Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens

Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.

Die Erklärung kann bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder beim damaligen Heiratsstandesamt abgegeben werden.

Wirksam wird die Erklärung über die Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. des bis zur Eheschließung geführten Familiennamens beim jeweiligen Heiratsstandesamt.

  • Namensklärung: 21,00 €
  • Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00 € 

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Per E-Mail an: ehe(at)lippstadt.de

Kontakt

Frau Barbara Horenkamp

Fachdienstleitung Standesamt
Details

Frau Melanie Schümer

Details