Straßenanliegerbescheinigung

 

 

Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Stadt eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.

Für diese Straßenanliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von mindestens 22 Euro erhoben.

Kontakt

Frau Lena Janotta

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Frau Kathrin Lücker-Corzillius

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