Studium in Deutschland

Sie möchten in Deutschland studieren? Wichtig ist es, sich rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt zu informieren und die nötigen Unterlagen zusammenzustellen. So benötigen Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren möchten,  in der Regel einen Aufenthaltstitel zum Studium. Dieser kann zu folgenden Zwecken erteilt werden:

  • Studienbewerbung (wenn beispielsweise die Bewerbung noch nicht sicher bestätigt ist oder um sich die deutschen Universitäten anzusehen oder Einstufungstests in Deutschland zu machen)

  • studienvorbereitende Maßnahmen (z. B. Deutschkurs).

  • Studium an einer staatl. oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung

Der Aufenthaltstitel wird je nach Aufenthaltszweck für eine unterschiedliche Dauer erteilt:

  • bei Studienbewerbern für insgesamt höchstens neun Monate

  • während der Teilnahme an studienvorbereitenden Maßnahmen grundsätzlich bis zu zwei Jahre

  • bei Studierenden jeweils für zwei Jahre, solange der Abschluss des Studiums noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.


Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel ist, das der Lebensunterhalt gesichert ist, ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht und angemessener Wohnraum vorhanden ist.

Der Aufenthaltstitel ist befristet und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. Ändert sich der Aufenthaltszweck, müssen Sie die zuständige Stelle sofort informieren. Studienbegleitende Praktika in einem Betrieb ändern den Aufenthaltszweck nicht. Sie benötigen eine zusätzliche Bewilligung der Ausländerbehörde und  müssen gegebenenfalls die Zustimmung der Agentur für Arbeit einholen. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung  beantragen. 

Verfahrensablauf

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen.Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Sind Sie ohne Visum eingereist, haben Sie 90 Tage Zeit.

Sonstiges

Sie haben einen Aufenthaltstitel zu anderen Zwecken (z.B. aus familiären Gründen) oder eine Niederlassungserlaubnis? In diesem Fall können Sie ohne zusätzliche Aufenthaltstitel ein Studium in Deutschland aufnehmen.

Während des Studiums dürfen Sie

  • eine Beschäftigung an bis zu 120 ganzen oder 240 halben Tagen pro Jahr sowie
  • studentische Nebentätigkeiten ausüben.

Nach erfolgreichem Studienabschluss verlängert die zuständige Stelle Ihren Aufenthaltstitel unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 18 Monate. In dieser Zeit

  • können Sie einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz suchen und
  • dürfen uneingeschränkt arbeiten.

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)".

  • Erstmalige Erteilung: EUR 100,00
  • Verlängerung unter drei Monaten: EUR 96,00
  • Verlängerung über drei Monate: EUR 93,00
  • für Jugendliche unter 18 Jahren: die Hälfte der Gebühr
  • für Personen, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten: kein

Bescheinigung über den Aufenthaltszweck, z.B.:

  • Zulassung zum Sprachkurs oder Studium
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweise des Studienfortschrittes
  • Finanzierungsnachweis, z.B.:
    • Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
    • Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
    • Stipendienvertrag
  • Nachweis über die Krankenversicherung
  • gültiger Reisepass - bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis
  • ein aktuelles Passbild