Wahlen in Lippstadt: Hier finden Sie Informationen zur Stimmabgabe

Zu den Aufgaben der Stadt Lippstadt gehört die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen. 

Die Landtagswahl fand am 15.05.2022 statt.

Hier gelangen Sie zur Wahlpräsentation.

Wenn Sie bei einer  bevorstehenden Wahl aus terminlichen Gründen verhindert sind, haben Sie die Möglichkeit, im Vorfeld bei der Stadt Lippstadt:

  • Ihre Briefwahlunterlagen anzufordern
  • Im Wahlamt im Stadthaus Ihre Stimme abzugeben

Zur Vermeidung von Übertragungsrisiken sollte vorrangig die Möglichkeit einer schriftlichen Beantragung genutzt werden. Hierzu ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und unterschrieben an das Wahlamt zu senden. Der unterschriebene Wahlscheinantrag kann ebenfalls in den Briefkasten am Haupteingang des Stadthauses, Ostwall 1 eingeworfen werden.

Mitzubringen zur Wahl sind folgende Unterlagen:

  • Wahlbenachrichtigung
  • Personalausweis

Briefwahl - im Stadthaus oder zu Hause

Wer am Wahltag verhindert ist und nicht das Wahllokal besuchen kann, kann auf die Briefwahl zurückgreifen. Aber auch wer lieber bequem von zu Hause wählen möchte, kann die Briefwahl nutzen.

Immer mehr Menschen in Deutschland machen von der Briefwahl Gebrauch. In Lippstadt wählten bei der letzten Bundestagswahl fast 20 % per Brief oder gaben ihre Stimme bereits im Vorfeld direkt im Stadthaus ab.

So funktioniert die Briefwahl:

Geöffnet ist das Wahlamt zu folgenden Zeiten: Montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.

 

 

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen sowohl online als auch schriftlich über den Postweg beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Für die Online-Beantragung finden Sie auf der Startseite während des Beantragungszeitraumes eine Verlinkung für die „Online-Wahlschein-Beantragung“.

Für die schriftliche Beantragung können Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, per Briefwahl zu wählen, können Sie Ihre Stimme unabhängig von Wahlraum und Wahlurne abgeben. Geben Sie dazu Ihre jeweilige Stimme geheim auf dem Stimmzettel ab und verpacken Sie diesen zunächst in dem beiliegenden blauen Stimmzettelumschlag und anschließend zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Ein den Unterlagen beigefügtes Merkblatt gibt Aufschluss darüber, wie Sie Ihre Unterlagen korrekt verpacken und verschließen müssen, bevor sie diese an das Wahlamt der Stadt Lippstadt zurücksenden.

Die Briefwahlunterlagen müssen  bis spätestens 18 Uhr am Wahltag 15. Mai 2022 wieder beim Wahlamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie evtl. Postlaufzeiten und schicken Sie Ihren Brief rechtzeitig ab.

Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. Wer seine Briefwahlunterlagen sowieso persönlich abholt, kann im Anschluss auch direkt an Ort und Stelle per Briefwahl im Wahlamt seine Stimme abgeben. Die Briefwahlunterlagen mit dem Stimmzettel werden in der Urne bis zum Wahltag verwahrt und dann ausgezählt.

Die Wahlbriefe werden am Wahltag von eigens eingesetzten Briefwahlvorständen auf die Zulässigkeit der Stimmenabgabe überprüft. In einem zweiten Arbeitsgang werden die brieflich abgegebenen Stimmen sodann nach Schließung der Wahllokale vom Briefwahlvorstand – bei Kommunalwahlen von einem allgemeinen Wahlvorstand des jeweiligen Bezirks – öffentlich ausgezählt.

Links zur Landtagswahl 2022

Links zur Bundestagswahl 2021

Links zur Kommunalwahl 2020

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