Reisepass: Für manche Länder erforderlich

Für Reisen in bestimmte Länder wird ein Reisepass benötigt. Dieser wird für deutsche Staatsangehörige ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf Ihrem Reisepass ist ein Chip hinterlegt, auf dem das Lichtbild als auch Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden. Reisepässe können wie Personalausweise nicht verlängert werden. Ein Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren, bei Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. Bitte informieren Sie sich über das Auswärtige Amt über die entsprechenden Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder.

Bitte buchen Sie einen Termin!

Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24 Jahren)    

60,00 Euro

Reisepass gültig für 6 Jahre (unter 24 Jahren) 

37,50 Euro

48 Seiten-Pass (ab 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende

82,00 Euro

48 Seiten-Pass (unter 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende

59,50 Euro

Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, jedoch nicht biometrisch) bis 12 Monate gültig   

26,00 Euro

Express-Pass mit 32 Seiten (ab 24 Jahren)

92,00 Euro

Express-Pass mit 32 Seiten (unter 24 Jahren)

69,50 Euro

Express-Pass mit 48 Seiten (ab 24 Jahren) 

114,00 Euro

Express-Pass mit 48 Seiten (unter 24 Jahren)

91,50 Euro

Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten. Hier fallen (je nach Art) zusätzliche Gebühren an, wenn die Stadt Lippstadt außerhalb der Öffnungszeiten oder als nicht zuständige Behörde tätig wird.

  • persönliches Erscheinen bei der Antragsstellung
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), etwa 35 mm breit und 45 mm hoch, mit hellem Hintergrund
  • Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann
  • alter Reisepass - sollte kein alter Reisepass vorhanden sein, genügt auch der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Anderenfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich.
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung der Eltern, wenn erstmalig ein Dokument beantragt wird

Bei minderjährigen Antragsstellern ist zusätzlich das Einverständnis/die Zustimmung der Eltern erforderlich. Ein Elternteil muss bei der Antragstellung und Abholung des Ausweises dabei sein! Das entsprechende Formular können Sie auf dieser Seite (unter „Formulare“) downloaden. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären und nachzuweisen.

Ausstellung vorläufiger Reisepass:

Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall (bei Antragstellung sind die Reisepapiere vorzulegen) kann auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass ist maschinenlesbar, enthält jedoch keine Fingerabdrücke. Erkundigen Sie sich vorab, ob die Einreise in das Zielland mit einem vorläufigen Reisepass möglich ist. Eine Einreise mit dem vorläufigen Reisepass in die USA ist beispielsweise ohne Visum nicht möglich. Der vorläufige Reisepass wird direkt ausgestellt.

Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.

Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier anfragen. Sie benötigen Ihre Dokumentennummer.

Der Express-Reisepass wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen geliefert. Diese Frist kann jedoch nicht garantiert werden. Aufgrund der beschleunigten Lieferzeit, fallen bei dem Express-Reisepass zusätzliche Gebühren an (siehe Gebührentabelle unter „Kosten“).

Der vorläufige Reisepass wird nur unter bestimmten Voraussetzungen sofort ausgestellt. Auch hier fallen andere Gebühren an.

Mit der ausgefüllten Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Reisepasses beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass sich diese Person bei der Abholung ausweisen kann und Ihren alten Pass – falls vorhanden - vorlegt.

Herr Benjamin Ebert

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-646 Fachdienst Einwohnerwesen Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Angelika Hartmann

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-649 Fachdienst Einwohnerwesen Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Eugen Knorr

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-641 Fachdienst Einwohnerwesen Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Erika Kötter

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-648 Fachdienst Einwohnerwesen Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Denis Langliz

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-643 Fachdienst Einwohnerwesen Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Rüpp

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-639 Fachdienst Einwohnerwesen Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Jacqueline Schnieders

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-645 Fachdienst Einwohnerwesen Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Schumacher

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-644 Fachdienst Einwohnerwesen Adresse | Öffnungszeiten | Details

Kinderreisepass

Wenn Sie mit Ihrem Kind außerhalb von Deutschland verreisen möchten, benötigt es ein gültiges Reisedokument. Der Kinderreisepass kann für Kinder unter zwölf Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer der Ausstellung beträgt seit dem 01.01.2021 ein Jahr. Wird das zwölfte Lebensjahr innerhalb dieser zwölf Monate vollendet, darf die Gültigkeit über die Vollendung des zwölften Lebensjahres nicht hinausgehen. Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.  Bei Lichtbildaktualisierungen ab dem 01.01.2021 wird also der Gültigkeitszeitraum nicht "nachträglich" verkürzt.

Das Kind muss bei der Antragstellung oder Verlängerung mit seinen Eltern persönlich vorstellig werden. Sollte es nicht möglich sein, dass beide Elternteile persönlich das Kind begleiten, so wird die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung/Zustimmungserklärung, sowie eine Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils benötigt. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist der Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.

Der Kinderreisepass kann jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen. Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuausstellung erfolgen.

Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.

Hinweis: Der Kinderreisepass wird in einigen Staaten nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt beim Auswärtigen Amt oder bei der zuständigen Auslandsvertretung über die entsprechenden Einreisebestimmungen.

  • Einverständniserklärung/Zustimmungserklärung der nicht anwesenden Elternteile und deren Ausweisdokumente
  • Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch des Kindes
  • ein biometrisches Lichtbild des Kindes
  • bei Verlängerung: der schon vorhandene Kinderreisepass
Kinderreisepass (unter 12 Jahren)13,00 Euro

Änderung oder Verlängerung des Kinderreisepasses

   6,00 Euro

Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten. Hier fallen (je nach Art) zusätzliche Gebühren an, wenn die Stadt Lippstadt außerhalb der Öffnungszeiten oder als nicht zuständige Behörde tätig wird.

Fachdienst Einwohnerwesen


Adresse:

Verwaltungsgebäude Geiststr. 47
Geiststraße 47
59555 Lippstadt

Generelle Öffnungszeiten

TagUhrzeit
Montag:08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr
Samstag:jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr

Frau Andrea Müller

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-650 Fachdienst Einwohnerwesen Adresse | Öffnungszeiten | Details

Der Bereich Einwohnerwesen beschäftigt sich hauptsächlich mit Meldeangelegenheiten sowie Pass- und Personalangelegenheiten.

Frau Nicole Bertels

Terminvergabe meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-813Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Benjamin Ebert

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Frau Angelika Hartmann

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Herr Eugen Knorr

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Frau Erika Kötter

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Herr Denis Langliz

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Frau Nicole Röper

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Frau Rüpp

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Frau Jacqueline Schnieders

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Frau Schumacher

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