Heiraten, Geburten und Sterbefälle beurkunden: Die Dienstleistungen unseres Standesamtes

Rund 300 Paare geben sich pro Jahr in Lippstadt das Ja-Wort. Je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft haben sie die Wahl zwischen drei verschiedenen Räumlichkeiten. Im Trauzimmer oder im Trausaal im Standesamt oder im Trausaal im Rathaus können sie im historischen Ambiente den Bund fürs Leben schließen. Aber nicht nur die Durchführung von Eheschließungen sind wichtige Aufgaben der Lippstädter Standesbeamten: Auch das Beurkunden von familienrechtliche Namensänderungen, Sterbefällen und Geburten gehört zum Aufgabenspektrum.

Wichtiger Hinweis: Aktuelle Informationen des Standesamtes

Das Standesamt hat aktuell ein sehr hohes Post- und E-Mail-Aufkommen. Unser Team bittet um Verständnis, wenn die Bearbeitung eines Personenstandsfalls Zeit benötigt. Wir bitten außerdem, von Sachstandsanfragen abzusehen, da dies zu weiteren Verzögerungen führt. Ihre Anliegen werden nach Eingang und Priorität so zeitnah wie möglich bearbeitet.

Bitte nutzen Sie unsere Onlinedienste für eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens. 

Derzeit ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

 

Personenstandsurkunden und Registerauszüge

Bitte benutzen Sie zur Anforderung von Urkunden unser Bürgerserviceportal https://portal.lippstadt.de/ . Die gewünschten Urkunden werden Ihnen dann per Post gegen Vorkasse zugeschickt.

 

Informationen für Brautleute

 Alle Brautpaare erhalten die aktuellen Informationen zum genauen Ablauf Ihrer Eheschließung rechtzeitig vor dem Termin schriftlich von uns.

Um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden, bitte wir, von Sachstandsanfragen abzusehen, wir kommen unaufgefordert auf jedes Brautpaar zu.

 

Anmeldung der Eheschließung

Anmeldungen zur Eheschließung können in den meisten Fällen schriftlich vorgenommen werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.

 

Beurkundung neugeborener Kinder

Die Beurkundung neugeborener Kinder kann in vielen Fällen ohne persönliche Vorsprache erfolgen.

Sie müssen mit uns hierzu nur per E-Mail Kontakt aufnehmen. Bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer an. Wir informieren Sie dann per E-Mail oder telefonisch, wie weiter verfahren wird. Sie bekommen die Geburtsurkunden sowie eventuell eingereichte Unterlagen nach Hause geschickt.

 

Beurkundung von Sterbefällen

Sterbefälle werden nur nach Terminabsprachen per Mail oder Telefon bearbeitet. Diese Regelung gilt auch zwingend für externe Bestatter.

Die dafür benötigten Urkunden/ Unterlagen sind nach Möglichkeit vorab per Mail an warin.dahlhoff@stadt-lippstadt.de oder Bildschirmfax 02941/980-78-462 zu schicken.

Eine persönliche Übergabe (abgeben/ abholen) der Sterbefälle ist ebenfalls nach Terminvergabe möglich. Die Nutzung des „Briefkasten des Standesamtes“ im Innenhof/ Zelt während der allgemeinen Öffnungszeiten, sowie der postalische Weg bleiben davon unberührt.

 

Allgemeine Auskünfte

Für allgemeine Auskünfte wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns. Die Ansprechpartner finden Sie unten auf der Seite.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema

Grundsätzlich kann jeder in Lippstadt heiraten, aber die Zuständigkeit für die Anmeldung zur Eheschließung und die Prüfung der Ehefähigkeit ist an den Wohnsitz von mindestens einem Verlobten geknüpft. Wenn mindestens einer der beiden Verlobten in Lippstadt seinen ersten oder zweiten Wohnsitz hat, können sie zur Anmeldung der Eheschließung ins Standesamt Lippstadt kommen. Die Anmeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen und hat sechs Monate Gültigkeit.

Sie benötigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine erweiterte Meldebescheinigung, wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in Lippstadt ist. Die erweiterte Meldebescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Außerdem brauchen Sie einen beglaubigten Geburtsregisterausdruck oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese Abschrift bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.

Persönlich beim Standesamt erkundigen sollten Sie sich wenn:

  • eine/r der Verlobten geschieden oder verwitwet ist

  • eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt

  • wenn einer der Verlobten im Ausland geboren ist

  • die Verlobten gemeinsame Kinder haben

  • eine/r der Verlobten adoptiert ist

  • eine/r der Verlobten im Ausland geschieden ist

Grundsätzlich ja. Für die Namensführung in der Ehe gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der Familienname des einen oder anderen Partners bestimmt werden.

  • Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Allerdings kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.

  • Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen grundsätzlich voranstellen oder anfügen. Das ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.

Trauungen sind grundsätzlich von Mittwoch bis Freitag jeweils um 09 Uhr, 10 Uhr, 11 Uhr und 12 Uhr möglich. Die Termine werden nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen vergeben. 

Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen kostet eine Trauung 40 Euro, wenn einer oder beide Verlobte die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, 66 Euro. Die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kostet 21 Euro, die Eheurkunden 10 Euro und weitere Exemplare der Urkunde jeweils 5 Euro.  Stammbücher gibt es in verschiedenen Ausführungen, sie kosten zwischen 20 und 50 Euro.

Für eine Eheschließung im Rathaussaal werden 200 Euro sowie eine Kaution in Höhe von 300 Euro erhoben.

Seit 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Das bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt keine neuen Lebenspartnerschaften mehr eingetragen werden, weil es die Möglichkeit der Eheschließung gibt. Für homosexuelle Partner gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für Mann und Frau.

Alle bisherigen amtlich eingetragenen Lebenspartnerschaften bleiben erhalten – können aber auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden. Wir beraten Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an!

 

Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, wird dort eine Geburtsanzeige erstellt, die angibt, wann und wo das Kind geboren ist und wer die Eltern sind. Die Geburtsanzeige wird Ihnen nicht ausgehändigt, sondern wird vom Krankenhaus direkt zum Standesamt weitergeleitet. Um die Geburt zu beurkunden, benötigt das Standesamt von Ihnen jedoch noch weitere Unterlagen. Welche, hängt davon ab, ob

  • Die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht

  • Ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

  • Sie Spätaussiedler sind

  • Ihr Kind zu Hause geboren wurde.

In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen für die Anmeldung eines Neugeborenen:

•    Geburtsurkunden, ggf. Eheurkunden der Eltern (Familienstammbuch)

•    Personalausweis oder Pass der Eltern

•    Ärztliche  Bescheinigung über die Geburt (nur bei einer Hausgeburt)

Die Beurkundung einer Geburt im Inland ist gebührenfrei. Allerdings sind die Geburtsurkunden mit 10,00 Euro  für die erste und 5,00 Euro für jede weitere Urkunde in Rechnung zu stellen, soweit sie nicht gebührenfrei (für Krankenkasse, Beantragung von Elterngeld oder Kindergeld) ausgestellt werden können.

Ansprechpartner beim Standesamt sind: Reinhild Glennemeier, Petra Rygula und Katja Kiel.

Wenn Sie als verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt einen gemeinsamen Ehenamen führen, bekommt Ihr Kind diesen Ehenamen. Bei unterschiedlichen oder ausländischen Staatsangehörigkeiten der Eltern kann es aber sein, dass diese Regelung nicht zutrifft.  Setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung, wenn bei Ihnen das Recht verschiedener Staaten zu beachten ist,

Wenn Sie miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen, oderwenn Sie als nicht miteinander verheiratete Eltern nach Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht gemeinsam für Ihr Kind ausüben, entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Kind den Familiennamen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll. Wenn Sie als Mutter nicht verheiratet sind und allein das Sorgerecht für das Kind haben, erhält das Kind den Familiennamen, den Sie zum Zeitpunkt der Geburt führen. Als allein sorgeberechtigte Mutter können Sie auch dem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen. Der Vater muss dafür die Vaterschaft wirksam anerkannt haben und muss damit einverstanden sein, dass sein Kind seinen Namen führt.

Wenn sie später ein gemeinsames Sorgerecht begründen, indem Sie beide heiraten oder indem Sie eine Sorgerechtserklärung abgeben, können Sie innerhalb von drei Monaten den Geburtsnamen des Kindes noch einmal neu bestimmen.

Für deutsche Staatsangehörige oder rechtlich gleichgestellte Personen besteht die Möglichkeit, einen Personenstandsfall, der sich im Ausland ereignet hat, in ein deutsches Register beurkunden zu lassen. Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich. 

