Asylbewerberleistungen

Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge, die sich rechtmäßig in Lippstadt aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben einer individuellen Beratung werden finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Ernährung, Kleidung und Unterkunft, einmalige Beihilfe sowie Krankenhilfe gewährt.

 

Lebensunterhalt
Finanzielle Hilfen für Asylbewerber

Kontakt

SGB 12 Buchstaben Om - Sb, Sozialhilfe für Asylbewerber / Flüchtlinge / A – J

Verwaltungsgebäude Geiststr. 47
Raum: E.22
Geiststraße 47
59555 Lippstadt

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr
Sozialhilfe für Asylbewerber / Flüchtlinge K – Z

Verwaltungsgebäude Geiststr. 47
Raum: E.21
Geiststraße 47
59555 Lippstadt

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Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr