Einreise und Aufenthalt: Das müssen Sie wissen

Wer aus dem Ausland nach Lippstadt einreisen und länger hier leben möchte, benötigt einen Aufenthaltstitel, wie zum Beispiel ein Visum. Diesen zu erhalten, ist mit Formalitäten verbunden. Im Folgenden informieren wir Sie über die Voraussetzungen für eine Einreise nach Deutschland und was Sie nach Ihrer Ankunft regeln müssen. 

Einreise:

Wer nach Deutschland einreisen möchte, muss - wenn er nicht aus einem EU-Land einreist - ein Visum und einen gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Angehörige einiger Staaten können generell ohne Visum einreisen, unabhängig von Zweck und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Hierzu zählen Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und die USA.

Für einen Aufenthalt im gemeinsamen Gebiet der Schengen-Staaten von höchstens drei Monaten sind einige Staaten von der Visumspflicht befreit, solange keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger und deren Familienangehörige, die aus einem nicht EU-Staat kommen, gibt es zudem Sonderregelungen.

Ankunft:

Wenn Sie aus dem Ausland nach Lippstadt zugezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in Ihre neue Wohnung beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die Ausländerbehörde erfährt durch die Meldebehörde automatisch, dass Sie sich angemeldet haben. Sie müssen hierfür nichts veranlassen. Wenn Sie bereits im Besitz eines elektronischen Aufenthaltstitels sind, wird bei der Anmeldung darauf Ihre neue Anschrift eingetragen. 

Sie müssen sich nur dann mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen, wenn:

  • Sie noch keinen Aufenthaltstitel besitzen und einen beantragen müssen,
  • Ihre Aufenthalts- oder sonstige Erlaubnis in Kürze abläuft,
  • Sie irgendwelche anderen Wünsche haben.

Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiter bei individuellen Fragen innerhalb der Öffnungszeiten weiter. Weitere allgemeine Informationen zu Aufenthaltstitel und anderen Themen finden Sie unten auf dieser Seite.

Weiterführende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Aufenthaltsrecht finden Sie auch hier.

Frau Micus

Fachdienst Ausländerwesen
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Frau Böckhorst

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Sejdija-Berisha

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Herr Chahrour

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Frau Lappe

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