 

Handelt es sich um die Nachbeurkundung einer Geburt melden Sie sich bitte bei:  Katja Kiel oder Reinhild Glennemeier

Handelt es sich um die Nachbeurkundung einer Eheschließung bzw. einer Lebenspartnerschaft melden Sie sich bitte bei:  Stephanie Max

Für die Nachbeurkundung von  Sterbefällen und Ausstellung von Leichenpässen melden Sie sich bitte bei: Warin Dahlhoff

 

Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Ist eine Person im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung verstorben, wird dort eine Sterbefallanzeige erstellt, die angibt, wer der Verstorbene ist sowie wann und wo der Tod eingetreten ist. Die Anzeige wird meistens dem beauftragten Bestatter ausgehändigt. Ist eine Person außerhalb einer Einrichtung verstorben, zeigt derjenige den Sterbefall an, der aus eigenem Wissen vom Tod der Person Kenntnis erlangt hat. Handelt es sich um einen Unglücksfall oder einen ungeklärten Tod - auch im häuslichen Bereich - ist die Polizei anzeigepflichtig und ist in solchen Fällen einzuschalten. In jedem Fall muss der Sterbefall unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung angezeigt werden. Das Standesamt benötigt aber noch weitere Unterlagen, um den Sterbefall zu beurkunden. Welche das sind, hängt davon ab, ob der/die Verstorbene

  • ledig, verheiratet oder geschieden war

  • Der/die Verstorbene deutsche/r oder ausländische/r Staatsangehörige/r ist

  • Der/die Verstorbene seinen/ihren Wohnsitz in Lippstadt hatte oder nicht.

Welche Unterlagen genau benötigt werden, können im Standesamt erfragt werden. In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsinstitut diesen Behördengang.

Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei. Allerdings werden die Sterbeurkunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht gebührenfrei ausgestellt werden können. Eine Sterbeurkunde kostet 10 Euro, jedes weitere Exemplar 5 Euro.

Bitte wenden Sie sich an:  Warin Dahlhoff

Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden können Sie in Lippstadt – und bei vielen weiteren Standesämtern ebenfalls - auch online anfordern. Hier geht’s zum Standesamt online.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Alte Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunden können Sie beim Stadtarchiv anfragen. Voraussetzung dafür ist,  dass die 

  • Eheurkunden älter als 80 Jahre 
  • Sterbeurkunden älter als 30 Jahre
  • Geburtsurkunden älter als 110 Jahre

sein müssen.

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vor- oder Familienname geändert werden. Ob dieser Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden.

Für die  öffentlich rechtliche Änderung des Familien- oder Vornamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht), deshalb kann ein Antrag auf Namensänderung nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden. Wer mit Hauptwohnsitz in Lippstadt gemeldet ist und seinen Namen ändern möchte, muss zunächst einen Antrag auf Namensänderung bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Einwohnerwesen, Geiststraße 47, stellen. Hier wird vor Abgabe des Antrages mit dem Antragsteller ein umfassendes Beratungsgespräch geführt. Entscheidungsbehörde über den Antrag ist die Kreisverwaltung in Soest. Eine Änderung des Familiennamens kostet in der Regel 700 Euro, eine Änderung des Vornamens 200 Euro.

Notwendige Unterlagen:

  • Pass oder Personalausweis

  • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages

  • beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde oder des Familienbuches

  • Einkommensnachweise

  • Führungszeugnis bei Personen nach Vollendung des 14. Lebensjahres

Die Vorlage weiterer Unterlagen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall.

Sie haben die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, um die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu zu sortieren.  Voraussetzung dafür ist, dass ihr Name deutschem Recht unterliegt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Stephanie Max

Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, dann geht dies nur über eine Änderung des Vornamens als öffentlich rechtliche Namensänderung. Hier finden Sie nähere Informationen.

Downloads und Links

Fachdienst Personenstand (Standesamt)


Adresse:

Standesamt
Lange Str. 15
59555 Lippstadt

Generelle Öffnungszeiten

TagUhrzeit
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:geschlossen
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr
Um Terminreservierung wird gebeten

Frau Barbara Horenkamp

barbara.horenkamp@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-460 Fachdienst Personenstand (Standesamt) Adresse | Öffnungszeiten | Details

Wir begleiten die Menschen von der Geburt über die Eheschließung, Geburt der gemeinsamen Kinder bis zum Tod.

Frau Warin Dahlhoff

warin.dahlhoff@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-462Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Ann-Kathrin Diederich

ann-kathrin.diederich@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-466 (Einschaltung eines Gebärdensprachdolmetschdienstes)Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Reinhild Glennemeier

reinhild.glennemeier@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-463Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Katja Kiel

katja.kiel@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-467Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Petra Rygula

petra.rygula@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-465Adresse | Öffnungszeiten | Details