Wahlen in Lippstadt: Hier finden Sie Informationen zur Stimmabgabe

Die Kommunalwahl am 14. September hat in Lippstadt für das Amt des Bürgermeisters noch kein abschließendes Ergebnis gebracht. Am 28. September 2025 wird es mit den beiden Kandidaten, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl geben. Die Wählerinnen und Wähler können dann zwischen Amtsinhaber Arne Moritz und dem parteilosen Kandidaten Alexander Tschense entscheiden.      

Eine Teilnahme an der Stichwahl am 28. September ist unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses auch dann möglich, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt. Auch wer am Tag der Stichwahl verhindert ist, kann vorab per Briefwahl oder direkt im Stadthaus wählen. Aufgrund des kurzen Zeitraums und der Postlaufzeiten empfiehlt das Wahlamt, die Unterlagen persönlich im Stadthaus abzuholen oder auszufüllen. Dies ist ab Freitag, 19. September 2025 möglich, da erst dann die Stimmzettel zur Verfügung stehen.

Alle Wählerinnen und Wähler, die mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 14. September bereits die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl beantragt haben, erhalten diese voraussichtlich Anfang kommender Woche per Post. Die Unterlagen sollen in dem Fall nicht erneut über den QR-Code oder im Internet beantragt werden, da dies zu zahlreichen Fehlermeldungen führt, die den Verarbeitungsprozess verzögern.

Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bis Mittwoch, 24. September 2025, nicht erhalten haben, werden gebeten, persönlich mit ihrem Personalausweis ins Stadthaus zu kommen, um den Sachverhalt im Wahlamt zu klären.


Öffnungszeiten Wahlbüro: 

Mo – Mi: 08:00 – 16:00 Uhr

Do:             08:00 – 17:30 Uhr

Fr:               08:00 – 12:30 Uhr

Die Online-Beantragung ist bis Mittwoch, 24.09.2025 bis 13:00 Uhr möglich.

 

So funktioniert die Briefwahl:

Das Wahlbüro im Stadthaus, Ostwall 1, 59555 Lippstadt, Raum E.08 ist wie folgt geöffnet:


Öffnungszeiten Wahlbüro: 

Mo – Mi:         08:00 – 16:00 Uhr

Do:                     08:00 – 17:30 Uhr

Fr:                       08:00 – 12:30 Uhr

 

Am Freitag, den 26. September 2025 ist das Wahlamt bis 15:00 Uhr geöffnet. Hier kann jede Person noch einen Wahlschein beantragen.

Am Samstag, den 27. September 2025 ist das Wahlamt bis 12:00 Uhr geöffnet. An diesem Tag können jedoch nur Personen einen Wahlschein beantragen, denen dieser nicht zugegangen ist oder falls dieser verloren worden ist.

Am Sonntag, den 28. September 2025 ist das Wahlamt bis 15:00 Uhr geöffnet. An diesem Tag können jedoch nur Personen einen Wahlschein beantragen, die plötzlich erkrankt sind.

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich über den Postweg beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Für die schriftliche Beantragung können Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden.

Die Online-Beantragung ist bis Mittwoch, 24.09.2025 bis 13:00 Uhr möglich.

Eine Beantragung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Hierzu senden Sie eine Nachricht unter Angabe Ihres Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums und ggf. der abweichenden Versandanschrift für die Unterlagen an die E-Mailadresse wahl(at)lippstadt.de. Pro Antragssteller ist hier eine separate E-Mail zu versenden. 

Wenn Sie sich dafür entscheiden, per Briefwahl zu wählen, können Sie Ihre Stimme unabhängig von Wahlraum und Wahlurne abgeben. Geben Sie dazu Ihre jeweilige Stimme geheim auf den Stimmzetteln ab und verpacken Sie diesen zunächst in dem beiliegenden blauen Stimmzettelumschlag und anschließend zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Ein den Unterlagen beigefügtes Merkblatt gibt Aufschluss darüber, wie Sie Ihre Unterlagen korrekt verpacken und verschließen müssen, bevor Sie diese an das Wahlamt der Stadt Lippstadt zurücksenden.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 16:00 Uhr am Wahltag wieder beim Wahlamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie evtl. Postlaufzeiten und schicken Sie Ihren Brief rechtzeitig ab.

Eine Abgabe der Wahlbriefe in den Wahllokalen am Wahltag ist nicht möglich. Hier besteht nur die Möglichkeit der persönlichen Abgabe beim Wahlamt im Stadthaus, Ostwall 1, 59555 Lippstadt.

Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. Wer seine Briefwahlunterlagen sowieso persönlich abholt, kann im Anschluss auch direkt an Ort und Stelle per Briefwahl im Wahlamt des Stadthauses, Ostwall 1, 59555 Lippstadt seine Stimme abgeben. Die Briefwahlunterlagen mit den Stimmzetteln werden in der Urne bis zum Wahltag verwahrt und dann ausgezählt.

Die Wahlbriefe werden am Wahltag von eigens eingesetzten Briefwahlvorständen auf die Zulässigkeit der Stimmenabgabe überprüft. In einem zweiten Arbeitsgang werden die brieflich abgegebenen Stimmen sodann nach Schließung der Wahllokale ab 18:00 Uhr von den Briefwahlvorständen im Briefwahlzentrum (Schule im Grünen Winkel, Johannes-Westermann-Platz 8, 59555 Lippstadt) öffentlich ausgezählt.

Informationen für Wahlhelfer

Aktuell sind in allen Wahllokalen ausreichend Wahlhelfer für die Stichwahl am 28.09.2025 eingeplant. Interessierte Personen können sich dennoch weiterhin bei der Stadt Lippstadt (wahl(at)lippstadt.de) unter Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer melden, um in die Reserveliste eingetragen zu werden. Sollte in den kommenden Wochen ein Wahlhelfer absagen, so wird auf diese Reserveliste zurückgegriffen. 

Auch am Wahltag kommt es erfahrungsgemäß zu kurzfristigen krankheitsbedingten Absagen von Wahlhelfern. Um diese schnell ersetzen zu können, werden Personen gesucht, die bereit sind, am Wahltag kurzfristig einzuspringen.

Downloads zur Kommunalwahl 2025

Wahlergebnispräsentationen der vergangenen Wahlen

Anja Erlenkötter

Fachdienst Organisation / Digitales
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Justin Benkel

Fachdienst Organisation / Digitales Vergabestelle
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Anna-Lena Biniek

Fachdienst Organisation / Digitales
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