Barbara
Horenkamp
Fachdienstleitung Standesamt
Allgemeine Öffnungszeiten
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
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Reinhild
Glennemeier
Katja
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Standesamt
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*nach Terminvereinbarung
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Schümer
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Für deutsche Staatsangehörige oder rechtlich gleichgestellte Personen besteht die Möglichkeit, einen Personenstandsfall, der sich im Ausland ereignet hat, in ein deutsches Register beurkunden zu lassen.
Aus diesem Register können jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Die Nachbeurkundung erfolgt nicht automatisch. Im Vorfeld ist hierfür einen persönliche Beratung beim Standesamt erforderlich.
Ein Antrag auf Nachbeurkundung kann auch bei der Deutschen Botschaft im Ausland entgegengenommen werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Per E-Mail an: