Einfache Melderegisterauskunft: Anfragen zu Personen

Im Fachdienst Einwohnerwesen können Sie schriftliche oder persönliche Anfragen zu Meldedaten von Personen stellen. Sie können Auskunft über die aktuell vorliegenden Daten aus dem Melderegister erhalten - in Bezug auf:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • ggf. akademischer Grad

Dabei müssen Sie mitteilen, ob  Sie die Daten zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten. Außerdem ist zu versichern, dass die Daten weder zum Zweck der Werbung noch zum Adresshandel genutzt werden.

 

Einfache Melderegisterauskunft - Online 
Bei Online-Anfragen werden Sie direkt auf eine Bezahlseite weitergeleitet. Die Antwort erfolgt automatisiert.

 6,00 Euro

Einfache Melderregisterauskunft - schriftlich

11,00 Euro

Archivauskunft 20,00 Euro

Bei schriftlichen Anfragen die Gebühr bitte als Verrechnungsscheck beifügen. Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.

Zur eindeutigen Identifizierung müssen bei der Anfrage mindestens drei der nachstehenden Suchkriterien angegeben werden:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • früherer Name oder Anschrift in Lippstadt
  • ggf. andere bekannte persönliche Daten

 

Die Auskunft verlangende Person hat bei der Beantragung zu erklären, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird.

Ebenso müssen Gewerbetreibende den Zweck der Anfrage mitteilen. Sie dürfen die Ihnen erteilte Auskunft nur für diesen Zweck verwenden.

§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG) in der z. Z. gültigen Fassung

Frau Ute Fricke

Fachdienst Einwohnerwesen
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Frau Sophie Hausmann

Fachdienst Einwohnerwesen
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Herr Fabian Schröder

Fachdienst Einwohnerwesen
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Herr Elmar Plesser

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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Erweiterte Melderegisterauskunft: In Einzelfällen möglich

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage kann, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Die Notwendigkeit der Auskunft ist eingehend zu begründen, da es sich bei den aufgeführten Daten um besonders schutzwürdige Daten handelt. Die erweiterte Auskunft beinhaltet folgende Daten:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch Staat
  • Familienstand (ggf. verheiratet oder Lebenspartnerschaft führend)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch Staat

Die Meldebehörde unterrichtet den Betroffenen unverzüglich unter Angabe des Datenempfängers über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft. Dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft macht.

Erweiterte Melderegisterauskunft

15,00 Euro

Archivauskunft

20,00 Euro

Bei schriftlichen Anfragen die Gebühr bitte als Verrechnungsscheck beifügen. Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.

Zur eindeutigen Identifizierung müssen bei der Anfrage mindestens drei der nachstehenden Suchkriterien angegeben werden:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • früherer Name oder Anschrift in Lippstadt
  • ggf. andere bekannte persönliche Daten

 

Dem Antrag sind geeignete Unterlagen beizufügen aus denen das berechtigte oder rechtliche Interesse (zum Beispiel bei der Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) hervorgeht.

Frau Ute Fricke

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Frau Sophie Hausmann

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Herr Fabian Schröder

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Herr Elmar Plesser

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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