Wohngeld

Bitte beachten Sie: 

Aufgrund von personellen Engpässen müssen Sie aktuell mit Bearbeitungszeiten Ihrer Anträge von 6 bis 8 Wochen rechnen. 

Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen ab, Ihre Anliegen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Wir bitten um Verständnis.

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der Miete oder der Belastung.

Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.

Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.

Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.

Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.

 

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Wohngeld/Lastenzuschuss Hu - Mor

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Wohngeld/Lastenzuschuss Schulz – Z

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