Bitte beachten Sie:
Aufgrund von personellen Engpässen müssen Sie aktuell mit Bearbeitungszeiten Ihrer Anträge von 6 bis 8 Wochen rechnen.
Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen ab, Ihre Anliegen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Wir bitten um Verständnis.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
Bitte beachten Sie:
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
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Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
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Bitte beachten Sie:
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
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Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
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Bitte beachten Sie:
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund von personellen Engpässen müssen Sie aktuell mit Bearbeitungszeiten Ihrer Anträge von 6 bis 8 Wochen rechnen.
Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen ab, Ihre Anliegen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Wir bitten um Verständnis.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
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Aufgrund von personellen Engpässen müssen Sie aktuell mit Bearbeitungszeiten Ihrer Anträge von 6 bis 8 Wochen rechnen.
Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen ab, Ihre Anliegen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Wir bitten um Verständnis.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
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Aufgrund von personellen Engpässen müssen Sie aktuell mit Bearbeitungszeiten Ihrer Anträge von 6 bis 8 Wochen rechnen.
Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen ab, Ihre Anliegen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Wir bitten um Verständnis.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.
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Aufgrund von personellen Engpässen müssen Sie aktuell mit Bearbeitungszeiten Ihrer Anträge von 6 bis 8 Wochen rechnen.
Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen ab, Ihre Anliegen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Wir bitten um Verständnis.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
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Frau
Biber
Wohngeld/Lastenzuschuss Mos - Schult
Wohngeld
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Susanne
Weigelt
Wohngeld/Lastenzuschuss A - F
Wohngeld
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Verena
Bleike
Wohngeld/Lastenzuschuss G - Hs Wohnungsaufsicht
Wohngeld
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Vanessa
Wischnewski
Wohngeld
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Andrea
Wessel
Wohngeld/Lastenzuschuss Hu - Mor
Wohngeld
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
N.
N.
Wohngeld/Lastenzuschuss Schulz - Z
Wohngeld
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
geschlossen
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
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Aufgrund von personellen Engpässen müssen Sie aktuell mit Bearbeitungszeiten Ihrer Anträge von 6 bis 8 Wochen rechnen.
Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen ab, Ihre Anliegen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Wir bitten um Verständnis.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
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Wohnen mehr als 3 Personen in der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, ist diese Anlage zusätzlich auszufüllen.