An- und Ummeldung in Lippstadt: Informationen für neu Zugezogene

Sie sind frisch nach Lippstadt gezogen und wir dürfen Sie als neuen Bürger begrüßen? Dann melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug bei der Meldebehörde an.

Das gilt auch, wenn Sie innerhalb Lippstadts in eine andere Wohnung ziehen. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich.

Bitte buchen Sie einen Termin!

 

Bei einer fristgerechten Anmeldung fallen keine Gebühren an.

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass (von allen Personen, die angemeldet werden)
  • persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen erforderlich
  • ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG

Sollten Sie nicht persönlich zur Anmeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine entspreche Vollmacht ausstellen. Ihr Personalausweis/Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person müssen vorgelegt werden.

Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes mit:

  • Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
  • Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder
  • die schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/Lebensmittelpunkt des Kindes/der Kinder.
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gem. §22 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Ausweis(-kopie) der Sorgeberechtigten zwecks Unterschriftenabgleich

Herr Elmar Plesser

Fachdienst Einwohnerwesen
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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Frau Sophie Hausmann

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Frau Ute Fricke

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Herr Fabian Schröder

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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Abmeldung: In welchen Fällen Sie Ihren Fortzug bekunden müssen

Wer ins Ausland auswandert, seine Nebenwohnung in Lippstadt ersatzlos aufgibt oder keine neue Wohnung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland begründet, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Zur Abmeldung ist die Vorlage der Ausweispapiere zwingend erforderlich. Bei Abmeldungen von Nebenwohnungen ist die Kommune des Hauptwohnsitzes zuständig. 

Bei einer fristgerechten Abmeldung fallen keine Gebühren an.

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass (von allen Personen, die abgemeldet werden)
  • persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen erforderlich

Herr Elmar Plesser

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Herr Fabian Schröder

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Frau Hana Demir

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