Elternbeiträge

Für den Besuch von Kindertageseinrichtungen oder die Inanspruchnahme von Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Diese Elternbeiträge setzt die Stadt Lippstadt fest. Sie werden monatlich, abhängig vom Einkommen der Eltern und der Betreuungszeit erhoben. Grundlage ist ein Betreuungsvertrag, den die Eltern mit der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson schließen. Was die Höhe der Beiträge betrifft, wird zwischen Kindern unter drei Jahren sowie Kindern über drei Jahren unterschieden. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.

Die Beiträge sind nach Einkommensstufen gemäß einer Beitragstabelle zu entrichten. Die Festlegung dieser Beiträge erfolgt auf Basis einer städtischen Satzung.

Kontakt

Frau Edeltraud Meschede

Festsetzung Elternbeiträge Hes - Lew
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Frau Sandra Sommer

Festsetzung Elternbeiträge A – Her
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Frau Katja Hahn

Festsetzung Elternbeiträge Ren - Z
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Frau Martina Sure

Festsetzung Elternbeiträge Lex -Rem
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