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Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Für deutsche Staatsangehörige oder rechtlich gleichgestellte Personen besteht die Möglichkeit, einen Personenstandsfall, der sich im Ausland ereignet hat, in ein deutsches Register beurkunden zu lassen. 

Aus diesem Register können jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.

Die Nachbeurkundung erfolgt nicht automatisch. Im Vorfeld ist hierfür einen persönliche Beratung beim Standesamt erforderlich.

Ein Antrag auf Nachbeurkundung kann auch bei der Deutschen Botschaft im Ausland entgegengenommen werden.

  • Nachbeurkundung einer Eheschließung oder Geburt: 40,00 €
  • Nachbeurkundung eines Sterbefalls: 21,00 €
  • Personenstandsurkunde: 10,00 €
    • jedes weitere Exemplar: 5,00 € 

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Per E-Mail an: 

Kontakt

Frau Barbara Horenkamp

Fachdienstleitung Standesamt
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Frau Reinhild Glennemeier

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Frau Katja Kiel

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Frau Melanie Schümer

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