Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

  • Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland 21,00 € 

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall benötigen, erfragen Sie bitte beim Standesamt (E-Mail). 

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Herr Timo Knepper

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