Leichenpass

Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) ausgestellt. 

Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung. Telefonisch oder per E-Mail an sterbefall(at)lippstadt.de 

Kontakt

Frau Melanie Schümer

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