Wegen der steigenden Heizkosten können Menschen mit geringem Einkommen in eine finanziell schwierige Situation geraten. Ansprechpartner sind dann in erster Linie das zuständige Sozialamt oder das Jobcenter. Der Kreis Soest bietet unter www.kreis-soest.de einen Überblick über mögliche Hilfsoptionen und beantwortet häufig gestellte Fragen.
Olaf
Blanke
Fachdienstleiter Soziale Leistungen
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Unterhaltsvorschuss ist eine Geldleistung für Kinder von Alleinerziehenden, bei denen der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang nachkommt. Seit dem 01.07.2017 können Leistungen nach dem UVG für Kinder grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.
Für die Bewilligung von UVG müssen seit dem 01.07.2017 folgende Voraussetzungen vorliegen:
Bei Kindern ab Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Leitungen nach dem UVG in der Regel gezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
oder
Die Stadt Lippstadt ist ausschließlich für die Bewilligung von Anträgen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Lippstadt zuständig.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss wird aktuell je nach Altersstufe in folgender Höhe gezahlt:
für Kinder von 0 - 5 Jahren monatlich 187 €
für Kinder von 6 - 11 Jahren monatlich 252 €
für Kinder von 12 - 17 Jahren monatlich 338 €
Personalausweis oder Pass
Ab dem 12. Lebensjahr des Kindes zusätzlich:
Ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache in den meisten Fällen unabdingbar ist.
Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins muss grundsätzlich das Einkommen des Kalenderjahres vor Antragstellung sowie des aktuellen Kalenderjahres nachgewiesen werden. Als Einkommensnachweis können die Verdienstabrechnung, Steuerbescheide sowie Bescheide über sonstige Leistungen (Rente etc.) vorgelegt werden. Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenen Einkünften und für jede volljährige Person ist eine Einkommenserklärung im Haushalt auszufüllen.
Nicht für jeden sind alle Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich an die Wohngeldstelle für eine Beratung – auch bei Fragen zu den Einkommensgrenzen.
Verena
Bleike
Wohngeld/Lastenzuschuss G - H Wohnungsaufsicht
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Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins muss grundsätzlich das Einkommen des Kalenderjahres vor Antragstellung sowie des aktuellen Kalenderjahres nachgewiesen werden. Als Einkommensnachweis können die Verdienstabrechnung, Steuerbescheide sowie Bescheide über sonstige Leistungen (Rente etc.) vorgelegt werden. Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenen Einkünften und für jede volljährige Person ist eine Einkommenserklärung im Haushalt auszufüllen.
Nicht für jeden sind alle Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich an die Wohngeldstelle für eine Beratung – auch bei Fragen zu den Einkommensgrenzen.
Der Bezug einer öffentlichen geförderten Wohnung ist von Einkommensgrenzen abhängig. Das Einkommen ist nachzuweisen.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
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Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
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Frau
Biber
Wohngeld/Lastenzuschuss Ni - Sh
Wohngeld
Montag
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Dienstag
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geschlossen
Donnerstag
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Freitag
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Susanne
Weigelt
Wohngeld/Lastenzuschuss A - F
Wohngeld
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Verena
Bleike
Wohngeld/Lastenzuschuss G - H Wohnungsaufsicht
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Andrea
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Wohngeld/Lastenzuschuss I - Nh
Wohngeld
Montag
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Xenia
Tumanez
Wohngeld/Lastenzuschuss Si - Z
Wohngeld
Montag
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Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
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Freitag
geschlossen
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Weitere Termine nach Vereinbarung
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
Wohnen mehr als 3 Personen in der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, ist diese Anlage zusätzlich auszufüllen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen, die eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen Kinder bzw. Eltern jedoch über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die
bestreiten können. Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen und Unterhaltszahlungen. Welcher Betrag frei bleibt, erfahren Sie im persönlichen Gespräch.
Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Pkw, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 5.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 10.000 Euro bei nicht getrennt lebenden Partnern.
