Für Reisen in bestimmte Länder wird ein Reisepass benötigt. Dieser wird für deutsche Staatsangehörige ab zwölf Jahren ausgestellt. Es gibt auch die Möglichkeit für Kinder unter zwölf Jahren einen Reisepass zu beantragen, wenn es für die Einreise in bestimmte Länder notwendig ist. Auf ihrem Reisepass ist ein Chip hinterlegt, auf dem das Lichtbild als auch Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Reisepässe können wie Personalausweise nicht verlängert werden. Ein Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren, bei Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. Bitte informieren Sie sich über das Auswärtige Amt über die entsprechenden Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder.
Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24 Jahren) | 60,00 Euro |
Reisepass gültig für 6 Jahre (unter 24 Jahren) | 37,50 Euro |
48 Seiten-Pass (ab 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende | 81,00 Euro |
48 Seiten-Pass (unter 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende | 59,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, jedoch nicht biometrisch) bis 12 Monate gültig | 26,00 Euro |
Express-Pass mit 32 Seiten (ab 24 Jahren) | 91,00 Euro |
Express-Pass mit 32 Seiten (unter 24 Jahren) | 69,50 Euro |
Express-Pass mit 48 Seiten (ab 24 Jahren) | 113,00 Euro |
Express-Pass mit 48 Seiten (unter 24 Jahren) | 91,50 Euro |
Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten. Hier fallen (je nach Art) zusätzliche Gebühren an, wenn die Stadt Lippstadt außerhalb der Öffnungszeiten oder als nicht zuständige Behörde tätig wird.
Bei minderjährigen Antragsstellern ist zusätzlich das Einverständnis der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären und nachzuweisen.
Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier anfragen. Sie benötigen Ihre Dokumentennummer.
Der Express-Reisepass wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen ausgestellt. Diese Frist kann jedoch nicht garantiert werden. Für den Express-Pass gelten andere Gebühren.
Der vorläufige Reisepass wird nur unter bestimmten Voraussetzungen sofort ausgestellt. Auch hier fallen andere Gebühren an. Der Kinderreisepass wird ebenfalls sofort ausgestellt.
Mit der ausgefüllten Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Reisepasses beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass sich diese Person bei der Abholung ausweisen kann und Ihren alten Pass – falls vorhanden - vorlegt.
Wenn nur einer der Verlobten die Eheschließung beantragt, muss der/die andere Verlobte eine Vollmacht vorlegen.
Anzeige des Verlustes oder Diebstahls eines Ausweisdokuments
Sie können den Bearbeitungsstand zu Ihrem beantragten Personalausweis/Reisepass online abfragen. Dazu benötigen Sie die Dokumentennummer, die Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt wurde.
Einverständniserklärung eines Elternteils für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises oder Kinderreisepasses für minderjährige Kinder.
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall (bei Antragstellung sind die Reisepapiere vorzulegen) kann auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass ist maschinenlesbar, enthält jedoch keine Fingerabdrücke. Erkundigen Sie sich vorab, ob die Einreise in das Zielland mit einem vorläufigen Reisepass möglich ist. Eine Einreise mit dem vorläufigen Reisepass in die USA ist beispielsweise ohne Visum nicht möglich. Der vorläufige Reisepass wird direkt ausgestellt.
Wenn Sie mit Ihrem Kind außerhalb von Deutschland verreisen möchten, benötigt es ein gültiges Reisedokument. Der Kinderreisepass kann für Kinder unter zwölf Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer der ersten Ausstellung beträgt sechs Jahre. Der Kinderreisepass kann vor Ablauf einmal verlängert werden. Das Kind muss bei der Antragstellung oder Verlängerung mit seinen Eltern persönlich vorstellig werden. Sollte es nicht möglich sein, dass beide Elternteile persönlich das Kind begleiten, so wird die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils benötigt. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist der Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.
Hinweis: Der Kinderreisepass wird in einigen Staaten nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt beim Auswärtigen Amt oder bei der zuständigen Auslandsvertretung über die entsprechenden Einreisebestimmungen.
Sollten Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie den Express-Pass beantragen. Dieser ist in der Regel innerhalb von vier Werktagen abholbereit. Eine Garantie kann für diese Frist nicht übernommen werden. Zudem fallen für den Express-Pass andere Gebühren an.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Samstag: | jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr |