Herr
Kaltschmidt
Buchstaben Onj - Sel
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Nadschmuddin
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Wasilenko
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Lükermann
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Lappe
Buchstaben Has - K
Fachdienst Ausländerwesen
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Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Bertels
Gebührenabrechnung
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Gashi
Fachdienst Ausländerwesen
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Herr
Chahrour
Buchstaben A - Cer
Fachdienst Ausländerwesen
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Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Böckhorst
Buchstaben L - Oni
Fachdienst Ausländerwesen
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Frau
Micus
Buchstaben Ces - Har
Fachdienst Ausländerwesen
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Herr
Schwamborn
Fachdienst Ausländerwesen
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Frau
Schneider
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Sejdija-Berisha
Buchstaben Sem - Z
Fachdienst Ausländerwesen
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Termin nach Vereinbarung
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Frau
Jahn
Fachdienstleiterin Ausländerwesen
Fachdienst Ausländerwesen
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Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Sie möchten in Deutschland studieren? Wichtig ist es, sich rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt zu informieren und die nötigen Unterlagen zusammenzustellen. So benötigen Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren möchten, in der Regel einen Aufenthaltstitel zum Studium. Dieser kann zu folgenden Zwecken erteilt werden:
Studienbewerbung (wenn beispielsweise die Bewerbung noch nicht sicher bestätigt ist oder um sich die deutschen Universitäten anzusehen oder Einstufungstests in Deutschland zu machen)
studienvorbereitende Maßnahmen (z. B. Deutschkurs).
Studium an einer staatl. oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung
Der Aufenthaltstitel wird je nach Aufenthaltszweck für eine unterschiedliche Dauer erteilt:
bei Studienbewerbern für insgesamt höchstens neun Monate
während der Teilnahme an studienvorbereitenden Maßnahmen grundsätzlich bis zu zwei Jahre
bei Studierenden jeweils für zwei Jahre, solange der Abschluss des Studiums noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.
Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel ist, das der Lebensunterhalt gesichert ist, ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht und angemessener Wohnraum vorhanden ist.
Der Aufenthaltstitel ist befristet und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. Ändert sich der Aufenthaltszweck, müssen Sie die zuständige Stelle sofort informieren. Studienbegleitende Praktika in einem Betrieb ändern den Aufenthaltszweck nicht. Sie benötigen eine zusätzliche Bewilligung der Ausländerbehörde und müssen gegebenenfalls die Zustimmung der Agentur für Arbeit einholen. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung beantragen.
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen.Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Sind Sie ohne Visum eingereist, haben Sie 90 Tage Zeit.
Sonstiges
Sie haben einen Aufenthaltstitel zu anderen Zwecken (z.B. aus familiären Gründen) oder eine Niederlassungserlaubnis? In diesem Fall können Sie ohne zusätzliche Aufenthaltstitel ein Studium in Deutschland aufnehmen.
Während des Studiums dürfen Sie
Nach erfolgreichem Studienabschluss verlängert die zuständige Stelle Ihren Aufenthaltstitel unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 18 Monate. In dieser Zeit
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)".
Bescheinigung über den Aufenthaltszweck, z.B.: