Stirbt ein geliebter Mensch, sind viele Dinge zu berücksichtigen: die Beurkundung des Sterbefalls oder die Suche nach einer geeigneten Ruhestätte und Bestattungsformen. Die häufigsten Fragen zu diesem Thema beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.
Die Stadt Lippstadt verfügt über insgesamt zwölf städtische Friedhöfe, darunter zwei in der Kernstadt (Hauptfriedhof und Westfriedhof) sowie in den Ortsteilen Bökenförde, Benninghausen, Cappel, Dedinghausen, Esbeck, Eickelborn, Hörste, Lipperode, Overhagen und Rixbeck. Dazu kommen noch kirchliche Friedhöfe in Bad Waldliesborn, Benninghausen und Hellinghausen. Wissenswertes zu den kirchlichen Friedhöfen erfahren Sie bei den jeweiligen Kirchengemeinden.
Sie alle sind nicht nur Bestattungsorte für die Verstorbenen der Stadt, sondern auch gärtnerische Gemeinschaftsanlagen, grüne Lungen und Orte der Trauer und des Gesprächs. Auf den Friedhöfen der Stadt Lippstadt werden eine Vielzahl an Grabarten und Bestattungsformen angeboten. Über die Möglichkeiten einer Beisetzung auf den einzelnen Friedhöfen, die Friedhofsgebühren oder über bestimmte Grabarten informieren Sie die Ansprechpartner der Friedhofsverwaltung gerne ausführlich. Bei Fragen zur Beurkundung eines Sterbefalls können Sie sich an das Standesamt wenden.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Ihr Ansprechpartner beim Standesamt Lippstadt ist Warin Dahlhoff.
Ist eine Person im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung verstorben, wird dort eine Sterbefallanzeige erstellt, die angibt, wer der Verstorbene ist sowie wann und wo der Tod eingetreten ist. Die Anzeige wird meistens dem beauftragten Bestatter ausgehändigt. Ist eine Person außerhalb einer Einrichtung verstorben, zeigt derjenige den Sterbefall an, der aus eigenem Wissen vom Tod der Person Kenntnis erlangt hat. Handelt es sich um einen Unglücksfall oder einen ungeklärten Tod (auch im häuslichen Bereich) ist die Polizei anzeigepflichtig - sie ist in solchen Fällen einzuschalten. In jedem Fall muss der Sterbefall unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung angezeigt werden. Wir benötigen von Ihnen aber noch weitere Unterlagen, um den Sterbefall zu beurkunden. Welche hängt davon ab, ob der/die Verstorbene
Welche Unterlagen Sie benötigen, können Sie gerne bei Warin Dahlhoff erfragen. In der Regel nimmt das beauftragte Bestattungsinstitut Ihnen diesen Behördengang ab.
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei. Allerdings werden die Sterbeurkunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht gebührenfrei ausgestellt werden können. Die einmalige Ausstellung der Sterbeurkunde kostet 10 Euro, jede weitere 5 Euro.
Wahlgräber: Bei Wahlgräbern können mehrere Beisetzungen in der Grabstätte erfolgen (Familiengräber). Die Grabstätte kann aus den zur Verfügung stehenden Gräbern gewählt und nach Ablauf der Nutzungsdauer verlängert werden. Zudem ist ein Vorerwerb zu Lebzeiten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Angeboten werden Wahlgräber für Sarg- und Urnenbeisetzungen für unterschiedliche Grabarten.
Reihengräber: Hier erfolgt die Vergabe der Grabstätten der Reihe nach. Es ist nur eine Beisetzung in der Grabstätte möglich. Das Grab kann nicht verlängert werden. Angeboten werden Reihengrabstätten für Sarg- und Urnenbeisetzungen für unterschiedliche Grabarten.
Aschestreufeld: Bei dem Aschestreufeld handelt es sich um eine anonyme Beisetzungsform. Die Verstreuung der Asche muss zu Lebzeiten handschriftlich bestimmt worden sein und bei der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden.
Pflegefreie Grabarten: Bei diesen Grabarten fällt keine weitere Grabpflege für die Angehörigen an. In Lippstadt werden pflegefreie Grabarten als Urnenstelen/Urnenwand, Rasen- und Baumgräber sowie als Gemeinschaftsgrabfelder angeboten. Zudem gibt es die gärtnerisch betreuten Memoriam-Gärten auf dem Hauptfriedhof.
Wer sich für eine anonyme Grabstätte entscheidet, hat die Möglichkeit, sich in einer anonymen Reihengrabstätte (Sarg oder Urne) bestatten zu lassen. Diese Reihengrabstätten befinden sich auf dem Westfriedhof: Es lässt sich kein Hinweis auf den Verstorbenen finden, die genaue Lage der Grabstätte ist den Angehörigen unbekannt. Auch das Aschestreufeld auf dem Hauptfriedhof bietet diese Möglichkeit.
Auf dem Westfriedhof haben muslimische Lippstädter die Möglichkeit, sich in Reihengräbern bestatten zu lassen.
Die Bestattungstermine werden von der Bestattungs- und Friedhofsverwaltung koordiniert und vergeben. Sie sind grundsätzlich zu folgenden Zeiten möglich: montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr und samstags um 9.30 und 10.30 Uhr. An den Samstagen erfolgt die Terminvergabe der Reihe nach.
Ja. Wahlgrabstätten für eine Sarg- oder Urnenbestattung können schon zu Lebzeiten erworben werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Dauer wieder erworben oder verlängert werden.
Wahlgräber werden für 30 Jahre vergeben und können anschließend verlängert werden. Reihengräber werden für eine Dauer von 25 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Nutzungszeit muss das Grab durch den Nutzungsberechtigten oder einen Dritten abgeräumt werden.
Jede Grabstätte muss so gestaltet werden, dass die Würde des Friedhofs gewahrt wird und das Grab zum Gesamtcharakter der Anlage passt. Die Angehörigen können die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen – Grabstätte und Grabschmuck müssen aber dauerhaft in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Dazu gehört auch die Wahl kleinwüchsiger Pflanzen. Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmittel sind nicht gestattet. Bei den Grabmalen sind Anforderungen an Standfestigkeit, Material, Größe und Schrift zu erfüllen. Für einige Friedhöfe gibt es besondere Vorschriften an die Gestaltung, hier finden Sie weitere Einzelheiten dazu.
Die Friedhofsverwaltung führt regelmäßige Kontrollen durch und überprüft, ob Grabstätten ordnungsgemäß hergerichtet und gepflegt werden. Die Friedhofsverwaltung überprüft dabei auch, ob Grabmale noch standfest sind. Werden bei diesen Kontrollen Mängel festgestellt, so wird der Grabstein zunächst mit einem Aufkleber versehen. Der Nutzungsberechtigte wird anschließend von der Friedhofsverwaltung angeschrieben und aufgefordert, diese Mängel durch einen Steinmetz beseitigen zu lassen.
Es werden verschiedene Gebühren erhoben, darunter eine Grundgebühr sowie Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechts, für die Grabbereitung und für die Nutzung von Trauerhallen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Friedhofssatzung.