der Maßnahme: Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH)
  • Schule Im Grünen Winkel (Telefon 02941/22076) bis 15:30 Uhr
    (Träger der Maßnahme: INI - Initiative für Jugendhilfe, Bildung und Arbeit e.V.)
  • Hedwig-Schule (Telefon 02941/14922) montags bis donnerstags bis 15:30 Uhr
    (Träger der Maßnahme: Jugendwerk Rietberg)

Für das ergänzende Betreuungsangebot an den Tagen ohne verpflichtenden Nachmittagsunterricht sind die anfallenden Kosten von den Eltern zu tragen. Einzelheiten zu den Betreuungszeiten und den anfallenden Elternbeiträgen können Sie im Sekretariat der Schulen erfragen. Die Teilnahme an einer Mittagsmahlzeit ist ebenfalls kostenpflichtig.

Manche Kinder benötigen in der Schule eine besondere Förderung. Die sonderpädagogische Förderung umfasst die Förderschwerpunkte

  • Lernen

  • Emotionale und soziale Entwicklung

  • Sprache

  • Geistige Entwicklung

  • Körperliche und motorische Entwicklung

  • Hören und Kommunikation

  • Sehen

 

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind Unterstützung in der Schule braucht, sprechen Sie mit der Grundschule, die Ihr Kind zukünftig besuchen wird bzw. besucht. Die Schule berät Sie gerne. Einen Antrag auf sonderpädagogische Förderung stellen Sie möglichst frühzeitig vor der Einschulung des Kindes im Rahmen der Anmeldung an der Grundschule. Das Schulamt für den Kreis Soest stellt fest, ob Ihr Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier .

Wenn Unterstützungsbedarf vorliegt, entscheiden Sie, ob Ihr Kind die Förderschule oder als Integrativkind die Regelschule besuchen soll. Das Schulamt für den Kreis Soest berät Sie dazu, an welcher Regelschule Ihr Kind aufgenommen werden kann.

Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr in die Sekundarstufe I (Klasse 5) wechselt und Sie die Beschulung in einer allgemeinen Schule im Rahmen des gemeinsamen Lernens wünschen, stellen Sie bitte über die besuchte Schule Ihres Kindes frühzeitig einen Antrag beim Schulamt für den Kreis Soest. Der Antrag sollte im ersten Schulhalbjahr der 4. Klasse gestellt werden.

Neben der allgemeinen Schule gibt es in Lippstadt die folgenden Förderschulen:

Bildungs- und Teilhabeleistungen sind finanzielle Unterstützungen - zum Beispiel für Mittagessen in Kita und Schule, Klassenfahrten, Ausflüge, Lernförderung und Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben, die Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen bekommen können. Hier finden Sie weitere Informationen.

Für die Persönlichkeitsentwicklung von ausländischen Kindern und Jugendlichen sind die Muttersprache und die nationale Kultur von besonderer Bedeutung. Darum werden in einigen Schulen ausgewählte Sprachen und die entsprechende nationale Kultur in Ergänzung zum regulären Unterricht angeboten. Der herkunftssprachliche Unterricht ergänzt in der Regel mit fünf Wochenstunden den Unterricht in Regelklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Aufgabe dieses Unterrichts ist es, die muttersprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskunde wichtigen Inhalte zu vermitteln.

Die Anmeldung verpflichtet für die Dauer eines Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme. Über die Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Der Besuch der genannten Schulen ist nicht Voraussetzung für eine Teilnahme, da der Unterricht in der Regel im Anschluss an den Regelunterricht stattfindet, sodass auch Kinder und Jugendliche teilnehmen können, die eine andere Schule besuchen.

Nähere Informationen, insbesondere an welchen Standorten welcher Unterricht stattfindet, finden Sie im Internetangebot des Kreises Soest.  Für nähere Informationen zu Unterrichtszeiten wenden Sie sich bitte an die genannten Schulen.

Downloads und Links

Ulrike Herbst

Fachdienst Schule
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Kirsten Reins

Fachdienst Schule
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