Um eine Fundsache aus dem Fundbüro ausgehändigt zu bekommen, ist es erforderlich nachzuweisen, dass es sich bei Ihnen tatsächlich um den Besitzer handelt. Dazu verlangen die Mitarbeiter im Fundbüro eine genaue Beschreibung des Gegenstandes. Im Idealfall können Sie einen schriftlichen Nachweis vorlegen, wie beispielsweise die Rahmennummer bei einem Fahrrad. Im Anschluss werden Ihre Daten aufgenommen, bevor der Gegenstand Ihnen ausgehändigt wird.
Wenn eine Fundsache nach sechs Monaten nicht wieder abgeholt wurde, hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.