Namensänderung für Erwachsene

Wiederannahme eines früheren Geburtsnamens

Wenn sich Ihr Geburtsname durch Erwachsenenadoption oder eine Einbenennung geändert hat, können Sie dies durch eine einfache Erklärung vor uns widerrufen.


Annahme des Familiennamens des anderen Elternteils oder eines Doppelnamens

Wenn Ihre Eltern bei Ihrer Geburt keinen gemeinsamen Ehenamen führten, haben Sie einen der Familiennamen Ihrer Eltern als Geburtsnamen erhalten. Sie können nun einmalig Ihren Geburtsnamen in den Familiennamen Ihres anderen Elternteils ändern.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie aus den Familienanmen Ihrer Eltern einen Doppelnamen, mit oder ohne Bindestrich, bilden. Umgekehrt können Sie auch einen Familiennamen, der aus mehreren Namen besteht, reduzieren.

Das gilt nicht, wenn sich Ihr Familienname durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz geändert hat.


Annahme des Geburtsnamens des Elternteil nach Auflösung der Ehe der Eltern

Sollten Ihre Eltern bei Ihrer Geburt verheiratet gewesen sein und einen Ehenamen geführt haben, wurde dieser Ehename Ihr Geburtsname. Wenn die Ehe inzwischen aufgelöst ist und ein Elternteil den Geburtsnamen wieder angenommen hat, können Sie sich der Wiederannahmeerklärung Ihres Elternteils anschließen, wenn Sie dessen Zustimmung erhalten.


Namenserteilung – Einbenennung

Sollte eines Ihrer Elternteile mit einer anderen Person verheiratet sein und diese einen Ehenamen führen, können Sie diesen Ehenamen als Geburtsnamen erwerben. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle Beteiligten zustimmen.


Geschlechtsanpassende Form des Geburtsnamens

In manchen ausländischen Rechtsordnungen werden Namen mit einer Endung entsprechend dem Geschlecht geführt. Gleiches gilt für Personen, die der sorbischen Minderheit angehören. War eine solche geschlechtsangepasste Form bisher nach deutschem Recht nicht möglich, kann sie nun entsprechend erklärt werden.


Geburtsname der friesischen und dänischen Minderheit

Personen, die der friesischen oder dänischen Minderheit angehören, können ihren Geburtsnamen nach deutschem Recht unter Beachtung der entsprechenden Regelungen neu bestimmen.

  • Erklärung zur Namensführung 21,00 €
  • Bescheinigung über die Namensänderung 9,00 €

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall benötige, erfragen Sie beim Standesamt. 

Kontakt

Frau Barbara Horenkamp

Fachdienstleitung Standesamt
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Frau Melanie Schümer

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