Für junge Familien gibt es eine ganze Reihe finanzieller Hilfen, die nach der Geburt eines Kindes beantragt werden können. Zum Teil ist die Stadt Lippstadt Ansprechpartner, teilweise aber auch andere Institutionen.
Elterngeld: Wird Eltern gewährt, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren sind. Die Familie erhält durch das Elterngeld 65 Prozent des durchschnittlichen Einkommens des Elternteils, der mit dem Kind zu Hause bleibt. Das Elterngeld wird nicht von der Stadt Lippstadt ausgezahlt, sondern vom Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, Tel.: 02921/30-0. Anträge gibt es auch in der Bürgerberatung der Stadt Lippstadt. Elterngeld Plus: Das Elterngeld Plus wird Eltern gewährt, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten und so die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern möchten. Auch ein Partnerschaftsbonus ist möglich, wenn beide Elternteile sich für Teilzeit entscheiden. Hier gibt es weitere Informationen zum Elterngeld Plus.
Kindergeld: Für die Gewährung von Kindergeld ist die Familienkasse Meschede zuständig. Antragsunterlagen können jedoch auch bei der Stadt Lippstadt in der Bürgerberatung erhalten. Weitere Informationen finden Sie auch bei der Agentur für Arbeit.
Kindergeldzuschlag: Bei geringem Einkommen kann es sein, dass Ihnen ein Zuschlag zum Kindergeld zusteht. Informationen gibt es bei der Agentur für Arbeit.
Weitere Hilfen für Familien finden Sie auch beim Jobcenter Arbeit Hellweg aktiv.
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Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Der Fachdienst Soziale Leistungen gewährt im Wesentlichen finanzielle Leistungen in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Unterhaltsausfallleistungen an Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern. Darüber hinaus wird unter bestimmten Voraussetzungen auch Sozialhilfe gewährt, soweit nicht andere Sozialleistungen zu zahlen sind.
Zur Sicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen vom Fachdienst Soziale Leistungen finanzielle Leistungen erhalten, soweit sie das 65. Lebensjahr vollendet haben oder voll erwerbsgemindert sind. Die Zahlung für diese Leistungen ist u. a. abhängig von bestimmten Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Soziale Leistungen sind gerne bereit, über die Anspruchsvoraussetzungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung detailliert zu beraten und zu informieren.
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten von Personen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Wohngeld kann an als Mietzuschuss an Mieter/Innen von Wohnraum (hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Senioren- bzw. Pflegeheime) oder als Lastenzuschuss an Haus- bzw. Wohnungseigentümer/innen gewährt werden.
Unterhaltsvorschussleistungen kann für Kinder gezahlt werden, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einem getrennt lebenden Elternteil wohnen. Im Wesentlichen werden die Unterhaltsvorschussleistungen an alleinerziehende Mütter oder Väter für ihre Kinder gewährt. Die Zahlung kommt nur dann in Betracht, wenn der nicht im Haushalt getrennt lebende Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Auch für diese Leistungen stehen die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes 'Unterhaltsvorschuss' für Fragen gern zur Verfügung.
Weiterhin erhalten Sie Leistungen, Informationen und Beratungen zu folgenden Bereichen:
Rentenangelegenheiten
Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende
Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
„Aus einer Hand und unter einem Dach" - Beratung, Unterstützung, finanzielle Hilfen für Alleinerziehende leistet die Stadt Lippstadt im Rahmen eines Projektes in Kooperation mit der Arbeit Hellweg Aktiv, soweit Arbeitslosengeld II gewährt wird.
Rentenberatung für die Stadt Erwitte