Ehefähigkeitszeugnis

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen vorrangig dem deutschen Recht, wie Asylberechtigte, heimatlose Ausländer*innen, ausländische und anerkannte Geflüchtete und Staatenlose und möchten im Ausland heiraten? 

Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Standesamt informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Aus diesem Grunde benötigen wir die Unterlagen beider Verlobten

Vom Tag der Ausstellung ist das Ehefähigkeitszeugnis sechs Monate gültig und muss auch noch am Tag der Eheschließung gültig sein.


Hinweis: 

Das Ehefähigkeitszeugnis ist nicht gleichbedeutend mit einer Familienstandsbescheinigung (ein Nachweis über den aktuellen Familienstand, z. B. ledig, verheiratet, geschieden). Es gibt Länder, in denen Sie für eine Eheschließung neben den Urkunden nur eine Familienstandsbescheinigung benötigen. 

Die Familienstandsbescheinigung ist die erweiterte Meldebescheinigung. Sie beinhaltet neben Ihrer Meldeadresse, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Familienstand. Diese Bescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt

 

 

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 40,00 €

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt (E-Mail). 

Kontakt

Frau Barbara Horenkamp

Fachdienstleitung Standesamt
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Frau Melanie Schümer

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