Aufenthaltsbescheinigung

Eine Aufenthaltsbescheinigung wird beispielsweise von den Standesämtern für die Eheschließung benötigt. Ebenso fordern zuständige Konsulate eine Aufenthaltsbescheinigung zur Verlängerung eines ausländischen Ausweispapiers. Verschiedene Behörden verlangen die Vorlage auch als Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft.

 

Voraussetzung

Die betroffene Person ist in Lippstadt gemeldet.

9,00 Euro

  • persönliches Erscheinen, Vertretung durch eine bevollmächtigte Person oder Anforderung per Post
  • Personalausweis oder Reisepass  

Kontakt

Herr Elmar Plesser

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Herr Jan Lockner

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Frau Alina Wittmann

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N. N.

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Herr Denis Langliz

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Frau Eva Schlüter

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Herr Fabian Schröder

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Herr Jaumin Nebija

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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