Für junge Familien gibt es eine ganze Reihe finanzieller Hilfen, die nach der Geburt eines Kindes beantragt werden können. Zum Teil ist die Stadt Lippstadt Ansprechpartner, teilweise aber auch andere Institutionen.
Elterngeld: Wird Eltern gewährt, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren sind. Die Familie erhält durch das Elterngeld 65 Prozent des durchschnittlichen Einkommens des Elternteils, der mit dem Kind zu Hause bleibt. Das Elterngeld wird nicht von der Stadt Lippstadt ausgezahlt, sondern vom Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, Tel.: 02921/30-0. Anträge gibt es auch in der Bürgerberatung der Stadt Lippstadt. Elterngeld Plus: Das Elterngeld Plus wird Eltern gewährt, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten und so die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern möchten. Auch ein Partnerschaftsbonus ist möglich, wenn beide Elternteile sich für Teilzeit entscheiden. Hier gibt es weitere Informationen zum Elterngeld Plus.
Kindergeld: Für die Gewährung von Kindergeld ist die Familienkasse Meschede zuständig. Antragsunterlagen können jedoch auch bei der Stadt Lippstadt in der Bürgerberatung erhalten. Weitere Informationen finden Sie auch bei der Agentur für Arbeit.
Kindergeldzuschlag: Bei geringem Einkommen kann es sein, dass Ihnen ein Zuschlag zum Kindergeld zusteht. Informationen gibt es bei der Agentur für Arbeit.
Weitere Hilfen für Familien finden Sie auch beim Jobcenter Arbeit Hellweg aktiv.
Verwaltungsgebäude Geiststr. 47
Geiststraße 47
59555
Lippstadt
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Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Unterhaltsvorschuss ist eine Geldleistung für Kinder von Alleinerziehenden, bei denen der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang nachkommt. Seit dem 01.07.2017 können Leistungen nach dem UVG für Kinder grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.
Für die Bewilligung von UVG müssen seit dem 01.07.2017 folgende Voraussetzungen vorliegen:
Bei Kindern ab Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Leitungen nach dem UVG in der Regel gezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
oder
Die Stadt Lippstadt ist ausschließlich für die Bewilligung von Anträgen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Lippstadt zuständig.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss wird aktuell je nach Altersstufe in folgender Höhe gezahlt:
für Kinder von 0 - 5 Jahren monatlich 230 €
für Kinder von 6 - 11 Jahren monatlich 301 €
für Kinder von 12 - 17 Jahren monatlich 395 €
Weiterhin erhalten Sie Leistungen, Informationen und Beratungen zu folgenden Bereichen:
Rentenangelegenheiten
Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende
Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Rentenberatung für die Stadt Erwitte