Rund 300 Paare geben sich pro Jahr in Lippstadt das Ja-Wort. Je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft haben sie die Wahl zwischen drei verschiedenen Räumlichkeiten. Im Trauzimmer oder im Trausaal im Standesamt oder im Trausaal im Rathaus können sie im historischen Ambiente den Bund fürs Leben schließen. Aber nicht nur die Durchführung von Eheschließungen sind wichtige Aufgaben der Lippstädter Standesbeamten: Auch das Beurkunden von familienrechtliche Namensänderungen, Sterbefällen und Geburten gehört zum Aufgabenspektrum.
Das Standesamt hat aufgrund der Pandemie und der Reduzierung von Kundenkontakten ein sehr hohes Post- und E-Mail-Aufkommen. Unser Team bittet um Verständnis, wenn die Bearbeitung eines Personenstandsfalls Zeit benötigt. Wir bitten außerdem, von Sachstandsanfragen abzusehen, da dies zu weiteren Verzögerungen führt. Ihre Anliegen werden nach Eingang und Priorität so zeitnah wie möglich bearbeitet.
Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit persönliche Vorsprachen im Standesamt und nutzen Sie unsere Onlinedienste!
Personenstandsurkunden und Registerauszüge
Bitte benutzen Sie zur Anforderung von Urkunden unser Bürgerserviceportal https://portal.lippstadt.de/ . Die gewünschten Urkunden werden Ihnen dann per Post gegen Vorkasse zugeschickt.
Informationen für Brautleute
Bislang besteht noch keine Veranlassung, Ihre geplante Eheschließung abzusagen. Sie dürfen allerdings zu Ihrer und unserer Sicherheit keine Gäste mitbringen.
Es ist erforderlich, dass in den Räumen und Fluren des Standesamtes ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Wenn Sie die Plätze m Trausaal eingenommen haben, dürfen Sie den Mund-Nasenschutz abnehmen.
Haben Sie Verständnis, dass wir auf Händeschütteln verzichten. Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind. Mit diesen Maßnahmen versuchen auch wir, die Verbreitung des Virus zu verhindern.
Sollte dennoch eine so drastische Verschärfung eintreten, dass Eheschließungen nicht mehr durchgeführt werden können, informieren wir Sie persönlich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, wenn die geplante Eheschließung aufgrund einer Verschlechterung der aktuellen Situation abgesagt werden muss.
Beurkundung neugeborener Kinder
Die Beurkundung neugeborener Kinder kann in vielen Fällen ohne persönliche Vorsprache erfolgen. Sie müssen mit uns hierzu nur per E-Mail Kontakt aufnehmen. Bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer an. Wir informieren Sie dann per E-Mail oder telefonisch, wie weiter verfahren wird. Sie bekommen die Geburtsurkunden sowie eventuell eingereichte Unterlagen nach Hause geschickt.
Beurkundung von Sterbefällen
Zum Schutz unseres Teams vor Corona werden Sterbefälle nur nach Terminabsprachen per Mail bearbeitet. Diese Regelung gilt auch zwingend für externe Bestatter.
Die dafür benötigten Urkunden/Unterlagen sind nach Möglichkeit vorab per Mail an warin.dahlhoff@stadt-lippstadt.de oder Bildschirmfax 02941/980-78-462 zu schicken.
Eine persönliche Übergabe (abgeben/abholen) der Sterbefälle ist ebenfalls nur nach Terminvergabe möglich. Die Nutzung des „Briefkasten des Standesamtes“ im Innenhof/Zelt während der allgemeinen Öffnungszeiten, sowie der postalische Weg bleiben davon unberührt.
Die Erreichbarkeit der Sachbearbeiterin in den Öffnungszeiten ist:
Di und Do nur per Mail/Bildschirmfax!
Mo, Mi, Fr persönlich, per Telefon und Mail/Bildschirmfax
Anmeldung der Eheschließung
Anmeldungen zur Eheschließung können unter Umständen auch schriftlich erfolgen.
Allgemeine Auskünfte
Für allgemeine Auskünfte wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns. Die Ansprechpartner finden Sie unten auf der Seite.
Anliegen, die zurzeit nicht bearbeitet werden können
Bitte verzichten Sie auf Erklärungen zur Namensänderung, da diese eine persönliche Vorsprache erfordern, sowie auf Anfragen zur Familienforschung.
Grundsätzlich kann jeder in Lippstadt heiraten, aber die Zuständigkeit für die Anmeldung zur Eheschließung und die Prüfung der Ehefähigkeit ist an den Wohnsitz von mindestens einem Verlobten geknüpft. Wenn mindestens einer der beiden Verlobten in Lippstadt seinen ersten oder zweiten Wohnsitz hat, können sie zur Anmeldung der Eheschließung ins Standesamt Lippstadt kommen. Die Anmeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen und hat sechs Monate Gültigkeit.
Sie benötigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine erweiterte Meldebescheinigung, wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in Lippstadt ist. Die erweiterte Meldebescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Außerdem brauchen Sie einen beglaubigten Geburtsregisterausdruck oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese Abschrift bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.
Persönlich beim Standesamt erkundigen sollten Sie sich wenn:
eine/r der Verlobten geschieden oder verwitwet ist
eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
wenn einer der Verlobten im Ausland geboren ist
die Verlobten gemeinsame Kinder haben
eine/r der Verlobten adoptiert ist
eine/r der Verlobten im Ausland geschieden ist
Grundsätzlich ja. Für die Namensführung in der Ehe gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der Familienname des einen oder anderen Partners bestimmt werden.
Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Allerdings kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen grundsätzlich voranstellen oder anfügen. Das ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.
Die Termine für eine Trauung können mit dem Standesbeamten vereinbart werden. Das Standesamt ist bemüht, Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Als zusätzlichen Service werden einmal im Monat auch Trauungen an einem Samstag angeboten. Getraut wird an den Samstagen jeweils um 9.30 Uhr, 10.15 Uhr, 11.00 Uhr, 11.45 Uhr und um 12.30 Uhr. Für die Samstagstrauungen fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 66 Euro an. Alle Samstagstermine für 2020 finden Sie hier.
Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen kostet eine Trauung 40 Euro, wenn einer oder beide Verlobte die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, 66 Euro. Die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kostet 21 Euro, die Eheurkunden 10 Euro und weitere Exemplare der Urkunde jeweils 5 Euro. Stammbücher gibt es in verschiedenen Ausführungen, sie kosten zwischen 15 und 55 Euro.
Eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes kostet 66 Euro. Für eine Eheschließung im großen Saal im Stadtpalais fallen zusätzlich 100 Euro an. Eine Eheschließung im Rathaussaal kostet 200 Euro.
Seit 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Das bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt keine neuen Lebenspartnerschaften mehr eingetragen werden, weil es die Möglichkeit der Eheschließung gibt. Für homosexuelle Partner gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für Mann und Frau.
Alle bisherigen amtlich eingetragenen Lebenspartnerschaften bleiben erhalten – können aber auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden. Wir beraten Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an!
Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, wird dort eine Geburtsanzeige erstellt, die angibt, wann und wo das Kind geboren ist und wer die Eltern sind. Die Geburtsanzeige wird Ihnen nicht ausgehändigt, sondern wird vom Krankenhaus direkt zum Standesamt weitergeleitet. Um die Geburt zu beurkunden, benötigen die Standesbeamten von Ihnen jedoch noch weitere Unterlagen. Welche, hängt davon ab, ob
Die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht
Ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
Sie Spätaussiedler sind
Ihr Kind zu Hause geboren wurde.
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen für die Anmeldung eines Neugeborenen:
• Geburtsurkunden, ggf. Eheurkunden der Eltern (Familienstammbuch)
• Personalausweis oder Pass der Eltern
• Ärztliche Bescheinigung über die Geburt (nur bei einer Hausgeburt)
Die Beurkundung einer Geburt im Inland ist gebührenfrei. Allerdings sind die Geburtsurkunden mit 10,00 Euro für die erste und 5,00 Euro für jede weitere Urkunde in Rechnung zu stellen, soweit sie nicht gebührenfrei (für Krankenkasse, Beantragung von Elterngeld oder Kindergeld) ausgestellt werden können.
Ansprechpartner beim Standesamt sind: Reinhild Glennemeier, Petra Rygula und Katja Stockfisch.
Wenn Sie als verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt einen gemeinsamen Ehenamen führen, bekommt Ihr Kind diesen Ehenamen. Bei unterschiedlichen oder ausländischen Staatsangehörigkeiten der Eltern kann es aber sein, dass diese Regelung nicht zutrifft. Setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung, wenn bei Ihnen das Recht verschiedener Staaten zu beachten ist,
Wenn Sie miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen, oder wenn Sie als nicht miteinander verheiratete Eltern nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht gemeinsam für Ihr Kind ausüben, entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Kind den Familiennamen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll. Wenn Sie als Mutter nicht verheiratet sind und allein das Sorgerecht für das Kind haben, erhält das Kind den Familiennamen, den Sie zum Zeitpunkt der Geburt führen.Als allein sorgeberechtigte Mutter können Sie auch dem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen. Der Vater muss dafür die Vaterschaft wirksam anerkannt haben und muss damit einverstanden sein, dass sein Kind seinen Namen führt.
Wenn sie später ein gemeinsames Sorgerecht begründen, indem Sie beide heiraten oder indem Sie eine Sorgerechtserklärung abgeben, können Sie innerhalb von drei Monaten den Geburtsnamen des Kindes noch einmal neu bestimmen.
Für deutsche Staatsangehörige oder rechtlich gleichgestellte Personen besteht die Möglichkeit, einen Personenstandsfall, der sich im Ausland ereignet hat, in ein deutsches Register beurkunden zu lassen. Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich.
Handelt es sich um die Nachbeurkundung einer Geburt melden Sie sich bitte bei: Katja Stockfisch oder Reinhild Glennemeier
Handelt es sich um die Nachbeurkundung einer Eheschließung bzw. einer Lebenspartnerschaft melden Sie sich bitte bei: Stephanie Max
Für die Nachbeurkundung von Sterbefällen und Ausstellung von Leichenpässen melden Sie sich bitte bei: Warin Dahlhoff
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Ist eine Person im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung verstorben, wird dort eine Sterbefallanzeige erstellt, die angibt, wer der Verstorbene ist sowie wann und wo der Tod eingetreten ist. Die Anzeige wird meistens dem beauftragten Bestatter ausgehändigt. Ist eine Person außerhalb einer Einrichtung verstorben, zeigt derjenige den Sterbefall an, der aus eigenem Wissen vom Tod der Person Kenntnis erlangt hat. Handelt es sich um einen Unglücksfall oder einen ungeklärten Tod - auch im häuslichen Bereich - ist die Polizei anzeigepflichtig und ist in solchen Fällen einzuschalten. In jedem Fall muss der Sterbefall unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung angezeigt werden. Das Standesamt benötigt aber noch weitere Unterlagen, um den Sterbefall zu beurkunden. Welche das sind, hängt davon ab, ob der/die Verstorbene
ledig, verheiratet oder geschieden war
Der/die Verstorbene deutsche/r oder ausländische/r Staatsangehörige/r ist
Der/die Verstorbene seinen/ihren Wohnsitz in Lippstadt hatte oder nicht.
Welche Unterlagen genau benötigt werden, können im Standesamt erfragt werden. In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsinstitut diesen Behördengang.
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei. Allerdings werden die Sterbeurkunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht gebührenfrei ausgestellt werden können. Eine Sterbeurkunde kostet 10 Euro, jedes weitere Exemplar 5 Euro.
Bitte wenden Sie sich an: Warin Dahlhoff
Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden können Sie in Lippstadt – und bei vielen Standesämtern ebenfalls - auch online anfordern. Hier geht’s zum Standesamt online.
Alte Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunden können Sie beim Stadtarchiv anfragen. Voraussetzung dafür ist, dass die
sein müssen.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vor- oder Familienname geändert werden. Ob dieser Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden.
Für die öffentlich rechtliche Änderung des Familien- oder Vornamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht), deshalb kann ein Antrag auf Namensänderung nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden. Wer mit Hauptwohnsitz in Lippstadt gemeldet ist und seinen Namen ändern möchte, muss zunächst einen Antrag auf Namensänderung bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Einwohnerwesen, Geiststraße 47, stellen. Hier wird vor Abgabe des Antrages mit dem Antragsteller ein umfassendes Beratungsgespräch geführt. Entscheidungsbehörde über den Antrag ist die Kreisverwaltung in Soest. Eine Änderung des Familiennamens kostet in der Regel 700 Euro, eine Änderung des Vornamens 200 Euro.
Notwendige Unterlagen:
Pass oder Personalausweis
beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages
beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde oder des Familienbuches
Einkommensnachweise
Führungszeugnis bei Personen nach Vollendung des 14. Lebensjahres
Die Vorlage weiterer Unterlagen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall.
Wenn nur einer der Verlobten die Eheschließung beantragt, muss der/die andere Verlobte eine Vollmacht vorlegen.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | geschlossen |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Wir begleiten die Menschen von der Geburt über die Eheschließung, Geburt der gemeinsamen Kinder bis zum Tod.