Lassen Sie sich daher zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Stadt Lippstadt beraten. Die Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen, die eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen Kinder bzw. Eltern jedoch über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die
bestreiten können. Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen und Unterhaltszahlungen. Welcher Betrag frei bleibt, erfahren Sie im persönlichen Gespräch.
Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Pkw, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 5.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 10.000 Euro bei nicht getrennt lebenden Partnern.
Lassen Sie sich daher zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Stadt Lippstadt beraten. Die Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.
Frau
Topp
Buchstaben Did - Guel
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
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Frau
Freise
Buchstaben Sc - Tsch
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Montag
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Frau
Bunsmann
Buchstaben Kul - Ol
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Montag
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Frau
Bühring
Buchstaben Tsd - Z, Bestattungskosten L - Z
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Montag
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Dienstag
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Freitag
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Frau
Bode
Buchstaben A - Dic
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Frau
Scholz
Guem - Hur, Bestattungskosten A - K
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Montag
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Biber
Wohngeld/Lastenzuschuss Ni - Sh
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Montag
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Freitag
geschlossen
Freitext
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Susanne
Weigelt
Wohngeld/Lastenzuschuss A - F
Wohngeld
Montag
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Donnerstag
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Freitag
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Weitere Termine nach Vereinbarung
Verena
Bleike
Wohngeld/Lastenzuschuss G - H Wohnungsaufsicht
Wohngeld
Montag
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Mittwoch
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Weitere Termine nach Vereinbarung
Andrea
Wessel
Wohngeld/Lastenzuschuss I - Nh
Wohngeld
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
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geschlossen
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Weitere Termine nach Vereinbarung
Xenia
Tumanez
Wohngeld/Lastenzuschuss Si - Z
Wohngeld
Montag
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Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen, die eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen Kinder bzw. Eltern jedoch über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die
bestreiten können. Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen und Unterhaltszahlungen. Welcher Betrag frei bleibt, erfahren Sie im persönlichen Gespräch.
Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Pkw, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 5.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 10.000 Euro bei nicht getrennt lebenden Partnern.
Lassen Sie sich daher zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Stadt Lippstadt beraten. Die Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.
Frau
Topp
Buchstaben Did - Guel
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Montag
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Freise
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Bunsmann
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Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
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08:30 - 12:30 Uhr
Frau
Bühring
Buchstaben Tsd - Z, Bestattungskosten L - Z
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08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
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Guem - Hur, Bestattungskosten A - K
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Sozialhilfe dient der Sicherung des alltäglichen Lebensunterhaltes nicht erwerbsfähiger Menschen inkl. Miet- und Heizkosten. Sie ist in der Regel eine bedarfsdeckende Leistung. Die Berechnung der Geldleistungen erfolgt - vereinfacht dargestellt - durch rechnerische Zusammenstellung eines gesetzlich definierten Gesamtbedarfs zum Lebensunterhalt (Regelbedarf, Zuschläge, angemessene Unterkunftskosten). Voraussetzungen: Sozialhilfe wird nur Personen gewährt, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) beschaffen können und ausreichende Hilfe auch nicht von anderen (z.B. Unterhaltspflichtigen) erhalten.
Zu Beginn des Jahres 2023 hat das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Lippstadt Fördermittel aus dem Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW“ zur Verfügung gestellt. Die Fördermittel sollen im Jahr 2023 dazu beitragen, sowohl die krisenbedingt steigenden Energiepreise als auch die hohe Inflation auszugleichen.
Bestandteil des „Stärkungspakts NRW“ ist die Finanzierung von Maßnahmen für Einzelfallhilfen, um kurzfristig und außerplanmäßig finanzielle Härten bei den Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden bzw. zu beseitigen.
Die Hilfen für Einzelpersonen, Paare oder Familien sollen insbesondere zur Verhinderung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten eingesetzt werden, soweit im Einzelfall vorrangige Leistungsansprüche nicht ausreichen bzw. nicht realisiert werden können.
Anträge auf Einzelfallhilfen werden nach vorheriger Terminvereinbarung in den Fachdiensten
der Stadt Lippstadt entgegengenommen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw