Neben dem Neubau und der Erweiterung, Verbesserung oder grundlegenden Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen kümmert sich der Fachdienst Straßenbau auch um die Erneuerung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in Lippstadt. Wenn eine neue Straße entstehen soll, erarbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes zunächst Ausbaupläne, die mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke in einem nichtöffentlichen Anliegergespräch erörtert und abgestimmt werden. Diese Eigentümer müssen später Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zahlen. Die abschließende Entscheidung über den Straßenausbau trifft der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Lippstadt.
Auch wenn Schäden wie Schlaglöcher oder andere Mängel an Straßen entstehen, wird der Fachdienst Straßenbau aktiv und sorgt für eine verkehrssichere Benutzung der Straße. Sollten Sie Mängel an Straßen oder Wegen feststellen, können Sie diese gerne direkt an den Fachdienst Straßenbau oder die Ideen- und Beschwerdestelle melden.
Für die sichere Benutzung von Straßen ist auch eine gute Straßenbeleuchtung notwendig. Die Stadt Lippstadt unterhält auf ihren rund 600 Kilometern Straßen und Wirtschaftswegen eine Straßenbeleuchtung, die ca. 9.600 Leuchtstellen mit mehr als 40 Leuchtentypen und -mitteln umfasst.
Bei der Beleuchtungstechnik setzt die Stadt schon seit Jahren auf energieeffiziente LED-Leuchten und war damit auch beim European Energy Award erfolgreich. Auch in Zukunft geht die Umrüstung auf LED-Leuchten im Stadtgebiet weiter – der Umwelt zu Liebe. Dabei lässt sich die Stadt Lippstadt durch TU Darmstadt wissenschaftlich begleiten.
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Der Fachdienst Straßenbau ist zuständig für Neu- und Umbaumaßnahmen an Straßen, für die Bahnübergangsbeseitigung, für Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen - Wegen - Plätzen, für Brückenbauwerke, für die Straßenbeleuchtung, für Ampelanlagen, für Beschädigungen öffentlicher Einrichtungen, Grundstückszufahrten, Erschließungen sowie Verkehrsplanungen.