Familienpass: Vergünstigungen für Familien, Paare und Alleinstehende mit geringem Einkommen

Der Familienpass der Stadt Lippstadt bietet Lippstädter Familien - bereits mit einem Kind, Paaren und Alleinstehenden aber abhängig von Einkommensgrenzen - die Möglichkeit, bei ausgewählten Einrichtungen – beispielsweise Stadttheater, Schwimmbad, Musikschule, Bücherei, VHS - Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Für Inhaber des Familienpasses wird die Gebühr bzw. das Entgelt um 50 % ermäßigt.

Voraussetzung ist, dass die antragstellenden Personen melderechtlich bei der Stadt Lippstadt erfasst sind. Wer genau berechtigt ist und bei welchen Einrichtungen Sie Vergünstigungen erhalten, erfahren Sie ausführlich in unserem FAQ.

Alles Wissenswerte zum Familienpass:

Voraussetzung: Die antragstellenden Personen müssen bei der Stadt Lippstadt melderechtlich erfasst sein.

  • Familien/Alleinerziehende mit Kindern und geringem Einkommen*
  • Alleinstehende und Paare ohne Sozialleistungsbezug mit geringem Einkommen*
  • Familien/Alleinerziehende mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung 100)
  • Personen, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen
  • Personen, die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehen
  • Personen, die Wohngeld beziehen
  • Studierende, die BAföG beziehen
  • Personen im Alten- oder Pflegeheim, die lediglich über den Barbetrag („Taschengeld“) nach dem SGB XII verfügen.
  • Personen im Heim/in einer Pflegefamilie, die Leistungen nach dem SGB VIII oder SGB XII erhalten

    * siehe: Was bedeutet ”geringes Einkommen?"

  • Familien mit einem Kind: Jahresbruttoeinkommen bis zu 39.900,00 € (je weiteres Kind: 6.600,00 €)
  • Alleinerziehende mit einem Kind: Jahresbruttoeinkommen bis zu 36.400,00 € (je weiteres Kind: 7.500,00 €)
  • Alleinstehende: Jahresbruttoeinkommen bis zu 16.700,00 €
  • Paare: Jahresbruttoeinkommen bis zu 27.700,00 €

Die Einkommensgrenzen erhöhen sich ab dem 01.01.2027 jährlich um 2,5 % und werden auf volle 100,00 € gerundet.

Für die Berechnung des maßgeblichen Einkommens gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 der Richtlinien.

Nähere Informationen zur genauen Berechnung des Jahresbruttoeinkommens erhalten Sie beim Fachdienst Einwohnerwesen.

Vergünstigungen gibt es bei folgenden Einrichtungen bzw. Veranstaltungen:

  • Musikschule der Stadt Lippstadt (Unterricht, Ausleihe und Musikveranstaltungen)
  • VHS Lippstadt (Kurse, sonstige Veranstaltungen, ausgenommen sind Studienfahrten)
  • Theater-, Konzert- oder ähnliche Veranstaltungen der Stadt
  • Sportveranstaltungen der Stadt
  • Stadtmuseum
  • Thomas-Valentin-Stadtbücherei (Jahresgebühr, Einmalgebühr)
  • Veranstaltungen des Städtischen Musikvereins Lippstadt e. V.
  • Kulturelle Veranstaltungen der KWL Lippstadt
  • Veranstaltungen der Katholischen Bildungsstätte für Erwachsenen- und Familienbildung
  • Besuch der Malschule des Kunstvereins Lippstadt e. V.
  • Veranstaltungen des Kulturrings Lippstadt e. V.
  • Eintritt in das CABRIO Lippstadt Kombibad
  • Veranstaltungen der Evangelischen Erwachsenenbildung
  • Weiterbildungsangebote der INITEC gGmbH
  • Nutzung der Helbike Leihfahrräder in Lippstadt (Nutzung erste 30 Minuten kostenfrei)

Die Ermäßigung beträgt grundsätzlich 50 % bei allen aufgeführten Einrichtungen

Ausnahmen:

Bei Helbike sind die ersten 30 Minuten jeder Ausleihe kostenfrei.

Zusätzlich zur o.g. Vergünstigung gewährt das CABRIO Lippstadt Kombibad 

  • Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren
  • deren Erziehungsberechtigten 
  • sowie Personen ab dem 60. Lebensjahr 

in den Zeiten der Sommerferien in NRW freien Eintritt. Alle übrigen Personen mit Familienpass erhalten in den Sommerferien in NRW täglich, bei Eintritt bis jeweils 09:00 Uhr, für eine Stunde freien Eintritt.

Außerhalb dieser Richtlinien bereits bestehende als auch zukünftig gewährte Vergünstigungen einzelner Einrichtungen bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Doppelvergünstigung ist jedoch auszuschließen.

 

Der Lippstädter Familienpass kann im Fachdienst Einwohnerwesen, Verwaltungsgebäude Geiststraße 47, 59555 Lippstadt gebührenfrei beantragt werden.

Es besteht die Möglichkeit der Online-Beantragung (s. oben).

Bei einer persönlichen Antragstellung  bringen Sie bitte einen Nachweis mit, der belegt, dass Sie zu dem oben genannten Personenkreis zählen,

z. B.

  • Steuerbescheid
  • Jahresverdienstbescheinigung
  • Kindergeldnachweis
  • Nachweise über Unterhaltsleistungen
  • Bescheide über die Gewährung von laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, VIII oder XII oder dem WoGG
  • BAföG-Bescheinigung
  • Schwerbehindertenausweis oder ein sonstiger Nachweis über den Grad der Behinderung

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Einwohnerwesen, Telefonnummer 02941 980-640.

 

Fachdienst Einwohnerwesen


Adresse:

Verwaltungsgebäude Geiststr. 47
Geiststraße 47
59555 Lippstadt

Generelle Öffnungszeiten

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Tag
Montag:08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr
Samstag:jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr

Leitung

Fachdienst Einwohnerwesen

Der Bereich Einwohnerwesen beschäftigt sich hauptsächlich mit Meldeangelegenheiten sowie Pass- und Personalangelegenheiten.