Asylrecht und Asylverfahren: Städte in der Pflicht

Das Grundrecht auf Asyl ist eines der zentralen Merkmale unseres demokratischen Rechtsstaates.  In Artikel 16a des Grundgesetzes heißt es: „Politische Verfolgte genießen Asylrecht.“

Menschen, die nach Deutschland einreisen, um Schutz vor Verfolgung zu suchen, müssen sich zunächst bei einer Erstaufnahme-Einrichtung als Asylsuchende melden. Von dort aus können sie einen Antrag auf Asyl stellen und werden dann auf die Bundesländer verteilt. Grundlage für die Verteilung auf die Bundesländer ist der sogenannte „Königsteiner Schlüssel“, der die Aufnahmequote nach Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl bestimmt. Konkret heißt das: Nordrhein-Westfalen muss 21,22 Prozent der ankommenden Asylsuchenden aufnehmen. In den Landeseinrichtungen sollen die Flüchtlinge zunächst bis zu drei Monate verbleiben, damit Registrierungen, gesundheitliche Betreuung und das Verfahren der Asylanträge geregelt werden können.

Erst danach werden die Asylsuchenden durch das Land den Städten zugewiesen. Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen (Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW). Zuständig für die Verteilung in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Arnsberg. Für ihren Verteilungsschlüssel sind die Kriterien „Bevölkerungszahl“ und „Fläche“ maßgeblich. 

Auch die Stadt Lippstadt  steht in der Verantwortung, ihren Beitrag für die Unterbringung und Betreuung dieser Menschen zu leisten.

Von der Asylantragstellung bis zum Ausgang des Asylverfahrens sind verschiedene Etappen zu durchlaufen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert zum genauen Ablauf des Verfahrens.

Fachdienst Ausländerwesen


Adresse:

Verwaltungsgebäude Geiststr. 47
Geiststraße 47
59555 Lippstadt

Generelle Öffnungszeiten

TagUhrzeit
Montag:Termin nach Vereinbarung
Dienstag:Termin nach Vereinbarung
Mittwoch:Termin nach Vereinbarung
Donnerstag:Termin nach Vereinbarung
Freitag:Termin nach Vereinbarung
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.

Frau Jahn

jahn@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-677 Fachdienst Ausländerwesen Adresse | Öffnungszeiten | Details

Der Bereich Ausländerwesen beschäftigt sich mit Dienstleistungen von der Erteilung eines Aufenthaltstitel bis zur Verpflichtungserklärung und Einbürgerungen.

 

Frau Böckhorst

Buchstaben Mi - Sab boeckhorst@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-675Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Kremer

Unterbringungsmanagement kremer@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-669Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Lükermann

luekermann@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-678Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Micus

Buchstaben Ci - H micus@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-668Adresse | Öffnungszeiten | Details

N.N.

Buchstaben Sac - Z+49 (0)29 41 980-676Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Schäfermeier

Buchstaben I - Mh schaefermeier@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-801Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Schneider

schneiderg@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-673Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Schwamborn

schwamborn@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-671Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Stemmer

Buchstaben A - Ch stemmer@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-672Adresse | Öffnungszeiten | Details