Barbara
Horenkamp
Fachdienstleitung Standesamt
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) trat am 01. November 2024 in Kraft.
Damit können Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht (männlich, weiblich, divers) ersetzt oder gestrichen wird.
Die Änderung erfolgt in zwei Stufen:
1. Anmeldung der geplanten Änderungen des Geschlechts und der Vornamen:
oder
Hinweis: Die Anmeldung verfällt, wenn die Erklärung (Stufe 2) nicht innerhalb von 6 Monaten abgegeben wurde. Die Anmeldung muss dann erneut erfolgen.
2. Erklärung der Änderungen des Geschlechts und der Vornamen:
Die Erklärung wird wirksam mit der Entgegennahme durch das Geburtsstandesamt - wenn Sie in Lippstadt geboren wurden, also sofort, wenn Sie woanders geboren wurden, erst mit dem Eingang in dem Standesamt Ihres Geburtsortes.
Bitte melden Sie bei uns, wenn Sie