Die Stadt Lippstadt muss als wirtschaftende und zur Selbstverwaltung verpflichtete Kommune vielfältige Funktionen und Aufgaben im Bereich Finanzen und Steuern wahrnehmen. Dazu gehört die ordnungsgemäße Beschaffung, Verwaltung und Verwendung der notwendigen Finanzmittel.
Wichtige Einnahmequelle des städtischen Haushalts sind Steuern. Im Gegensatz zu den Gebühren, für die die Bürger eine konkrete Gegenleistung von der Kommune erhalten, sind Steuern Geldleistungen ohne unmittelbare Gegenleistung. Die Steuereinnahmen stellen den Beitrag der Allgemeinheit zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben dar.
Steuern, die in Lippstadt erhoben werden, sind:
Gewerbesteuer: Jeder Gewerbebetrieb ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Der aktuelle Hebesatz beträgt 440 Prozent. Hier gibt es weitere Informationen zur Gewerbesteuer.
Grundsteuer: Besteuert werden privates Wohneigentum (auch Eigentumswohnungen), Teileigentum, Erbbaurechte, aber auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Betriebsgrundstücke und jede Art von Gebäuden. Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 300 Prozent, für die Grundsteuer B 460 Prozent. Hier gibt es weitere Informationen zur Grundsteuer.
Hundesteuer: Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Hier gibt es weitere Informationen zur Hundesteuer.
Vergnügungssteuer: Besteuert werden bestimmte Veranstaltungen, z. B. das Halten von Geldspiel- oder Unterhaltungsapparaten, die beim Fachdienst Finanzbuchhaltung und Steuern anzumelden sind. Hier gibt es weitere Informationen zur Vergnügungssteuer.
Zum wirtschaftlichen Handeln der Stadt zählt auch das Halten einiger Beteiligungen in der Rechtsform des privaten und auch des öffentlichen Rechts. Nähere Informationen zu den Beteiligungen der Stadt Lippstadt können Sie hier nachlesen. Auf den folgenden Seiten finden Sie außerdem Informationen zum aktuellen Haushaltsplan, zu den vergangenen Jahresabschlüssen, zur Zahlungsabwicklung mit der Stadt Lippstadt sowie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Ratenzahlung und Stundung.