Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Der Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Ist eine Person im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung verstorben, wird dort eine Sterbefallanzeige erstellt, die angibt, wer der Verstorbene ist sowie wann und wo der Tod eingetreten ist. Die Anzeige wird meistens dem beauftragten Bestatter ausgehändigt.
Ist eine Person außerhalb einer Einrichtung verstorben, zeigt derjenige den Sterbefall an, der aus eigenem Wissen vom Tod der Person Kenntnis erlangt hat.
Handelt es sich um einen Unglücksfall oder einen ungeklärten Tod - auch im häuslichen Bereich - ist die Polizei anzeigepflichtig und ist in solchen Fällen einzuschalten.
Anfragen senden Sie uns bitte an folgende E-Mailadresse: sterbefall(at)lippstadt.de
Für Bestattungsinstitute besteht auch die Möglichkeit ihre Unterlagen während der Öffnungszeiten im Standesamt abzugeben.
In jedem Fall muss der Sterbefall unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung angezeigt werden. Das Standesamt benötigt aber noch weitere Unterlagen, um den Sterbefall zu beurkunden. Welche das sind, hängt davon ab, ob der/die Verstorbene
Welche Unterlagen genau benötigt werden, können im Standesamt erfragt werden.
In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsinstitut diesen Behördengang.
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei. Allerdings werden die Sterbeurkunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht gebührenfrei ausgestellt werden können. Eine Sterbeurkunde kostet 10,00 jedes weitere Exemplar 5,00 .
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Der Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Ist eine Person im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung verstorben, wird dort eine Sterbefallanzeige erstellt, die angibt, wer der Verstorbene ist sowie wann und wo der Tod eingetreten ist. Die Anzeige wird meistens dem beauftragten Bestatter ausgehändigt.
Ist eine Person außerhalb einer Einrichtung verstorben, zeigt derjenige den Sterbefall an, der aus eigenem Wissen vom Tod der Person Kenntnis erlangt hat.
Handelt es sich um einen Unglücksfall oder einen ungeklärten Tod - auch im häuslichen Bereich - ist die Polizei anzeigepflichtig und ist in solchen Fällen einzuschalten.
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Für Bestattungsinstitute besteht auch die Möglichkeit ihre Unterlagen während der Öffnungszeiten im Standesamt abzugeben.
In jedem Fall muss der Sterbefall unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung angezeigt werden. Das Standesamt benötigt aber noch weitere Unterlagen, um den Sterbefall zu beurkunden. Welche das sind, hängt davon ab, ob der/die Verstorbene
Welche Unterlagen genau benötigt werden, können im Standesamt erfragt werden.
In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsinstitut diesen Behördengang.
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei. Allerdings werden die Sterbeurkunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht gebührenfrei ausgestellt werden können. Eine Sterbeurkunde kostet 10,00 jedes weitere Exemplar 5,00 .
Melanie
Schümer
Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 Uhr*
Dienstag
Geschlossen*
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr*
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr* / 14:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr*
Freitext
*nach Terminvereinbarung
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Der Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Ist eine Person im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung verstorben, wird dort eine Sterbefallanzeige erstellt, die angibt, wer der Verstorbene ist sowie wann und wo der Tod eingetreten ist. Die Anzeige wird meistens dem beauftragten Bestatter ausgehändigt.
Ist eine Person außerhalb einer Einrichtung verstorben, zeigt derjenige den Sterbefall an, der aus eigenem Wissen vom Tod der Person Kenntnis erlangt hat.
Handelt es sich um einen Unglücksfall oder einen ungeklärten Tod - auch im häuslichen Bereich - ist die Polizei anzeigepflichtig und ist in solchen Fällen einzuschalten.
Anfragen senden Sie uns bitte an folgende E-Mailadresse: sterbefall(at)lippstadt.de
Für Bestattungsinstitute besteht auch die Möglichkeit ihre Unterlagen während der Öffnungszeiten im Standesamt abzugeben.
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei. Allerdings werden die Sterbeurkunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht gebührenfrei ausgestellt werden können. Eine Sterbeurkunde kostet 10,00 € jedes weitere Exemplar 5,00 €.
In jedem Fall muss der Sterbefall unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung angezeigt werden. Das Standesamt benötigt aber noch weitere Unterlagen, um den Sterbefall zu beurkunden. Welche das sind, hängt davon ab, ob der/die Verstorbene
Welche Unterlagen genau benötigt werden, können im Standesamt erfragt werden.
In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsinstitut diesen Behördengang.