Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der öffentlichen Straße, Wege oder Plätze über den sogenannten Gemeingebrauch hinausgeht. Unter Gemeingebrauch versteht man, die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen, Wege und Plätze im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zu benutzen.
Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Stadt Lippstadt. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Sondernutzungen sind zum Beispiel:
Ansprechpartner: Andre Seibert
Die Anmeldung von Demonstrationen oder Kundgebungen, Mahnwachen usw. erfolgt ausschließlich über die Kreispolizeibehörde Soest, Telefon 02921 91000.