Sondernutzungen: Öffentliche Flächen, Wege und Plätze

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der öffentlichen Straße, Wege oder Plätze über den sogenannten Gemeingebrauch hinausgeht. Unter Gemeingebrauch  versteht man, die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen, Wege und Plätze im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zu benutzen.

Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Stadt Lippstadt. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

Sondernutzungen sind zum Beispiel:

  • Außengastronomie
  • Informationsstände (auch zur politischen Werbung) und sonstige Veranstaltungen
  • Baugerüste, Zäune und Container

 

 

Zuständigkeiten

Die Anmeldung von Demonstrationen oder Kundgebungen, Mahnwachen usw. erfolgt ausschließlich über die Kreispolizeibehörde Soest, Telefon 02921 91000.

Ansprechpartner zum Thema Außengastronomie sind Frau Röper und Herr Wegener 

Ansprechpartner für Informationsstände, Filmaufnahmen, Plakatierungen ist Frau Druffel 

Herr Andre Seibert

Fachdienst Sicherheit und Ordnung
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Frau Johanna Druffel

Fachdienst Sicherheit und Ordnung
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Frau Annika Röper

Fachdienst Sicherheit und Ordnung
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Herr Harald Wegener

Fachdienst Sicherheit und Ordnung
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Ein viereckiges Gebäude und ein Baum

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