Barbara
Horenkamp
Fachdienstleitung Standesamt
Wenn Sie Vertriebene, Vertriebener, Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, haben Sie, Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte sowie Ihre Kinder die Möglichkeit, Ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutschsprachige Form zu bringen sowie Ihren Vatersnamen abzulegen. Diese Erklärung ist nur einmal möglich.
Die Erklärung ist gebührenfrei.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.