Auf persönliche oder schriftliche Anfrage kann, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Die Notwendigkeit der Auskunft ist eingehend zu begründen, da es sich bei den aufgeführten Daten um besonders schutzwürdige Daten handelt. Die erweiterte Auskunft beinhaltet folgende Daten:
Die Meldebehörde unterrichtet den Betroffenen unverzüglich unter Angabe des Datenempfängers über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft. Dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft macht.
§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG) in der z. Z. gültigen Fassung
Zur eindeutigen Identifizierung müssen bei der Anfrage mindestens drei der nachstehenden Suchkriterien angegeben werden:
Dem Antrag sind geeignete Unterlagen beizufügen aus denen das berechtigte oder rechtliche Interesse (zum Beispiel bei der Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) hervorgeht.
Erweiterte Melderegisterauskunft | 15,00 Euro |
Archivauskunft | 20,00 Euro |
Bei schriftlichen Anfragen die Gebühr bitte als Verrechnungsscheck beifügen. Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.
Ute
Fricke
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Sophie
Hausmann
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Fabian
Schröder
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Elmar
Plesser
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Eugen
Knorr
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Denis
Langliz
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Benjamin
Ebert
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Susanne
Nolte
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Frau
Schumacher
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Hana
Demir
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage kann, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Die Notwendigkeit der Auskunft ist eingehend zu begründen, da es sich bei den aufgeführten Daten um besonders schutzwürdige Daten handelt. Die erweiterte Auskunft beinhaltet folgende Daten:
Die Meldebehörde unterrichtet den Betroffenen unverzüglich unter Angabe des Datenempfängers über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft. Dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft macht.
Erweiterte Melderegisterauskunft | 15,00 Euro |
Archivauskunft | 20,00 Euro |
Bei schriftlichen Anfragen die Gebühr bitte als Verrechnungsscheck beifügen. Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.
Zur eindeutigen Identifizierung müssen bei der Anfrage mindestens drei der nachstehenden Suchkriterien angegeben werden:
Dem Antrag sind geeignete Unterlagen beizufügen aus denen das berechtigte oder rechtliche Interesse (zum Beispiel bei der Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) hervorgeht.
§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG) in der z. Z. gültigen Fassung
Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden.
Widerspruch gegen die Weitergabe eigener Daten an Institutionen