Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens (SBGG)

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) trat am 01. November 2024 in Kraft. 

Damit können Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht (männlich, weiblich, divers) ersetzt oder gestrichen wird.


Die Änderung erfolgt in zwei Stufen:

1. Anmeldung der geplanten Änderungen des Geschlechts und der Vornamen

  • drei Monate vor der eigentlichen Erklärung (Stufe 2) beim deutschen Standesamt, bei dem auch die spätere Erklärung erfolgen soll,
  • persönlich (nach Terminvereinbarung), 

oder

  • schriftlich.

Hinweis: Die Anmeldung verfällt, wenn die Erklärung (Stufe 2) nicht innerhalb von 6 Monaten abgegeben wurde. Die Anmeldung muss dann erneut erfolgen. 


2. Erklärung der Änderungen des Geschlechts und der Vornamen: 

  • frühestens 3 Monate nach der Anmeldung (Stufe 1) möglich,
  • zwingend persönlich in dem Standesamt, bei dem die Anmeldung erfolgte (nach Terminvereinbarung).

Die Erklärung wird wirksam mit der Entgegennahme durch das Geburtsstandesamt - wenn Sie in Lippstadt geboren wurden, also sofort, wenn Sie woanders geboren wurden, erst mit dem Eingang in dem Standesamt Ihres Geburtsortes.


Bitte melden Sie bei uns, wenn Sie 

  • minderjährig sind oder Informationen für die Erklärung für ein minderjähriges Kind benötigen oder
  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 

Kontakt

Frau Barbara Horenkamp

Fachdienstleitung Standesamt
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