Sozialhilfe

Sozialhilfe dient der Sicherung des alltäglichen Lebensunterhaltes nicht erwerbsfähiger Menschen inkl. Miet- und Heizkosten. Sie ist in der Regel eine bedarfsdeckende Leistung. Die Berechnung der Geldleistungen erfolgt - vereinfacht dargestellt - durch rechnerische Zusammenstellung eines gesetzlich definierten Gesamtbedarfs zum Lebensunterhalt (Regelbedarf, Zuschläge, angemessene Unterkunftskosten). Voraussetzungen: Sozialhilfe wird nur Personen gewährt, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) beschaffen können und ausreichende Hilfe auch nicht von anderen (z.B. Unterhaltspflichtigen) erhalten.

  • Personalausweis
  • Nachweis über die Erwerbsunfähigkeit
  • Einkommensnachweise
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen
  • Nachweise über Ausgaben (z.B. Miete, Versicherungen)
  • Darüber hinaus erforderliche Unterlagen sind Einzelfallabhängig

Kontakt

Frau Topp

SGB 12 Buchstaben Did - Guel
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Frau Freise

SGB 12 Buchstaben Sc - Tsch
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Frau Bunsmann

SGB 12 Buchstaben Kul - Ol
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Frau Bühring

SGB 12 Buchstaben Tsd - Z, Bestattungskosten L - Z
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Frau Bode

SGB 12 Buchstaben A - Dic
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Frau Scholz

SGB 12 Buchstaben Guem - Hur, Bestattungskosten A - K
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