Rund 300 Paare geben sich pro Jahr in Lippstadt das Ja-Wort. Je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft haben sie die Wahl zwischen drei verschiedenen Räumlichkeiten. Im Trauzimmer oder im Trausaal im Standesamt oder im Trausaal im Rathaus können sie im historischen Ambiente den Bund fürs Leben schließen. Aber nicht nur die Durchführung von Eheschließungen sind wichtige Aufgaben der Lippstädter Standesbeamten: Auch das Beurkunden von familienrechtliche Namensänderungen, Sterbefällen und Geburten gehört zum Aufgabenspektrum.
Erreichbarkeit des Standesamtes
Aufgrund des hohen Aufkommens an Personenstandsfällen ist die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gegeben. Die Kolleginnen befinden sich oft in einer Beratung oder Beurkundung oder natürlich auch im Trauzimmer.
Sie können Ihr Anliegen aber gerne per E-Mail vortragen. Folgende Funktionspostfächer stehen zur Verfügung:
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer oder andere Kontaktdaten an, wir melden uns bei Ihnen zurück.
Sollte ein Notfall vorliegen, melden Sie sich unter folgender Telefonnummer:
02941/980-460
Persönliche Vorsprachen sind aufgrund der räumlichen Situation in der Dienststelle des Standesamtes nur nach Vereinbarung eines Termins möglich.
Grundsätzlich kann jeder in Lippstadt heiraten, aber die Zuständigkeit für die Anmeldung zur Eheschließung und die Prüfung der Ehefähigkeit ist an den Wohnsitz von mindestens einem Verlobten geknüpft. Wenn mindestens einer der beiden Verlobten in Lippstadt seinen ersten oder zweiten Wohnsitz hat, können sie zur Anmeldung der Eheschließung ins Standesamt Lippstadt kommen. Die Anmeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen und hat sechs Monate Gültigkeit.
Sie benötigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine erweiterte Meldebescheinigung, wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in Lippstadt ist. Die erweiterte Meldebescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Außerdem brauchen Sie einen beglaubigten Geburtsregisterausdruck oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese Abschrift bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.
Persönlich beim Standesamt erkundigen sollten Sie sich wenn:
eine/r der Verlobten geschieden oder verwitwet ist
eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
wenn einer der Verlobten im Ausland geboren ist
die Verlobten gemeinsame Kinder haben
eine/r der Verlobten adoptiert ist
eine/r der Verlobten im Ausland geschieden ist
Grundsätzlich ja. Für die Namensführung in der Ehe gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der Familienname des einen oder anderen Partners bestimmt werden.
Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Allerdings kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen grundsätzlich voranstellen oder anfügen. Das ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.
Trauungen sind grundsätzlich von Mittwoch bis Freitag jeweils um 09 Uhr, 10 Uhr, 11 Uhr und 12 Uhr möglich. Die Termine werden nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen vergeben.
Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen kostet eine Trauung 40 Euro, wenn einer oder beide Verlobte die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, 66 Euro. Die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kostet 21 Euro, die Eheurkunden 10 Euro und weitere Exemplare der Urkunde jeweils 5 Euro. Stammbücher gibt es in verschiedenen Ausführungen, sie kosten zwischen 20 und 50 Euro.
Für eine Eheschließung im Rathaussaal werden 200 Euro sowie eine Kaution in Höhe von 300 Euro erhoben.
Seit 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Das bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt keine neuen Lebenspartnerschaften mehr eingetragen werden, weil es die Möglichkeit der Eheschließung gibt. Für homosexuelle Partner gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für Mann und Frau.
Alle bisherigen amtlich eingetragenen Lebenspartnerschaften bleiben erhalten – können aber auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden. Wir beraten Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an!
Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, wird dort eine Geburtsanzeige erstellt, die angibt, wann und wo das Kind geboren ist und wer die Eltern sind. Die Geburtsanzeige wird Ihnen nicht ausgehändigt, sondern wird vom Krankenhaus direkt zum Standesamt weitergeleitet. Um die Geburt zu beurkunden, benötigt das Standesamt von Ihnen jedoch noch weitere Unterlagen. Welche, hängt davon ab, ob
Die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht
Ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
Sie Spätaussiedler sind
Ihr Kind zu Hause geboren wurde.
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen für die Anmeldung eines Neugeborenen:
• Geburtsurkunden, ggf. Eheurkunden der Eltern (Familienstammbuch)
• Personalausweis oder Pass der Eltern
• Ärztliche Bescheinigung über die Geburt (nur bei einer Hausgeburt)
Die Beurkundung einer Geburt im Inland ist gebührenfrei. Allerdings sind die Geburtsurkunden mit 10,00 Euro für die erste und 5,00 Euro für jede weitere Urkunde in Rechnung zu stellen, soweit sie nicht gebührenfrei (für Krankenkasse, Beantragung von Elterngeld oder Kindergeld) ausgestellt werden können.
Ansprechpartner beim Standesamt sind: Reinhild Glennemeier, Petra Rygula und Katja Kiel.
Wenn Sie als verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt einen gemeinsamen Ehenamen führen, bekommt Ihr Kind diesen Ehenamen. Bei unterschiedlichen oder ausländischen Staatsangehörigkeiten der Eltern kann es aber sein, dass diese Regelung nicht zutrifft. Setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung, wenn bei Ihnen das Recht verschiedener Staaten zu beachten ist,
Wenn Sie miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen, oder wenn Sie als nicht miteinander verheiratete Eltern nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht gemeinsam für Ihr Kind ausüben, entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Kind den Familiennamen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll. Wenn Sie als Mutter nicht verheiratet sind und allein das Sorgerecht für das Kind haben, erhält das Kind den Familiennamen, den Sie zum Zeitpunkt der Geburt führen. Als allein sorgeberechtigte Mutter können Sie auch dem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen. Der Vater muss dafür die Vaterschaft wirksam anerkannt haben und muss damit einverstanden sein, dass sein Kind seinen Namen führt.
Wenn sie später ein gemeinsames Sorgerecht begründen, indem Sie beide heiraten oder indem Sie eine Sorgerechtserklärung abgeben, können Sie innerhalb von drei Monaten den Geburtsnamen des Kindes noch einmal neu bestimmen.
Für deutsche Staatsangehörige oder rechtlich gleichgestellte Personen besteht die Möglichkeit, einen Personenstandsfall, der sich im Ausland ereignet hat, in ein deutsches Register beurkunden zu lassen. Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Ist eine Person im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung verstorben, wird dort eine Sterbefallanzeige erstellt, die angibt, wer der Verstorbene ist sowie wann und wo der Tod eingetreten ist. Die Anzeige wird meistens dem beauftragten Bestatter ausgehändigt. Ist eine Person außerhalb einer Einrichtung verstorben, zeigt derjenige den Sterbefall an, der aus eigenem Wissen vom Tod der Person Kenntnis erlangt hat. Handelt es sich um einen Unglücksfall oder einen ungeklärten Tod - auch im häuslichen Bereich - ist die Polizei anzeigepflichtig und ist in solchen Fällen einzuschalten. In jedem Fall muss der Sterbefall unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung angezeigt werden. Das Standesamt benötigt aber noch weitere Unterlagen, um den Sterbefall zu beurkunden. Welche das sind, hängt davon ab, ob der/die Verstorbene
ledig, verheiratet oder geschieden war
Der/die Verstorbene deutsche/r oder ausländische/r Staatsangehörige/r ist
Der/die Verstorbene seinen/ihren Wohnsitz in Lippstadt hatte oder nicht.
Welche Unterlagen genau benötigt werden, können im Standesamt erfragt werden. In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsinstitut diesen Behördengang.
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei. Allerdings werden die Sterbeurkunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht gebührenfrei ausgestellt werden können. Eine Sterbeurkunde kostet 10 Euro, jedes weitere Exemplar 5 Euro.
Bitte wenden Sie sich an: Warin Dahlhoff
Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden können Sie in Lippstadt – und bei vielen weiteren Standesämtern ebenfalls - auch online anfordern. Hier geht’s zum Standesamt online.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung.
Alte Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunden können Sie beim Stadtarchiv anfragen. Voraussetzung dafür ist, dass die
sein müssen.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vor- oder Familienname geändert werden. Ob dieser Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden.
Für die öffentlich rechtliche Änderung des Familien- oder Vornamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht), deshalb kann ein Antrag auf Namensänderung nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden. Wer mit Hauptwohnsitz in Lippstadt gemeldet ist und seinen Namen ändern möchte, muss zunächst einen Antrag auf Namensänderung bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Einwohnerwesen, Geiststraße 47, stellen. Hier wird vor Abgabe des Antrages mit dem Antragsteller ein umfassendes Beratungsgespräch geführt. Entscheidungsbehörde über den Antrag ist die Kreisverwaltung in Soest. Eine Änderung des Familiennamens kostet in der Regel 700 Euro, eine Änderung des Vornamens 200 Euro.
Notwendige Unterlagen:
Pass oder Personalausweis
beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages
beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde oder des Familienbuches
Einkommensnachweise
Führungszeugnis bei Personen nach Vollendung des 14. Lebensjahres
Die Vorlage weiterer Unterlagen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall.
Sie haben die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, um die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu zu sortieren. Voraussetzung dafür ist, dass ihr Name deutschem Recht unterliegt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Melanie Schümer.
Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, dann geht dies nur über eine Änderung des Vornamens als öffentlich rechtliche Namensänderung. Hier finden Sie nähere Informationen.
Wenn nur einer der Verlobten die Eheschließung beantragt, muss der/die andere Verlobte eine Vollmacht vorlegen.
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr* |
Dienstag: | Geschlossen |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr* |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr* / 14:30 - 17:30 Uhr* |
Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr* |
*nach Terminvereinbarung
Wir begleiten die Menschen von der Geburt über die Eheschließung, Geburt der gemeinsamen Kinder bis zum Tod.