Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) ausgestellt.
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung. Telefonisch oder per E-Mail an sterbefall(at)lippstadt.de
25,00
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) ausgestellt.
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
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25,00
Melanie
Schümer
Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 Uhr*
Dienstag
Geschlossen*
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr*
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr* / 14:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr*
Freitext
*nach Terminvereinbarung
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) ausgestellt.
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung. Telefonisch oder per E-Mail an sterbefall(at)lippstadt.de